Erwerben eines Teil-Grundstückes ohne Vermessung möglich?
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Erwerben eines Teil-Grundstückes ohne Vermessung möglich?

Vor unserem Grundstück liegt teilweise ein anderes, von dem wir 21 m² (in Worten einundzwanzig) kaufen wollen. Mit dem Eigentümer sind wir uns auch über einen Preis einig. Das Problem ist jetzt nur, wir wollen das Grundstück (chen) nicht neu vermessen lassen, da die Vermessungskosten wesentlich höher sind als der Grundstückswert. Wir können also nicht auf dem üblichen Weg ins Grundbuch eingetragen werden. Was gibt es da evtl. noch für Möglichkeiten, um einen rechtlich abgesicherten Kauf durchzuführen?
  1. Grundbucheintrag

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    Um einen Eintrag ins Grundbuch zu vermeiden, können Sie nur einen Pachtvertrag über diese Teilfläche mit dem jetzigen Eigentümer schließen. Sie werden dann jedoch nicht Eigentümer der Fläche. Durch den Eigentumsübertrag auf Sie, würde es nötig die Grundbücher der zwei betroffenen Grundstücke zu korrigieren (sog. Veränderungsnachweis). Das das mit Gebühren verbunden ist, kann leider nicht umgangen werden. Eine evtluell nötige Vermessung durch einen ÖbVI kann evtl. vermieden werden, wenn die geometrischen Verhältnisse es zulassen, die Fläche rein rechnerisch zu bestimmen. Ohne Grundbucheintrag ist mir keine Möglichkeit bekannt. Auch die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer falen dann an.
  2. Flächenbestimmung problemlos möglich

    Erst mal danke für die Antwort. Das zu kaufende Teilgrundstück lässt sich problemlos beschreiben. Es wird durch eine Grenze unseres Grundstückes (neu vermessen), die Verlängerung einer Grenzlinie unseres Grundstückes und die Straße begrenzt. Es ist ein Dreieck, welches teilweise vor dem unseren in Richtung Straße liegt. Es ist also ein Punkt festzulegen, welcher der Schnittpunkt zwischen Straße (Gemeindeeigentum) und der Verlängerung der oberen Grenze unseres Grundstückes darstellt. Die rechnerische Bestimmung der Fläche ist kein Problem.
    Vom Notar habe ich jetzt allerdings die Info erhalten, das die Eintragung ins Grundbuch nur über eine amtliche Vermessung des Teilgrundstückes erfolgen kann. Wir suchen nun nach einer evtl. anderen Lösung, welche natürlich rechtlich abgesichert sein muss. Das Gebühren und die Grunderwerbssteuer anfallen ist uns klar.
    Ist es möglich, den Veränderungsnachweis (Grundbuch) ohne die Vermessung zu erwirken?
    Die Möglichkeit, das Stück zu pachten wird vom jetzigen Eigentümer verneint. Er will klare Verhältnisse, was ja auch versdtändlich ist.
  3. ÖbVI oder Katasteramt

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    Bitte wenden Sie sich an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das zuständige Katasteramt. Dort kann man Ihnen sagen, ob ein Veränderungsnachweis auch ohne Vermessung möglich ist. Ich denke es ist sicherlich möglich, da Grundstücksteilungen auch rechnerisch gemacht werden. (Es geht ja keiner Vorort und teilt das Grundstück so lange bis er zwei gleich große Teile bekommt). Ihr eigentliches Problem werden Sie vermutlich nicht gelöst bekommen, da der Veränderungsnachweis und die Eintragung die Kosten verursachen  -  die Vermessung schlägt weniger zu Buche, sie dauert im geschilderten Fall höchstens 2 Stunden. Vielleicht teilen Sie Ihr Ergebnis ja dem Forum mit, ist sicher für andere auch noch interessant.
  4. Werde mal nachfragen.

    Ich dachte eigentlich, das die Vermessung das teuerste ist. Nochmals danke für die Antworten. Ich werde das Ergebnis auf jeden Fall hier veröffentlichen.
  5. Hallo Steffen,

    haben Sie schon irgendwas in Erfahrung gebracht? Trifft mich jetzt auch, da unser Nachbar uns auch so eine kleine Ecke angeboten hat, die er nicht vernünftig nutzen kann und die uns den Zugang zur Haustüre deutlich erleichtern würde. Handelt sich auch um eine Ecke von ca. 15  -  20 m² und ich befürchte, dass die Gaudi doch recht teuer würde. Auch wenn Vermessung nicht erforderlich ist, muss doch sicherlich eine Abmarkung erfolgen. Hieße bei uns: 2 Grenzsteine setzen, macht summasummarum schon mal 500,- Märker, Notarvertrag + Grundbucheintrag :-((. Pachtlösung ist ja auch nicht auf Dauer sinnvoll, also was tun?
  6. Hallo Horst,

    stimmt, der Grundstückspreis ist bei diesen Flächen nicht relevant. Die meisten Kosten verschlingen die Vermessung und die Gebühren. Das Problem ist, es muss (jedenfalls bei uns in Thüringen) eine Vermessung durchgeführt werden um einen Eintrag ins Grundbuch zu erreichen. Die Vermessung sollte bei uns ca. 1.500,- DM kosten. Das ist aber nur so "billig", da wir gerade unser Grundstück haben vermessen lassen und die Ecke mit in diesen Vorgang eingearbeitet werden würde.
    Laut der Auskunft des Notars ist es aber möglich, einen Vertrag ohne Vermessung abzuschließen. Also ein notarieller Kaufvertrag ohne Grundbucheintrag. Dieser ist dann rechtlich gültig, man kann aber keine Grundfandrechte etc. eintragen lassen. Mit dem Nachbarn haben wir uns darauf geeinigt, das anfallende Gebühren usw. von uns für das Teilstück getragen werden und das wir, falls doch irgend wann einmal das Grundstück geteilt (z.B. nach Verkauf) und vermessen werden muss, wir die Kosten für die Teilung tragen.
    Eine andere Variante währe das pachten des Teilgrundstückes. Allerdings ging das bei uns nicht, da der Nachbar klare Verhältnisse haben will.
    Laut Katasteramt gäbe es noch irgendeine Möglichkeit, eine Baulast eintragen zu lassen. Da habe ich dann aber nicht weiter nachgefragt. Dazu kann vielleicht Herr Cerny etwas sagen.

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