Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 4957-1: WU-Beton - Ausmauern von Wand in Ordnung? - Kelleraußenwanddämmung - sonstige gravierende Mängel

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  1. Alles zu spät... 18.01.08
    Falls die von Ihnen genannten Mängel so vorhanden sind, denke ich ohne Panik verbreiten zu wollen, ist hier alles zu spät.
    Ein Rechtsanwalt ist unbezahlbar und eine Rechtsschutz dafür gibt es nicht. Da alles schon verfüllt, kann niemand mehr (sei dem sie haben Fotos) die Fehler begutachten. Aufgraben wird die Firma sicher nicht. Sie müssen ja Beweis führen.Sie können den Keller nicht als Wohnraum nutzen, da dieser als ungedämmt anzusehen ist. Sie bekommen an verschiedenen Stellen Kondenswasserprobleme. Sind die Dampfsperren undicht, schimmelt Ihnen oben sowieso alles beim ersten Heizen weg.
    Ich hoffe sie haben hunderte Fotos und schicken heute noch den Sachverständigen direkt zur Firma, sonst zahlen Sie viele Jahre für eine ständige Baustelle.
    Name: Herr Ste-2102-Pet  

  2. doch Panikmache 18.01.08
    erstmal sollte festgestellt werden, welcher Lastfall denn nun wirklich ansteht(geht aus dem Bodengutachten hervor).
    Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, dass die beigemauerte Öffnung ohne weitere Abdichtung belassen wurde, keine KMB drübergezogen ??
    ausgeschäumte Fugen im Dämmverbund sind nicht schön, die Frage ist, über wieviel cm reden wir eigentlich, 0,5 -1cm oder 5 cm.
    Je nach Lastfall ist das bedenklich bis irrelevant.
    Und Abwasserrohre unter der Decke sind erstmal nix schlimmes, wenn nicht ausschließlich ein Wohnkeller vereinbart war, aber dann sind die Rohre wahrscheinlich das kleinste Problem.
    Gruss christian
    Name: Herr Chr-503-Sto  

  3. Ich als öbuv SV für eben diese Problematik 18.01.08
    kann Ihnen versichern - es ist nicht zu spät.
    Wenn der SV Abdichtungen und WU-Bauteile als Fachgebiete verinnerlicht hat, braucht er nicht unbedingt aufgraben zu lassen um Tendenzen festzustellen.
    Beweispflichtig ist der AG nach Abnahme.
    Im Falle von Mängel, können die GA-Kosten vom Gegner unter Umständen mit eingefordert werden.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de
 

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