WU-Beton  -  Ausmauern von Wand in Ordnung?  -  Kelleraußenwanddämmung  -  sonstige gravierende Mängel
BAU-Forum: Neubau

WU-Beton  -  Ausmauern von Wand in Ordnung?  -  Kelleraußenwanddämmung  -  sonstige gravierende Mängel

Hallo und einen guten Abend.
Ich habe vor einiger Zeit ein Reihenhaus gekauft, welches neu gebaut wird. Im Laufe der Zeit habe ich immer wieder reingesehen um zu schauen, wie die das Haus erstellen und um mögliche Fehler und Schachstellen zu entdecken.
Das Reihenmittelhaus besitzt einen Keller der in WU-Beton ausgeführt ist, weshalb kann ich leider nicht sagen  -  liegt meiner Meinung nach an der Bodenqualität  -  haben ein Bodengutachten gemacht.
Nun wurde ein Lichtschachtfenster falsch eingebaut, d.h. die Lage hat nicht gestimmt, sodass das Fenster umgesetzt worden ist. Das Umsetzen war soweit okay, nur das Ergänzen des nun durch das Umsetzen fehlenden WU-Betons mit Mauerwerk bereitet mir große Sorgen. Im Notarvertrag steht dass der Keller in WU-Beton erstellt wird und mein Fehler war es nicht. Da ich keine Möglichkeit habe jetzt großartig was zu unternehmen  -  das Haus gehört mir schließlich ja noch nicht  -  habe ich ein wenig Angst, dass der Bauschaden schon so gut wie vorprogrammiert ist. Die Kelleraußendämmung wird in 8 cm starkem Styrodur (grüner Styrodur von der BASF) ausgeführt  -  Außerdem fehlt eine Schützende Folie  -  Noppenbahn oder Gleitschicht die die Kelleraußenwanddämmung vor Beschädigungen während dem Verfüllen schützt. Die Fugen der Styrodurplatten wurden auch sehr Häufig mit Bauschaum ausgeschäumt, da die Platten häufig mit breiten Fugen verlegt worden sind und nicht so wie es eigentlich üblich ist mit überfalzugen, die die Platten definitiv besessen haben. Diverse Schreiben von mir an den Generalunternehmer sowie den Bauträger haben nichts gebracht, sodass ich wohl auf einen Sachverständigen zurückgreifen muss.
Was ist eure Meinung zu den o.g. Punkten:
  • Ausmauern der Wand statt dem eigentlich korrekten Ergänzen der Wand mit WU-Beton (Größe der Ausmauerung ca. 60 cm Breit und 80 cm hoch)
  • Außenwanddämmung ohne Schutzfolie und Verfüllung einfach eingefüllt und verdichtet  -  Verfüllungsmaterial ist Recyclingmaterial das teilweise Stöcke und Steine besitzt  -  diese drücken sich dann ja gerne in die Dämmung
  • Ausschäumen der Dämmungsfugen mit Bauschaum oder Dämmschaum
  • was ist euer Rat?
  • weitere Mängel wie das Aufbringen der Wärmedämmfassade und sogar des Putzes bei Temperaturen unter 5 Grad um den Gefrierpunkt sowie unsauberer Verarbeitung der Dachdämmung sowie der Dampfsperre (Tackerstellen wurden nicht abgeklebt  -  Löcher in der Dampfsperre  -  zusammengedrückte Dämmwolle in den Sparrenfeldern die nicht mehr 20 cm dick, sondern nur noch Stellenweise 10 cm dick ist kommen noch dazu)
  • Ich bin stink sauer da auch noch andere Punkte, wie ungleichmäßige Abstände der Tragholme der Jägertreppe von den Wandscheiben dazukommen sowie total komische Auflager / Befestigungen an der Wand hinzukommen.

Das alles ist doch eigenltich unglaublich, da es sich bei fast allen Punkten um Änderungsausführungen handelt, die noch separat vergütet werden sollen und das kostet nochmal so richtig Geld  -  und dann nur Mängel wohin das Auge reicht.
Auf eure Meinung bin ich sehr sehr gespannt.
Viele Grüße und schon mal herzlichsten Dank
Markus

  • Name:
  • Markus Goletz
  1. Ausmauern der Wand statt dem eigentlich korrekten Ergänzen ...

