Zu Veranlagung Grundstück und Kanalgebühren 03.06.08 Habe vor 50 Jahren ein größeres Grundstück am Waldrand auf einer Anhöhe erworben, die noch unbebaut war, es führte nur eine kleine Straße hinauf. Wir hatten jedoch nur eine kleine Pension in der unteren Hälfte darauf errichtet, die obere Hälfte ist noch immer Wiesenland. Die Baugenehmigung wurde damals auf das gesamte Grundstück erteilt. Jetzt wurde ein neuer Kanal, Abwasser, verlegt und ich habe eine Rechnung aufgrund der Gründstücksgröße für drei weitere theoretisch auf dem Grundstück errichtbare Häuser erhalten, für das gesamte Grundstück einen Betrag in fünfstelliger Höhe. Zu dem oberen Wiesengrundstück, theoretisch zwei Häuser, gibt es aber keine separate Zufahrt, d.h. es müsste eine Auffahrt oder Treppe durch das zur unteren Hälfte voll angelegte Grundstück, links Haus, rechts Garten, geführt und die gesamte Anlage zerstört werden. Dies ist auch der Grund, warum ich die obere Hälfte den Schafen überlasse. In den letzten Jahrzehnten ist eine neue Straße an das Grundstück zur rechten Seite entstanden, die beidseitig bebaut ist, das letzte Haus schließt direkt an den Garten zur Rechten. Es gibt keine öffentliche Zufahrt, kein Weg zu den potentiellen Häusern. Irgendwann soll nochmals eine Straße über der Hausreihe folgen, aber zur Zeit ist dort nur Wiese, liegt zwar im neuen Ortsbebauungsplan, aber ein Straßenbau ist nicht in Planung, gar Grundstücke verkauft. Die bebaute Grenze hört auf beiden Seiten in jetziger Haushöhe auf. Habe ich eine Chance, vielleicht auf Grund der fehlenden Zufahrt den Betrag zu reduzieren? Bundesland ist Hessen. Danke.
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