Nachbarschaft Haus Sachsen Anhalt Reinwasserableitung
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Nachbarschaft Haus Sachsen Anhalt Reinwasserableitung

Seit ca. 60 Jahren läuft unser Regenwasser über die Dachrinne unseres Nachbarn ab. Das Nachbarhaus wurde verkauft. Der neue Eigentühmer hat das Haus abgerissen. Wir wollten jetzt ein Fallrohr anbringen um das Wasser abzuleiten. Der neue Nachbar verweigert uns die Montage an unserer eigenen Hauswand aus optischen Gründen. Er verlangt von uns, wir sollen das Fallrohr in unserem Haus montieren um das Regenwasser dann auf unser Grundstück abzuleiten. Darf uns der Nachbar die Montage verbieten?
  • Name:
  • H.J.
  1. Regenwasser wird versickert oder in Kanal geleitet?

    Bei Versickerung ist ja wohl klar, dass die Versickerung i.d.R. auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen hat, egal ob es früher eine stillschweigende Übereinkunft gab mit dem alten Nachbarn. Der neue Nachbar muss sicher nicht zulassen, dass ihr Regenwasser zukünftig seinen Garten flutet.
  2. Doppelhaushälfte?

    Hört sich nach Doppelhaushälfte an. Der neue Nachbar überschätzt sich maßlos. Er kann weder verlangen, dass Sie Regenwasser in das Gebäude leiten noch kann er ein Fallrohr außen an Ihrem Gebäude verbieten. Lassen Sie sich frühzeitig die Pläne des Nachbarhauses zeigen, hier steht Ihnen noch einiges bevor. Gruß
  3. Jetzt plätschert"s und versickert"s auf der ...

    Foto von wiki

    Jetzt plätschert"s und versickert"s auf der Grenze (und an der Wand ;-)), weil der Nachbar die Rinne an der Grenze einfach abgeschnitten hat. (Hat er das wenigstens angekündigt?)

    Der damals gemeinsame Abfluss/ Kanalanschluss liegt sicher weiter weg auf Nachbars Seite/ Hausecke. stimmt es?

    An die Anbauseite wollen Sie Ihr neues Fallrohr sicher nicht machen? Und ob Sie ein (Ein) Leitungsrecht an der alten Stelle haben müsste rechtlich geprüft werden. Grüße

  4. Wat ist nun  -  Hajo?

    Gibt es Fotos von vorher und Fotos von jetzt? War es ein Doppelhaus? Wie kommt der Nachbar zu der Forderung, Sie sollen ein innenliegendes Fallrohr bauen lassen? Bilden Sie mit dem Nachbarn eine WEGAbk., sodass ihm ihr Grundstück und Haus anteilig gehören und er sich in die nachbarliche Bausubstanz einmischen darf?

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