    Ausmauern der Wand statt dem eigentlich korrekten Ergänzen der Wand mit WU-Beton (Größe der Ausmauerung ca. 60 cm Breit und 80 cm hoch)
    <
  2. Außenwanddämmung ohne Schutzfolie und Verfüllung einfach eingefüllt und verdichtet  -  Verfüllungsmaterial ist Recyclingmaterial das teilweise Stöcke und Steine besitzt  -  diese drücken sich dann ja gerne in die Dämmung
  3. <<< Bei einer WW muss keine Gleitschicht davor, da eine Sperrung nicht beschädigt werden kann, die nicht vorhanden ist.
    Aber die Dämmung ist in der Art zu schützen, dass diese Ihren Dämmwert durch "Zerstörung" nicht einbüßt

    • Ausschäumen der Dämmungsfugen mit Bauschaum oder Dämmschaum

    <<< nicht zulässig. Dämmplatten sind Stumpf und ohne Fugen zu verlegen. Sollten die Perimeter-Dämmplatten im Wasser stehen, sind diese zudem noch Vollflächig aufzukleben.

    • was ist euer Rat?

    > >> Von einem öbuvAbk. Sachverständigen des Maurer- und Betonbauerhandwerks (Maurerhandwerks, Betonbauerhandwerks) gegutachten lassen.

    • weitere Mängel wie das Aufbringen der Wärmedämmfassade und sogar des Putzes bei Temperaturen unter 5 Grad um den Gefrierpunkt sowie unsauberer Verarbeitung der Dachdämmung sowie der Dampfsperre (Tackerstellen wurden nicht abgeklebt  -  Löcher in der Dampfsperre  -  zusammengedrückte Dämmwolle in den Sparrenfeldern die nicht mehr 20 cm dick, sondern nur noch Stellenweise 10 cm dick ist kommen noch dazu)

    <<< noch ein Grund mehr sich Fachliche Hilfe zu ran hohlen

  4. Da hilfr ...

    wirklich nur der selbst engagierte Sachverständige.
    Bei Ihrer rel langen Liste, die Sie als Baulaie schon zusammengestellt haben, möchte ich nicht wissen, was ein Fachmann da noch alles zu Tage fördert, da die Erfahrung zeigt, dass die Bauherren als Laien meist nur die Spitze des Eisbergs entdecken, ohne zu merken, was da alles noch im Argen liegt.
  5. Mängel 2

    ich bin schon dabei alles für meinen Gutachter zusammenzuschreiben.
    Nun ist mir auch noch aufgefallen, dass das Fenster nun erneut eingebaut wurde, nachdem es versetzt worden ist und das restliche Wandstück mit Kalksandsteinen beigemauert worden ist.
    Darf dies sein? oder habe ich in dem Sinne recht, dass ich darauf bestehe dass die Außenwand auch in dem Bereich in der sonst vorhandenen Qualität wieder ausgeführt wird  -  nämlich WU-Beton?
    Das Ausschäumen der Fugen zwischen den Dämmplatten ist unzulässig. Welche DINAbk. gibt darüber Aufschluss? Der Keller wurde nun schon beigefüllt, obwohl ich den Generalunternehmer darauf aufmerksam gemacht habe.
    Letztendlich habe ich das Problem, dass mir das Haus erst dann gehört, wenn ich die letzte Rate bezahlt habe. Und dies tue ich solange nicht, bis alle Mängel behoben worden sind. Wegen kleinerer Mängel darf man ja nicht die Abnahme verweigern, nur hier geht es so langsam richtig in die vollen.
    Abgedichtet wurde der Keller übrigens nicht weiter. Es ist ja generell der WU-Beton verwendet worden, sodass weiterhin keine Abdichtung erforderlich ist. Nur an der Stelle, wo der Lichtschacht inkl. Fenster versetzt worden ist, wurde mit Kalksandsteinen gearbeitet  -  offenbar aus Kostengründen.
    Was kann man unternehmen, wenn durch offensichtlich falsche Planung das Abwasserrohr quer durch den ganzen Heizungsraum geführt worden ist. Sprich das Fallrohr kommt aus der Decke. Statt es nun auf direktem Weg aus dem Haus zu führen haben die noch einen Umweg über die gesamte Decke gemacht. "Aussage des Sanitärinstallateurs war, dass es die Planung so vorgesehen hat und die das so machen" Ist ja auch korrekt, nur ich bekomme weder vom Bauträger noch Generalunternehmer eine Stellungnahme dazu. Muss man derartige Konstruktionen akzeptieren, wenn diese auch anders gegangen wären. Kann man hier eine Nutzungseinschränkung geltend machen, da das Rohr den ngesamten Heizraum durchquert und man im Prinzip das Abwasser durch das Haus spazieren führt?
    Vielen Dank
    Grüße Markus
  6. Sie haben doch eine Sachverständigen

