Baufluchtlinie bei Gewerbegrundstück Grundstücksgrenze plus 1 mtr ? 08.08.08 Hallo, ich habe folgende Frage: Wo sind Fragen zur Baufluchtlinie geregelt. Es handelt sich um ein Gewerbegrundstück von dessen Außengrenze mit Obst und Gemüse gehandelt wird. Endet die Berechtigung Ware auszustellen an der Hauswand, oder gibt es eine Bestimmung die besagt, dass man noch einen Meter Straßenland nutzen darf. Ich habe davon irgendwo einmal gehört, finde aber keine Gesetzestexte dazu. Hoffentlich habe ich mich verständlich genug ausgedrückt. Es handelt sich um ein Grundstück in Berlin. Viele grüße ich Name: Ras
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