Mägel nach der Abnahme 28.04.08 Hallo an alle, hier eine sehr dringende Frage. EFH in BW Wir sind im August 2006 in unser EFh eingezogen und haben auch ungefähr zu diesem zeitpunkt die Abnahme gemacht. Noch kleine Fehler wurden jetzt soweit alle behoben,. Mitte 2007 haben wir festgestellt, das unsere Außenfenstersimse untescheidlich weit von der Außenwand überstehen. von 0,3cm bis 3,5cm. Dies habe ich auch gleich unserem Bauträge mitgeteilt mit der bitte um stellungnahme. Er sagt jetzt und auch damals, dass wir das bei der abnahme hätten angeben müssen und die Fa. die diese Arbeiten damals ausgeführt hat, heute leider nicht mehr existiert (Insolvenz eines Sublers). Ich habe aber von der Schlussrechnung Geld einbehalt. Das will er jetzt haben. Bietet mir "kulanter" Weise 500€ für die Fenstersims, das ich damit zurfrieden bin. Ich bin damit nicht so ganz einverstanden. Er will sich quer stellen und pocht auf sein Abnahmeprotokoll. Was kann ich tun, was für rechte haben wir? Danke für die schnelle Hilfe, es "brennt" schon ein bishen. Rulamann Name: Rulamann
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