    Wenn er fähig ist, beantwortet er diese Frage mit links.
  7. Mängel 2

    ich bin schon dabei alles für meinen Gutachter zusammenzuschreiben.
    Nun ist mir auch noch aufgefallen, dass das Fenster nun erneut eingebaut wurde, nachdem es versetzt worden ist und das restliche Wandstück mit Kalksandsteinen beigemauert worden ist.
    Darf dies sein? oder habe ich in dem Sinne recht, dass ich darauf bestehe dass die Außenwand auch in dem Bereich in der sonst vorhandenen Qualität wieder ausgeführt wird  -  nämlich WU-Beton?
    Das Ausschäumen der Fugen zwischen den Dämmplatten ist unzulässig. Welche DINAbk. gibt darüber Aufschluss? Der Keller wurde nun schon beigefüllt, obwohl ich den Generalunternehmer darauf aufmerksam gemacht habe.
    Letztendlich habe ich das Problem, dass mir das Haus erst dann gehört, wenn ich die letzte Rate bezahlt habe. Und dies tue ich solange nicht, bis alle Mängel behoben worden sind. Wegen kleinerer Mängel darf man ja nicht die Abnahme verweigern, nur hier geht es so langsam richtig in die vollen.
    Abgedichtet wurde der Keller übrigens nicht weiter. Es ist ja generell der WU-Beton verwendet worden, sodass weiterhin keine Abdichtung erforderlich ist. Nur an der Stelle, wo der Lichtschacht inkl. Fenster versetzt worden ist, wurde mit Kalksandsteinen gearbeitet  -  offenbar aus Kostengründen.
    Was kann man unternehmen, wenn durch offensichtlich falsche Planung das Abwasserrohr quer durch den ganzen Heizungsraum geführt worden ist. Sprich das Fallrohr kommt aus der Decke. Statt es nun auf direktem Weg aus dem Haus zu führen haben die noch einen Umweg über die gesamte Decke gemacht. "Aussage des Sanitärinstallateurs war, dass es die Planung so vorgesehen hat und die das so machen" Ist ja auch korrekt, nur ich bekomme weder vom Bauträger noch Generalunternehmer eine Stellungnahme dazu. Muss man derartige Konstruktionen akzeptieren, wenn diese auch anders gegangen wären. Kann man hier eine Nutzungseinschränkung geltend machen, da das Rohr den ngesamten Heizraum durchquert und man im Prinzip das Abwasser durch das Haus spazieren führt?
    Vielen Dank
    Grüße Markus
  8. Alles zu spät ...

    Falls die von Ihnen genannten Mängel so vorhanden sind, denke ich ohne Panik verbreiten zu wollen, ist hier alles zu spät.
    Ein Rechtsanwalt ist unbezahlbar und eine Rechtsschutz dafür gibt es nicht. Da alles schon verfüllt, kann niemand mehr (sei dem sie haben Fotos) die Fehler begutachten. Aufgraben wird die Firma sicher nicht. Sie müssen ja Beweis führen. Sie können den Keller nicht als Wohnraum nutzen, da dieser als ungedämmt anzusehen ist. Sie bekommen an verschiedenen Stellen Kondenswasserprobleme. Sind die Dampfsperren undicht, schimmelt Ihnen oben sowieso alles beim ersten Heizen weg.
    Ich hoffe sie haben hunderte Fotos und schicken heute noch den Sachverständigen direkt zur Firma, sonst zahlen Sie viele Jahre für eine ständige Baustelle.
  9. doch Panikmache

    erstmal sollte festgestellt werden, welcher Lastfall denn nun wirklich ansteht (geht aus dem Bodengutachten hervor).
    Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, dass die beigemauerte Öffnung ohne weitere Abdichtung belassen wurde, keine KMB darüber gezogen?
    ausgeschäumte Fugen im Dämmverbund sind nicht schön, die Frage ist, über wieviel cm reden wir eigentlich, 0,5  -  1 cm oder 5 cm.
    Je nach Lastfall ist das bedenklich bis irrelevant.
    Und Abwasserrohre unter der Decke sind erstmal nichts schlimmes, wenn nicht ausschließlich ein Wohnkeller vereinbart war, aber dann sind die Rohre wahrscheinlich das kleinste Problem.
    Gruß Christian
  10. Ich als öbuv SV für eben diese Problematik

    kann Ihnen versichern  -  es ist nicht zu spät.
    Wenn der SV Abdichtungen und WU-Bauteile als Fachgebiete verinnerlicht hat, braucht er nicht unbedingt aufgraben zu lassen um Tendenzen festzustellen.
    Beweispflichtig ist der AG nach Abnahme.
    Im Falle von Mängel, können die GA-Kosten vom Gegner unter Umständen mit eingefordert werden.

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