Suchefunktion BAU.DE Forum Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. 670: Vorschriften Terrassen-Trennwand NRW

Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Vorschriften Terrassen-Trennwand NRW 11.06.08
Hallo,
mit dem Nachbar unserer DHH sind wir uns noch nicht einig über die Größe und Beschaffenheit der Terrassen-Trennwand. Der Nachbar möchte die Trennwand lieber kleiner und/oder teilweise transparent. Welche Vorschriften gelten in NRW?
Im Forum habe ich gefunden, dass eine Höhe von 2m und Länge von 3m in einem anderen Bundesland genehmigungsfrei sei.
Was ist mit den Aussagen meines Nachbarn, dass die Trennwand nicht auf der Grundstücksgrenze stehen darf, sondern auf dem einen oder anderen Grundstück? Weiterhin behauptet er, dass wir unseren Geräteschuppen nur im Mindestabstand von 30 oder 40 cm von seinem provisorischen Sichtschutz (Holzpergola, ca. 10 cm von der Grundstücksgrenze entfernt) errichten dürfen. Dies wurde diskutiert, da wir eben noch nicht einig sind über die gemauerte Trennwand.
Falls die gemauerte Trennwand auf unserem Grundstück oder auf der Grundstücksgrenze errichtet wird, ist es erlaubt, unseren Geräteschuppen an die Mauer anzubauen (und damit eine Wand einzusparen)?
Name: Skysurfer  

 

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