Eine Steinreihe mehr bei vorgegebener Traufhöhe 04.03.08 Hallo zusammen, wir wollen bei unserem EFH evtl. eine Steinreihe mehr im Dachgeschoss draufmauern. Es ist eine Traufhöhe von 3,60m vorgeschrieben die nicht überschritten werden darf. Wenn ich diese einhalte habe ich letztendlich einen Kniestock (abzüglich Bodenaufbau 15cm)von ca. 45 cm. Nun meine Frage: Was kann mir im Land Baden Württemberg passieren wenn ich "einfach" eine Steinreihe mehr im DG maure? Würde somit auf 70cm kommen mit denen ich zufrieden wäre. Wir geben den Bau als Kenntnisgabeverfahren ein, da wir sonst keine Abweichungen haben. Genehmigt bekommen wir dies leider nicht so Auskunft Rathaus! Vielen Dank vorab für eure Antwort!!! Name: Grillfuchs
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