Kommunalabgabenrecht - Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen bei Anbau an bestehendes Haus 20.06.07 Hallo, wir haben 2001 an unser bestehendes Haus angebaut (1 Kellerraum, 3 Zimmer - alle ohne Anschluß an die Entwässerung). Nun schreibt auf einmal die Stadtverwaltung, daß wir dafür einen Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung bezahlen sollen. Begründung: die damals geltende Satzung war zum Zeitpunkt der Erstellung des Anbaus ungültig und wurde jetzt erst erstellt. Eine Verjährung würde sich erst ab diesem Zeitpunkt berechnen - also für uns unerheblich. Die Berechnung dieses Herstellungsbeitrags erfolgt nach den qm-Zahlen für die neu errichteten Räumlichkeiten (auch Keller). Ist das so richtig? Mir kommt vor allem etwas seltsam vor, daß sich eine Verjährung erst ab der Gültigkeit der neuen Satzung berechnet. Laut Aussage des dortigen Sachbearbeiters könnten die sogar noch über Jahrzehnte hinweg nachberechnen, falls sich das irgendwo ergeben würde. Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar, muß bis zum 22.06. ggfs. Widerspruch einlegen. Im voraus besten Dank. HDV
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