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Größe Stellplatz 14.08.08
Hallo Zusammen,
laut GarVo NRW $6 muss ein Stellplatz mind. 5m lang sein und 2,3 m breit. Unser Bauträger unterschreitet diese Maße (4 x 1,95 m) und begründet dies damit, dass sich der Stellplatz an einer verkehrberuhigten Strasse befindet. Ist das so? Gibt es da wirklich ein Ausnahme? Wenn ja, wo kann ich die nachlesen.
Noch zur Info: Der Stellplatz verläuft paralell zur Strasse.
Danke!
Viele Grüße, Werner Hampel
Name: Werner Hampel  

  1. Mindestgröße für Stellplätze : 14.08.08
    Zitat :
    "Nach § 1 Abs. 7 GarVO6 ist ein Einstellplatz eine Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer
    Garage oder auf einem Stellplatz dient. Einstellplätze sind mindestens 5 m lang und mindestens 2,30 bis
    2,50 m breit, so dass sie in der Regel für Personenkraftwagen und nicht für andere Kraftfahrzeuge aus-
    gelegt sind (§ 5 GarVO). "
    aus LBO Bayern :
    " §4 Einstellplätze und Fahrgassen
    (1) 1Ein notwendiger Einstellplatz muß mindestens 5 m lang sein. ²Die lichte Breite eines Einstellplatzes muß mindestens betragen
    1. 2,30 m, wenn keine Längsseite,
    2. 2,40 m, wenn eine Längsseite,
    3. 2,50 m, wenn jede Längsseite des Einstellplatzes durch Wände,
    Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist,
    4. 3,50 m, wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.
    (2) Fahrgassen müssen, soweit sie unmittelbar der Zu- oder Abfahrt von Einstellplätzen dienen, hinsichtlich ihrer Breite mindestens die Anforderungen der folgenden Tabelle erfüllen; Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten:
    Anordnung der
    Einstellplätze zur
    Fahrgasse Erforderliche Fahrgassenbreite (in m)
    bei einer Einstellplatzbreite von
    2,30 m 2,40 m 2,50 m
    90° 6,50 6,25 6,00
    60° 4,50 4,25 4,00
    45° 3,50 3,25 3,00"
    Name: Arnd Wahle   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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