Garage Grenzbebauung 27.09.03 Ich habe in Brechtorf/Niedersachsen ein Haus gebaut. In dem Bebauungsplan der Gemeinde steht, das eine Garage bei Grenzbebauung maximal 9m lang sein darf. Über die Fläche steht da nichts. Nun habe ich mich in der Niedersächsischen Bebauungsordnung ein wenig eingelesen und dort steht etwas von einer Fläche von maximal 35qm bei Grenzbebauung. Die Garage ist bereits fertiggestellt (9mx7m=63qm) und ich möchte ungern direkt beim Bauamt nachfragen, da dann evtl der Nachbar davon etwas mitbekommt. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus. Mich stört die mit viel zu groß dimensionierte Garage (ein unschöner viereckiger Klotz). Name: Holger Behrens E-Mail-Adresse anzeigen
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