Bemessungswasserstand bei WU-Beton-Keller (Orange Wanne)
BAU-Forum: Neubau

Bemessungswasserstand bei WU-Beton-Keller (Orange Wanne)

Hallo Fachgemeinde,
würde mich freuen, wenn ihr etwas Licht in meine Dunkelheit bringen könntet.
Ein Keller wird aus WU-Beton gebaut. Das Konzept ist von Cemex (Readymix) und heißt Orange Wanne. Es gibt Grundwasserprobleme/drückendes Wasser.
Greift bei dieser Art von Wanne auch die DINAbk. 18195 und wenn wofür?
Ist die Orange Wanne nicht immer dicht bis GOK? Wofür würde dann ein Bemessungswasserstand benötigt?
Bis zur welchen Höhe müssen die Anbauteile z.B. Lichtschächte oder städt. Anschlüsse dicht sein? Würde dann spätestens hier der Bemessungswasserstand herangezogen? Oder müssen bei einem WU-Beton-Keller die Anbauteile auch bis GOK dicht sein? Wo wird so etwas geregelt?
Würde mich über Antworten sehr freuen (um endlich die Planung zu verstehen).
Danke und Gruß,
Linda Keilmann
  • Name:
  • Linda Keilmann
  1. BWS = höchster innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer zu ...

    BWS =
    höchster innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer zu erwartende Grundwasser-, Schichtenwasser- oder Hochwasserstand unter Berücksichtigung langjähriger Beobachtungen und zu erwartender zukünftiger Gegebenheiten: der höchste planmäßige Wasserstand.
    Dieses ist schon inkl. Sicherheitszuschlag.
    Wenn der BWS nur bis UKAbk. LS angelegt ist, brauchen die LS nicht druckwasserdicht sein.
    Selbiges gilt Für Decken-Wandfugen.
    Daher ist der BWS eines der Wichtigsten Planungsfaktoren.
  2. Danke Herr Carden, habe ich auch soweit verstanden ...

    Danke Herr Carden,
    habe ich auch soweit verstanden. Was ich noch nicht verstanden habe, ist, wie der BWS ermittelt wird. Für unser Grundstück (in Wuppertal) kann mir das Landesumweltamt (LANUV) keine wirklichen Werte nennen. Es heißt, die Messstellen sind alle zu weit entfernt. Ein Bodengutachter ermittelt doch auch nur die aktuellen Werte und besorgt sich die zukünftig zu erwartenden Werte beim LANUV, oder?
    Ist denn irgendwo niedergeschrieben, dass, wenn keine Werte vorliegen, der BWS entsprechend hoch sein muss.
    Mir ist das sehr wichtig, weil unser Architekt sagt, dass wir kein Bodengutachten benötigen. Er kennt die Bedingungen. Allerdings plant er den BWS nicht bis oben. Wir (das Haus wird für 2 Parteien gebaut) wissen allerdings aus der unmittelbaren Nachbarschaft, dass das Grundwasser enorm schwankt.
    Wäre klasse, wenn Sie uns mitteilen könnten, wo genau man etwas dazu lesen kann. Wo ist geregelt, dass, wenn keine genauen Werte vorliegen, der BWS bis oben geführt sein muss.
    Welche DINAbk. gilt bei einem WU-Beton-Keller. Die DIN 18195 doch nicht, oder.
    Danke schön!
    Linda und Rest der Bauherren
  3. Bemessungswasserstand

    ist der höchste erkundete Wasserstand (aus Pegelmessungen, ggf. Interpolation, Bodenmerkmalen ...) zzgl. eines Sicherheitsmaßes von meist 0,5  -  1,5 m. Das wird im Baugrundgutachten angegeben. Natürlich kann der Gutachter keine langjährigen Messreihen beizaubern, wenn es keine gibt. Dann muss er versuchen, auf anderem Weg eine belastbare Aussage zu bekommen. Logischerweise wird der Sicherheitszuschlag desto größer, je schlechter die Datenlage ist.
    Lassen Sie sich doch am besten vom Architekt schriftlich geben, dass kein Baugrundgutachten benötigt wird ;-)
  4. Eine DIN für WW gibt es in dem Sinne nicht.

    Es gibt aber die WU-Richtlinie, auf welche sich z.B. die Betonnormen (Neuere) auch beziehen. Somit hat diese den selben Stellenwert.
  5. Sichere Seite für Bemessungswasserstand

    Der BWS ist für die gesamte Kellerplanung notwendig. Wenn sich der BWS mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln lässt, sollte die GOK angesetzt werden. Da letztendlich aber auch immer alles eine Frage der Kosten ist, müssen Sie als Bauherr einschätzen, wie wahrscheinlich ein Ansteigen des Grundwasser ist und was Ihnen die Sicherheit Wert ist: Wie wird der Keller genutzt, was kostet es, den Keller komplett bis GOK wasserdicht herzustellen (einschließlich Lichtschächte, Anschlüsse etc.), kann ich nachträglich abdichten, was ist das dann für ein Aufwand (Terrasse abreißen etc.?).
    Unabhängig von der Abdichtung sollte der Keller aber auf alle Fälle in statischer Hinsicht ausreichend dimensioniert sein, d.h. hier BWS bis GOK meines Erachtens dann zwingend.
    Schöne Grüße aus Berlin
  6. BWS

    Danke an alle. Bin begeistert von den Informationen, die man hier bekommen kann. Leider habe ich zu Hause keinen Internet-Zugang (wird wohl Zeit), sodass ich jetzt erst antworte. Wir (vor allem mein Freund und der Nachbar) waren aber am Wochenende auch aktiv: Wir haben an zwei Stellen (Baugrube bei einem anderen Nachbarn und Brunnen eines weiteren Nachbarn) den Grundwasserstand kontrolliert. Bis auf wenige cm das gleiche Ergebnis: 130 cm unter Boden beginnt das Grundwasser. Am Samstag haben wir uns dann auch mit dem Architekten getroffen. Er erklärte uns nochmal, dass die Wanne schon alleine aus technischen Gründen bis oben dicht ist (ein Beton). Er plante allerdings die Lichtschächte nicht dicht bis oben. Wir haben ihm jetzt den Auftrag gegeben, alle Ein- und Anbauteile bis oben dicht zu planen. Wird er auch machen. Er murrt natürlich jetzt, weil "wir ihm ins Handwerk pfuschen". Kosten dürften da wohl nicht im Verhältnis stehen.
    Jetzt finden wir die Sache natürlich so interessant, dass ich mich frage, ob denn bei einem solch hohen GW-Stand die Dichtheit nicht ohnehin bis oben geplant sein müsste. Vor allem, weil wir ja nie darauf aufmerksam gemacht worden sind. Gibt es Richtlinien hinsichtlich der Sicherheitszuschläge (Herr Ackermann)?
    In den Richtlinien zu WU-Beton hat unser Nachbar gelesen, dass, wenn keine genauen Beobachtungen möglich sind, der BWS bis GOK hoch sein sollte. Ich frage jetzt noch mal ganz doof: Gilt das dann auch für Anschlüsse, Lichtschacht etc. (Herr Carden)?
    Frau Ludwig, danke für ihre informative Antwort. Kosten stehen wohl nicht im Verhältnis. Also sind wir (und haben es ja jetzt auch durchgesetzt (!) ), lieber von Anfang auf der sicheren Seite.
    Danke und Gruß,
    Linda K.

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