Suchefunktion BAU.DE Forum Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. 667: "Doppelte" Erschließungskosten gerechtfertigt?

Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

"Doppelte" Erschließungskosten gerechtfertigt? 28.05.08
Vor einigen Jahren habe ich in einem Neubaugebiet ein Grundstück gekauft und darauf gebaut. Das Baugebiet ist komplett geplant worden (mit Ausgleichsflächen, Straßen, Parkplätzen, etc.) allerdings in zwei imaginären Hälften geteilt, da es zwei verschiedene Eigentümer der Gesamtfläche gibt. Die eine Hälfte gehört der Stadt. Sie hat zuerst die Grundstücke verkauft. Mein Grundstück liegt lediglich mit einem Zipfel auf dem Land des zweiten Eigentümers. Dieser hatte zum Kaufzeitpunkt die Fläche noch als landwirtschaftliche Nutzfäche in Gebrauch - aber kein Problem, mir den Zipfel (etwa 20% des Gesamtgrundstücks) vorab zur vervollständigung meines Grundstücks zu verkaufen. Erschließungskosten vielen zu diesem Zeitpunkt nur für das Stadtgrundstück als Quadratmeterpauschale an. Nun, etwa 4 Jahre später, wird die landwirtschaftliche Nutzfläche auch bebaut und ich muss für den Zipfel Erschließungskosten nachzahlen. Hier gibt es zwei Sichtweisen: 1. Zu zahlen ist die allgemeine Quadratmeterumlage für die Fläche des Zipfels; 2. Zu zahlen sind nach Bauordnung (ich habe den § nicht gefunden!) eine Quadratmeterumlage für 2/3 des gesamten Grundstücks, da es sich um eine zweite Erschließung handelt. Was ist richtig. Zum besseren Verständnis habe ich eine Skizze beigefügt (s. Link). Es geht um das rot umrandete Grundstück, die grüne Linie makiert die Grenze der beiden Landverkäufer.
Vielen Dank für die Antworten!
Name: Andre  

  1. Ab zum Anwalt... 28.05.08
    und prüfen lassen, ob ÜBERHAUPT was gezahlt werden muss!!!!!
    Das geht aber nur an Hand des Vertrags.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
 

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