Kelleraußenwand nur mit einer Stahlmatte  -  DIN 4149  -  Rückbau nicht verhältnismäßig?
BAU-Forum: Neubau

Kelleraußenwand nur mit einer Stahlmatte  -  DIN 4149  -  Rückbau nicht verhältnismäßig?

Neubau (Einfamilienhaus) in Baden-Württemberg: Die Kelleraußenwand (Beton) wurde nicht wie in den Plänen vorgesehen mit einer inneren und einer äußeren Stahlmatte ausgestattet. Problem: Außen können Risse entstehen, und die Erdbebennorm DINAbk. 4149 ist nicht mehr gewährleistet. Auch die DIN 1045 (Stahlbeton-Mindestbewehrung) ist betroffen. Zur Behebung des Fehlers (Erdbebensicherheit) wurde uns nun vorgeschlagen, die gesamten tragenden Innenwände des UGAbk. und EGAbk. in Stahlbeton auszuführen. Der Abbruch der bisher bestehenden Teile (Bodenplatte, Fundament, Kelleraußenwand) sei unverhältnismäßig wurde uns erklärt. Dies hätten wir bevorzugt. Ein Grund dafür ist, dass auch die Bodenplatte zu kurz ausgeführt wurde und deshalb eine Kelleraußenwand vorwiegend außerhalb angebracht wurde. Es gab noch viele andere Fehler, die jedoch behoben werden konnten und keine solchen schwerwiegenden Konsequenzen wie eine Betoninnenmauer anstatt Kalksteinmauer im Haus hat. Unser Vertrauen zu unserem Generalunternehmer (oder Generalunternehmer) ist immer noch vorhanden, da er nichts dafür kann.
Meine Fragen:
1.) Ist der Rückbau unverhältnismäßig?
2.) Welche Nachteile/ Vorteile haben Betonwände gegenüber Kalksteinwänden/Gipsdielen? Wie verhält sich Beton bei späteren Umbauten (Wanddurchbruch), Handyempfang, drahtlose Netzwerke im Haus, Wohnklima ...
3.) Kann der Rohbauer Aufgrund der fehlerhaften Ausführungen aus dem Vertrag vom Generalübernehmer (oder Generalunternehmer) entlassen werden? Wir haben zu diesem Rohbauer das Vertrauen verloren und die Vorstellung, dass er unser Haus fertig baut ist sehr beunruhigend.
Vielen Dank für Ihre Antworten
  • Name:
  • Brigitte
  1. Es wurde grob gegen die Ausführungsplanung verstoßen. Der ...

    Es wurde grob gegen die Ausführungsplanung verstoßen.
    Der Vertrag ist vermutlich also nicht erfüllt.
    Ich weiß aber auch nicht was vereinbart wurde.
    Warum sollte also ein Rückbau  -  unverhältnismäßig sein?
    Wer hat dieses festgestellt.
    Etwa der GUAbk.?
    Hätten Sie eine andere Antwort erwartet?
    Ob es Notwendig ist um das geforderte "Soll" zu erfüllen, mag ich nicht beurteilen  -  schon gar nicht anhand der vorliegenden Info.
    Hier sind zwei Faktoren zu berücksichtigen.
    1,- Die technisch Notwendige. Standsicherheit, Dauerhaftigkeit, Dichtigkeit (Stichwort Rissbreitenbeschränkung usw.)
    2. Die Vertragsrechtliche. Hierzu mag ich mich nicht äußern.
  2. Bauüberwachung?

    Hallo Brigitte,
    beim lesen ist mir aufgefallen, Sie Bauen mit Generalunternehmer und der Rohbauer macht  -  so wie's ausschaut was er will  -  meine Frage dazu: Wo ist eigentlich die Bauüberwachung? macht diese der Generalunternehmer oder Sie oder wer auch immer?
    Als nächste Frage gibt es eine Statik mit Bewehrungsplänen und Stahlliste? und warum hat der Statiker diese dann nicht abge-X1234Xnommen  -  falls es denn einen gibt.
    Der Rest ist eigentlich etwas für einen BauRA.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. OT: mit Bindestrich

    Ist mir auch schon aufgefallen,
    dass die Breite des Eingabefeldes eigentlich recht schmal ist
    und nicht mit dem Zeilenumbruch der Übermittlung übereinstimmt.
    Oder liegt das am PC-Nutzer?
    Ich habe davon wenig Ahnung.
    ;-(
    Grüße

    Als nächste Frage gibt es eine Statik mit Bewehrungsplänen und Stahlliste? und warum hat der Statiker diese dann nicht abge-X1234Xnommen  -  falls es denn einen gibt.

  4. Kommentar?

    Na Herr Filusch,
    ist mal wieder ein super Beitrag?
  5. Danke für die Antworten von Herr Carden und Herr Rieder!

