Neubau Abnahme
BAU-Forum: Neubau
Neubau Abnahme
Guten Morgen,
habe einmal eine Frage zur Neubauabnahme.
Wir haben neu gebaut mit einem Bauträger der alle Arbeiten durchgeführt hat. Mit einem Gewerk hatten wir mit der Ausführung etwas Ärger welches bedeutet Gutachter, Anwalt ... usw. Problem wurde behoben wir haben uns geeinigt (auch finanziell ) und sind " als Freunde " auseinander gegangen. Schlussrechnung wurde gemacht und wir haben bezahlt. Durch die Probleme haben wir alle sichtbaren Mängel, ausstehende Arbeiten ausführen lassen und sind jetzt auch zufrieden.
Jetzt zur Frage. Wir haben kein schriftliches Übergabeprotokol. Sind halt alle einigermaßen glücklich auseinander gegangen.
Hat das für uns Nachteile bei späteren Problemen am Haus oder ist es sogar ein Vorteil nicht schriftlich die Übergabe gemacht zuhaben.
Gruß
Dieter
habe einmal eine Frage zur Neubauabnahme.
Wir haben neu gebaut mit einem Bauträger der alle Arbeiten durchgeführt hat. Mit einem Gewerk hatten wir mit der Ausführung etwas Ärger welches bedeutet Gutachter, Anwalt ... usw. Problem wurde behoben wir haben uns geeinigt (auch finanziell ) und sind " als Freunde " auseinander gegangen. Schlussrechnung wurde gemacht und wir haben bezahlt. Durch die Probleme haben wir alle sichtbaren Mängel, ausstehende Arbeiten ausführen lassen und sind jetzt auch zufrieden.
Jetzt zur Frage. Wir haben kein schriftliches Übergabeprotokol. Sind halt alle einigermaßen glücklich auseinander gegangen.
Hat das für uns Nachteile bei späteren Problemen am Haus oder ist es sogar ein Vorteil nicht schriftlich die Übergabe gemacht zuhaben.
Gruß
Dieter
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Abnahme
Guten Morgen Dieter,
es ist erstmal erfreulich das Ihr "als Freunde" auseinander gegangen seid! Meiner Meinung nach durch die Bezahlung der Schlussrechnung (wen ohne Vorbehalte) ist die Abnahme ehe stillschweigend erfolgt.
Deswegen ist es erstmal uninteressant ob eine Abnahmeprotokol gibt oder nicht. Der einzige Nachteil ist nur, du muss es beweisen das ein Mangel vor der Abnahme vorlag (z.B. die Fassade ist beschmutzt und der Bauträger behauptet es ist nach der Abnahme passiert).
Ihr habt nach wie vor 4 oder 5 Jahre (je nach vertragsart) Gewährleistung für die Ausgeführte Arbeiten.
MfG
Yilmaz -
Danke Yilmax für die Antwort
Gruß -
Gerne ...
MfG