Baulast löschen lassen, nur wie und wie hoch ist die Chance dass..... 25.05.08 Unser Problem ist folgendermassen: Meine Lebenspartnerin hat Ende 2003 ein Grundstück mit Maschinenhalle(Eigentum des Bruder und wird noch als diese benutzt), aber die darauf gebaut zwei Wohnungen von den Eltern nach deren Fast-Insolvenz kaufen müssen. (Familiärer Druck war sehr gross). Erst jetzt wurde von mir eine Baulast entdeckt. Die eingetragene Baulast auf das Grundstück Aussenbereich/Landschaftsschutzgebiet) wo wir wohnen hat folgenden Wortlaut: Baulast gem. § 70 LBO (wir sind in Baden-Württemberg) :Anordnung des Bauordnungsamtes ....... vom 12.03.1988: Betr.: Bauvorhaben Name Name, Anwesen Name, Flst-nr. .... Der Eigentümer des Grundstücks Flst-Nr. ..... , Anschrift, übernimmt für sich und die Rechtsnachfolger als Baulast gem. § 70 LBO folgende Verpflichtungen: 1. die geplante Wohnung und die Lehrlingsräume ausschliesslich antragsgemäss zu nutzen d.h. für den Betriebsleiter bzw. die Lehrlinge zu nutzen. 2. keine Aufteilung der Betriebsleiterwohnung in mehrere kleine Wohnungen bzw. keine Umnutzung der Lehrlingswohnungen in Ferienwohnungen vorzunehmen. 3. das Grundstück Flst.-Nr. xxx/x mit dem darauf befindlichen Gebäude nur mit Genehmigung der Baurechtsbehörde zu veräussern. Nun ist das Thema, dass meine Freundin die kleine Wohnung schon seit Ende 2003 als Ferienwohnung vermietet. (Stadt bekommt Kurtaxe und Vermittlungprovision)... und das Wichtigste ist, dass ich nun beide Wohnungen zu Hälfte kaufen muss, da Sie nicht das Geld hat die Kredite alleine bedienen zu können. Da ich aufgrund der Baulast der Meinung bin, dass ich die Wohnungen niemals so nutzen kann wie es derzeit der Fall (Meine Freundin und unsere drei Kinder leben hier) ist und nie mehr verkaufen kann (vielleicht ist das auch falsch) möchte ich nun einen Antrag bei der Baubehörde stellen, die Baulast zu löschen. (Wie ist so ein Veräusserungsverbot zu werten?? Ich habe da keine Ahnung, wann muss die Behörde dem Verkauf zustimmen?? Oder müssen die gar nicht zustimmen??) Es gibt keinen Betriebsleiter mehr und die Lehrlinge wollen heutzutage nicht mehr am Betrieb wohnen, somit ist die Nutzung eine andere wie damals vom Vater versprochen. Welche Chancen habe ich denn auf Löschung??? Ich möchte nicht das Risiko haben die (per Teilungserklärung geteilt) Wohnungen nicht mehr verkaufen zu können... denn je nach dem wird man krank oder möchte näher in die Stadt usw. Kann mir jemand sagen wie hoch die Chancen sind, diese Löschung zu bekommen?? Wie stelle ich den Antrag? Wie formuliere ich das?? Falls ich nicht einsteige wird die Bank den Schlüssel herumdrehen und es geht nichts mehr. Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar. Name: axavoba
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