    Antwort auf gestellte Fragen in den bisherigen Antworten:
    Ja, ich bin überrascht, dass Sie einen Rückbau als verhältnismäßig ansehen, weil uns andere Infos vorlagen.
    Kenne den Vertrag zw. Generalunternehmer und Rohbauer nicht.
    Dass nur die innere Stahlmatte vorhanden ist, sowie die ganzen anderen Mängel hat ein befreundeter Maurer festgestellt, der täglich auf den Bau kommt. Wir haben es unserem Bauleiter mitgeteilt, der sich auch sofort darum gekümmert hat. Der Rohbauer hat ihn angelogen (es sind 2 Stahlmatten drin, als wir die eine nur gesehen haben wäre die innere Verschalung noch nicht fertig gerichtet, nur angelehnt gewesen ...) Wir konnten durch Fotos den Fehler beweisen und die Lügen auffliegen lassen.
    Der Generalunternehmer und der Statiker haben gemeint ein Rückbau sei unverhältnismäßig.
    Zwecks Dichtigkeit (fehlende äußere Stahlmatte) soll zusätzlich eine elastische Gewebefaser/Textilgewebe (?) unter der Dickschicht aufgebracht werden.
    FRAGE A:
    Hält dies genauso gut und lange wie eine äußere Bewehrung der Betonmauer?
    Standsicherheit ist laut Statiker keine Frage, nur eben die Erdbebensicherung nach DINAbk. 4149 nicht.
    Der Generalunternehmer ist Bauleiter und kam bisher glaube ich ca. ein-X1234Xbis zweimal die Woche, ab jetzt aber öfter. Dann ist halt manchmal schon der Pfusch verdeckt, weil betoniert wurde oder sonstiges ...
    Was Versteht man unter Statik mit Bewehrungsplänen ...? Es gibt Pläne auf denen Details der Ausführung zeichnerisch und tabellarisch festgelegt sind. Leider hat sich der Rohbauer nicht daran gehalten.
    Abgenommen wurde bisher noch nichts, wir haben noch keine Kellerdecke und hatten ja erst mal Baustopp.
    Den Beitrag von Herrn Filusch konnte ich nicht nachvollziehen!
    Wir hatten nach der Feststellung der fehlerhaften Bewehrung lediglich die Alternativen das Haus wie geplant (Innenwände KS) weiterzubauen, aber nicht erdbebensicher nach DIN oder die tragenden Innenwände als Betonwände in UGAbk. und EGAbk. ausführen zu lassen. Wir zahlen für das Haus ein kleines Vermögen und bekommen nun weil der Rohbauer betrügt etwas anderes als wir uns vorgestellt haben.
    FRAGE B:
    Ist das normal beim Bauen?
    FRAGE C:
    Welche Nachteile/Vorteile haben Betonwände gegenüber Kalksteinwänden/Gipsdielen? Wie verhält sich Beton bei späteren Umbauten (Wanddurchbruch), Handyempfang, drahtlose Netzwerke im Haus, Wohnklima ...
    Vielen Dank an alle, die Antworten!
    • Name:
    • Brigitte
  6. "hmmm"

    sowas habe ich schon des öfteren life gesehen ...
    tolle Bewehrungsführung mal iss die Matte außen
    und mal innen :)
    und das schlimme daran solche Chaoten
    verschwinden auch ned vom Markt (!)
    Solche Beispiele sollten sich angehende Bauherren
    zu Herze nehmen (!) ... bemerkenswert iss "aber"
    die Tatsache dass man heute im Stande iss mit
    den erforderlichen DINAbk.-Normen rumzuwerfen ...
    zum Zeitpunkt der Ausführung aber die Ausführenden
    ohne Überwachung vor sich her wurstln ließ (!)
    sorry konstruktiv konnte ich zur Frage ned
    beitragen ... "aber" meinen Kommentar konnte ich
    mir dennoch ned verkneifen (!)
  7. Antwort A: Sie können sogar Wände ohne Bewehrung ...

    Antwort A: Sie können sogar Wände ohne Bewehrung betonieren, aber halt nicht so wie geschehen. Wann, wo und wie diese reißen ist kaum vorauszusehen. Einzig die Gesamtrissweiten lassen sich abschätzen.
    Das wiederum ist Aufgabe des Statikers. Auf die zu erwartenden Rissbreiten wäre die Abdichtung abzustimmen.
    Wenn nun aber die Erdbebensicherheit ein wesentliches Merkmal für Sie ist / war  -  warum darauf verzichten. Sie sollten sich erst einmal einen fachkundigen RA suchen.
    Antwort B: Nein  -  auf keinem Fall. Ich habe schon Abrisse und Teilabrisse wegen geringfügigeren gesehen.
    Antwort C: Ich bin kein Spezialist, könnte mir aber vorstellen, das Beton besser gegen solchen Strahlen abschirmt als Mauerwerk. Mindestens aber der Bewehrung wegen stört.
    Umbau ist in KS wohl eher möglich  -  mindestens aber einfacher. Machbar ist es aber in fast gedem Wandbildner.
  8. Klären Sie erstmals,

    was Vertraglich vereinbart war (ist z.B. die Erdbebensicherheit vertraglich vereinbart) und klären dann was sein muss oder auch nicht mehr.
    ich hatte z.B. den Kellerbauer drauf angesprochen, dass wir Rande der Erdbebenzone liegen. Er wollte es berücksichtigen. Wurde aber vertraglich nicht festgelegt. Daher weiß ich es nicht. Wenn es drin ist, gut, wenn nicht, Pech, aber hat dafür kein Aufpreis gekostet, da ich es auch nicht explizit im Vertrag aufgenommen hatte.
    Fazit: Immer erst klären, was einem rechtlich zusteht und was nicht. Und dann klären, ob es sich lohnt dafür zu Streiten oder nicht.
    Denn Recht habe und bekommen sind leider immer noch 2 Dinge. Muss aber im Einzelfall entschieden werden.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN