Wie zählt zur vertraglichen Bauzeit?
BAU-Forum: Neubau

Wie zählt zur vertraglichen Bauzeit?

Hallo,
ich konnte eine Antwort über die Such-Funktion leider nicht finden, daher Stelle ich die Frage:
Ich habe eine vertragliche Bauzeit für ein schlüsselfertiges Massivhaus von 3 Monaten ab Spatenstich zzgl. Trockenzeit für Estrich/Putz.
Wie berechnet sich das Ganze nun? denn der Estrich wird ja zeitlich mittendrin gelegt, danach sind ja noch Arbeiten ausstehend ...
Detaillierter: am 16.04.07 begannen die Arbeiten, ergo sind 3 Monate am 15.07.07 vorbei. Der heutige (06.07.07) Stand: Treppe ist drin, Innenputz auch, Ausssenputz erste Schicht erfolgt, der Farbputz soll nächste Woche drauf. Diese Woche sollte der Estrich verlegt werden, kam natürlich nicht :-( Aber gut, nächste Woche befindet sich ja noch innerhalb der offiziellen Bauzeit. Also angenommen, am Montag käme der Estrich = 09.07.07, dann würde ja die Trockenzeit starten ... packe ich die verbleibenden 6 Tage hinter die Trockenzeit und hoffe, dass innerhalb der 6 Tage die Innentüren eingebaut werden, der DoorblowerTest durchgeführt wird, die Steckdosen reingebaut werden und der ganze Stromkasten, die Heizungsfertigstellung erfolgt inkl. Anschluss der Gasbrennwerttherme, die Trockenbauer zum Spachteln der Ritzen andüsen und! das ganze Bad ja noch gefliest und eingebaut wird?
Ab wann überschreitet die Firma offiziell die Bauzeit?
Und wie streng sollte man das handhaben? Immerhin geht es um Geld, aber sollte man da großzügig drüberweg sehen und z.B. die ersten Wochen nichts verlangen, weil man es sich ja nicht verscherzen möchte.
Danke für die Antworten!
Liebe Grüße
Pia'
PS: ich baue in Rheinland-Pfalz
  • Name:
  • Pia
  1. Bauzeitverlängerung

    Hallo Pia,
    der Bauträger hat Ihnen leider keinen reinen Wein eingeschenkt.
    Er weiß genau, dass eine Bauzeit eines massiv gebauten, schlüsselfertigen Wohnhauses nicht in 3 Monaten zu machen ist.
    Allein die Trockenzeit für den Estrich beträgt mindestens
    1 Woche pro Zentimeter Estrichdicke! Also bei z.B. 5 cm Estrichstärke (ohne Dämmung) wären das 5 Kalender-Wochen. Maschinelle Trocknung hilft da nur wenig.
    Erst danach können Bodenbeläge, Fliesen-, Tapezier- und Anstricharbeiten usw. ausgeführt werden.
    Und bedenken Sie weiterhin, dass für den Bau Ihres Hauses ca. 20.000 bis ca. 25.000 Liter Wasser verbraucht worden sind.
    Dieses Wasser und zusätzliches Niederschlagswasser sind innerhalb der Bauteile (Beton, Mauerwerk, Putz, Estrich usw.) noch vorhanden. Es dauert ca. 3 bis 5 Heizperioden, bis Ihr Haus wirklich trocken ist.
    Deshalb lassen Sie es langsam angehen, nutzen Sie die sommerlichen Temperaturen (die sicher noch kommen werden.. :-), die beim Trocknen helfen.
    Die Chinesen sagen: "Der Fehler liegt in der Eile".
    Natürlich ist die finanzielle Belastung etwas angespannt (Finanzierungskosten und gleichzeitig Miete), aber nehmen Sie das in Kauf. Das ist wahrscheinlich wesentlich billiger, als schon nach kurzer Zeit, wegen nicht Trockener Untergründe, Risse zu verpressen, herabfallende Fliesen neu anzubringen, Tapeten, die sich wieder von der Wand lösen, Putzabplatzungen zu sanieren usw., und nicht zuletzt rheumatische oder andere gesundheitliche Beschwerden zu kurieren.
    Inwieweit Ihr Bauträger Ihnen "hilft", nicht eingeplante Zusatzkosten wg. Terminüberschreitung zu bezahlen, wäre eine Rechtsfrage, die Ihnen hier keiner beantworten kann (darf).
    Viel Erfolg!
  2. hm, neuer versuch

    Hallo,
    danke für die Antwort, ist allerdings nicht, was ich wissen wollte.
    vielleicht habe ich die Frage nicht ganz korrekt gestellt, also versuche ich es noch einmal neu:
    Es handelt sich um 3 Monate PLUS Trockenzeit. Nicht 3 Monate inkl. Trockenzeit. Ich habe auch wegen der Trockenzeit überhaupt keine Probleme und ich weiß auch, dass diese pro mm Estrich 1 Tag, ergo 6 Wochen bei 45 mm braucht  -  mindestens -, das war gar nicht die Frage. Da wurde mir auch nie was anderes erzählt.
    Ich muss auch nicht dringend in mein Haus rein, da ich kostengünstig in der Einliegerwohnung meines Vaters wohne, und da kann ich unbegrenzt bleiben. wegen mir kann der Estrich 8 Wochen trocknen. oder 12. Also geht es nicht um Schadensersatz o.ä. für ungeplante Kosten. Es geht um die vertraglich festgelegten Zahlungen pro Tag im Falle einer Bauzeitüberschreitung und ab wann oder ob überhaupt ich diese einfordere.
    Wie ist das Ganze zu rechnen? von den 3 Monaten sind noch ein paar Tage übrig, die Trockenzeit geht extra, sagen wir 6 Wochen, füge ich dann die übrigen Tage hinter den 6 Wochen an und fange dann nach Ablauf dieser übrigen Tage an zu erwähnen, dass ab jetzt die Bauzeit überschritten ist = Zahlung des Häusleherstellers an mich fällig? Oder sind noch z.B. 6 Tage übrig, die hinter der Trockenzeit irgendwann gestückelt genommen werden können, also nicht am Stück?
    Macht man das überhaupt  -  weil es ja so im Vertrag steht? oder ist man dann kleinkariert?
    Wäre halt für mich wichtig, ab wann der Verzug vorliegt, ich mir also Gedanken machen muss, die Firma drauf anzusprechen.
    beste Grüße
    • Name:
    • Pia
  3. hm, neuer versuch

    Hallo,
    danke für die Antwort, ist allerdings nicht, was ich wissen wollte.
    vielleicht habe ich die Frage nicht ganz korrekt gestellt, also versuche ich es noch einmal neu:
    Es handelt sich um 3 Monate PLUS Trockenzeit. Nicht 3 Monate inkl. Trockenzeit. Ich habe auch wegen der Trockenzeit überhaupt keine Probleme und ich weiß auch, dass diese pro mm Estrich 1 Tag, ergo 6 Wochen bei 45 mm braucht  -  mindestens -, das war gar nicht die Frage. Da wurde mir auch nie was anderes erzählt.
    Ich muss auch nicht dringend in mein Haus rein, da ich kostengünstig in der Einliegerwohnung meines Vaters wohne, und da kann ich unbegrenzt bleiben. wegen mir kann der Estrich 8 Wochen trocknen. oder 12. Also geht es nicht um Schadensersatz o.ä. für ungeplante Kosten. Es geht um die vertraglich festgelegten Zahlungen pro Tag im Falle einer Bauzeitüberschreitung und ab wann oder ob überhaupt ich diese einfordere.
    Wie ist das Ganze zu rechnen? von den 3 Monaten sind noch ein paar Tage übrig, die Trockenzeit geht extra, sagen wir 6 Wochen, füge ich dann die übrigen Tage hinter den 6 Wochen an und fange dann nach Ablauf dieser übrigen Tage an zu erwähnen, dass ab jetzt die Bauzeit überschritten ist = Zahlung des Häusleherstellers an mich fällig? Oder sind noch z.B. 6 Tage übrig, die hinter der Trockenzeit irgendwann gestückelt genommen werden können, also nicht am Stück?
    Macht man das überhaupt  -  weil es ja so im Vertrag steht? oder ist man dann kleinkariert?
    Wäre halt für mich wichtig, ab wann der Verzug vorliegt, ich mir also Gedanken machen muss, die Firma drauf anzusprechen.
    beste Grüße
    • Name:
    • Pia
  4. Die Trockenzeit

    dauert nicht 4,6, oder 12 Wochen, sondern vom Einbringen des Estrichs bis zum Zeitpunkt, an dem mit Messung (!) die Belegreife festgestellt wird. Theoretisch also von diesem Zeitpunkt an die restlichen Tage zählen. Jetzt würde ich allerdings noch keinen Druck machen, führt wahrscheinlich nur dazu, dass früher gefliest wird als gut wäre. Viele Arbeiten können ja auch während der Trocknungszeit ausgeführt werden, das bedeutet ja nicht, dass die Fläche nicht betreten werden darf. Es wird wohl in den restlichen 6 Tagen nicht klappen, aber auf den Fristablauf kann man immer noch kurz vorher hinweisen (und großzügig 7 Tage mehr anbieten, weil's ja ordentlich werden soll ...).
    Vielleicht naiv, ist aber auch nur eine Laienmeinung
    Gruß
    Volker
  5. Nicht naiv ...

    sondern auf den Punkt.
    Der Bauträger/Generalübernehmer weiß das ganz genau und "schindet" über Trocknung Bauzeit.
    Noch zwei Dinge:
    1 Woche pro cm Dicke ist eine Mär. Nichts ist unberechnbarer als Estrichtrocknungszeiten.
    Und mech. Trocknung hilft (gerade im Sommer) sehr wohl. In Ihrem Falle könnte es allerdings sein, dass der Bauträger/Generalübernehmer bei Ihnen nicht mitspielt.
  6. Gehe

    ich recht in der Annahme, dass es sich nicht um einen Bauträger handelt, sondern um einen bundesweit tätigen "Schlüsselfertiganbieter", der mit sozusagen "allumfassenden Bauherrenschutzbriefen" wirbt?
    • Name:
    • M.P.
  7. Danke für die Antworten, jetzt hat es gepasst :-) ...

    Danke für die Antworten, jetzt hat es gepasst :-)
    Ich baue tatsächlich mit besagtem schlüsselfertiganbieter, wollte es aber nicht explizit erwähnen, da ich bisher im großen und ganzen sehr zufrieden bin, und diese Tatsache nicht allzu populär bei einigen forenmitglieder sein dürfte.
    ich lese hier mit, seit ich mich fürs bauen entschieden habe und muss sagen, das Forum ist eine prima Hilfe!
    Danke dafür nochmals.
    lg
  8. Vertragsstrafe nicht wirksam vereinbart

    Hallo,
    so wie ich dies verstehe, ist kein konkreter Fertigstellungstermin vereinbart. Das mit der Trocknungszeit ist soweit dehnbar, dass sich jeder RA auf AN-Seite darüber freut.
    Wenn der AN nicht zügig arbeitet, müssen Sie ihn dazu auffordern, Fristen und ggf. Nachfristen setzen.
    Erst wenn der AN nachweislich in Verzug ist und sonst keine "Fehler" gemacht wurden, lässt sich eventuell eine Vertragsstrafe durchsetzen. Die Chanchen sind aber eher gering und der AN dürfte dies wissen.
    Mit freundlichen Grüßen

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