KFZ-Stellplatz; Größe genormt?
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KFZ-Stellplatz; Größe genormt?

Gibt es gesetzliche Vorschriften für die Mindestgröße von KFZ-Stellplätzen, d.h. ab welcher Größe darf sich ein Stellplatz 'Stellplatz' nennen und auch entsprechendes Geld kosten? Konkret: Habe eine Doppelhaushälfte inkl. Garage und davor liegendem Stellplatz gekauft. Nach Fertigstellung des Stellplatzes hat sich herausgestellt, dass er für meinen Mittelklassewagen zu kurz ist (Auto steht mit einer Eiche auf der Straße). Von der Nutzbarkeit her handelt es sich also eher um eine Garagenzufahrt als um einen vollwertigen Stellplatz. Wohne übrigens in Bayern.
  • Name:
  • Dirk Becker
  1. Stellplatzsatzung der Gemeinde

    Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, so lange örtlich nichts anders Festgelegt gilt die LBOAbk..
    Aus LBO Bayern:
    " ...
    § 4 Einstellplätze und Fahrgassen
    (1) 1 Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. ²Die lichte Breite eines Einstellplatzes muss mindestens betragen
    1.2,30 m, wenn keine Längsseite,
    2.2,40 m, wenn eine Längsseite,
    3.2,50 m, wenn jede Längsseite des Einstellplatzes durch Wände,
    Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist,
    4.3,50 m, wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.
    (2) Fahrgassen müssen, soweit sie unmittelbar der Zu- oder Abfahrt (Zufahrt, Abfahrt) von Einstellplätzen dienen, hinsichtlich ihrer Breite mindestens die Anforderungen der folgenden Tabelle erfüllen; Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten:
    Anordnung der
    Einstellplätze zur
    Fahrgasse Erforderliche Fahrgassenbreite (in m)
    bei einer Einstellplatzbreite von
    2,30 m 2,40 m 2,50 m
    90 ° 6,50 6,25 6,00
    60 ° 4,50 4,25 4,00
    45 ° 3,50 3,25 3,00
    ... "
    Also mal nachmessen.
  2. und ich dachte, bei uns (M-V) wäre schon viel geregelt ;-))

    die Standardmaße 2,50*5,00 m als Regelstellplatzbreite und die anderen Maße für z.B. schräge Einstellplätze sind allerdings auch bei uns üblich.

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