Neue Hausbesitzer, störendes Nachbar-Fenster auf unserem Grundstück
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Neue Hausbesitzer, störendes Nachbar-Fenster auf unserem Grundstück

Schönen guten Tag,
wir (meine Eltern und ich) haben ein altes Haus gekauft und in Eigenarbeit von Grund auf renoviert. Seit 01.07.2001 wohne ich nun darin. Der Vorbesitzer hat seinerzeit den Nachbarn ein Fenster (angeblich nur für bessere Lichtverhältnisse) gestattet und es gibt anscheinend eine Baugenehmigung. Dieses Fenster erlaubt einen freien Überblick über unser ganzes Grundstück, auf meinen neuen Balkon und in mein Schlafzimmerfenster! Von letzterem ist es im Winkel nur knapp 1 m entfernt. Früher war das Stör-Fenster immer geschlossen und mit einer dicken Gardine verhängt. Seit ich dort wohne, ist das Fenster immer aufgeklappt und die Gardine meistens offen. Weiterhin dient es mittlerweile der gesamten Nachbarschaft als Schaufenster. Wir konnten bis jetzt 10 verschiedene Personen beobachten, die sich neugierig einen Überblick über die neuen Verhältnisse verschafften.
Ich fühle mich sehr stark in meiner Privatsphäre gestört! Freundliche Hinweise an diese Nachbarn nützten nichts. Seit dem steht dieses Fenster nur noch offen. Was kann ich unternehmen? Habe ich eine Chance gegen dieses Fenster zu klagen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
  • Name:
  • Iris Merlin
  1. Ist doch menschlich,

    Foto von Lieselotte Tussing

    die Neugier! Hallo, Frau Merlin, wenn es ein ordnungsgemäßes Fenster ist (mit Genehmigung, Zustimmung und allem drum und dran), sehe ich eigentlich keine Möglichkeit, da was zu unternehmen.
    Seit 01.07.2001? Ist ja noch ganz frisch und von daher gesehen  -  geben Sie den Leutchen einfach Zeit, die hören von selbst wieder auf (bei mir erschienen sie mit Kind und Kegel an der Haustür und wollten Schlossführungen  -  habe ich gern getan.)
  2. Dornröschen?

    Tu wohnt im Schloss? Das erklärt die Heißluftpistole :-)
    Zum Thema: warum schließen Sie Ihr Schlafzimmerfenster nicht blickdicht?
  3. Wie bekannt

    es mir doch vorkommt. Auch wir haben allzu neugierige Nachbarn, kaum regt sich was bei uns, stehen Sie auf dem Balkon oder vor der Haustüre um nur ja nichts zu verpassen. Hoffentlich sehen die dann auch mal den Einbrecher, wenn denn einer kommt, aber da schauen Sie bestimmt weg.
    Mach doch einen Sichtschutzzaun, sofern erlaubt-X1234Xsiehe Nachbarschaftsrecht- an diese Stelle. Oder Bohnenstangen mit einjährigen Pflanzen oder zur kurzfristigen Abhilfe, stell doch bei dem schönen Wetter einen Sonnenschirm als Sichtschutz hin.
    Grüße
    Brigit Walter
  4. Bei dem schönen Wetter

    Foto von Andrea Leidenbach

    ist doch die beste Gelegenheit alle Nachbarn zum Umtrunk, Grillen im Garten einzuladen. Vielleicht ist dann die Neugier befriedigt und Ruhe, durch eigenes Abkapseln bekommen sie die nicht los im Gegenteil.
  5. Und falls Sichtschutzzaun nicht erlaubt sein sollte:

    2 Stangen zum Wäschetrocknen in ausreichender Höhe. Dann ein paar alte (aber saubere) Laken dranhängen als Sichtschutz. Wenn jemand meckert, hängen die dort gerade zum Trocknen ;-))
    (OK, stammt nicht von mir, den Tipp gab's schon mal im Forum irgendwo)
    • Name:
    • Werner
  6. Danke

    Bin ja schon froh, dass andere sich auch mit großäugigen/-ohrigen Nachbarn rumärgern müssen. Danke für die gutgemeinten Ratschläge (außer dem Dornröschen-Typ). In meinem Fall befindet sich das störende Objekt in der 2. Etage, da kann ein Sichtschutz-Zaun nichts ausrichten. Habe einen stressigen Job und da ist mein Haus meine Burg in dem ich mich nicht in meiner Freizeit verschanzen möchte. Hatte mich soooo auf das Haus gefreut und die Nachbarn machen mir es jetzt mieß. Hoffe nicht, dass ich meine Ruhe und Entspanntheit nur im Alkohol- / und Drogenrausch finden kann (kleiner Scherz ...) sondern eine Möglichkeit finde, die Glotzer auf eine andere Art und Weise zu ignorieren. Wenn es denn wirklich keine rechtliche Handhabe geben sollte?!
    • Name:
    • Iris Merlin
  7. Gegenüber im Neubaugebiet

    Foto von Andrea Leidenbach

    hat jemand eine Schaufensterpuppe so ins Fenster gestellt, dass sie immer zum Nachbarn schaut.
    Die Idee finde ich witzig, obs hilft keine Ahnung.
    Mich persönlich würde der neugierige Nachbar nicht aufregen und sie gucken doch auch, sonst wären ihnen die 10 Personen ja nicht aufgefallen.
  8. Ist eben das Problem bei dicht bebauten Grundstücken

    dass man kaum noch wirklich unbeobachtet sein eigener Herr sein kann. Das sollte man vor dem Kauf gut abwägen, und, vor allem wenn man diesbezüglich etwas empfindlich ist, immer mit den schlimmsten, neugierigsten und lautesten Nachbarn rechnen. Auch wenn die Nachbarschaft auf den ersten Blick ach so lieb und nett ausschaut. Wie störend sowas u.U. sein kann, weiß man allerdings meist erst wenn man drin wohnt (ich sprech aus Erfahrung). Ich weiß, wenn das Haus ach so toll ist und genau das ist, was man gesucht hat, dann vergisst man leicht das Drumherum. Aber das kann sich bitter rächen, denn: Das können Sie am allerwenigsten beeinflussen. Wenn's Nachbarn sind, die Sie nerven, dann ist leider oft Hopfen und Malz verloren. Am besten ein riesiges Grundstück suchen (ich weiß, kann man sich meist nicht leisten, es sei denn es liegt weit draußen in der "Pampas"), oder eine abgeschirmte Bauweise, die nicht einsehbar ist. Das ist auch auf kleinen Grundstücken möglich, bedingt aber meist Sichtschutzwände, -hecken, -mauern etc., eben etwas "zugebunkert". Das finde ich aber immer noch viel gemütlicher, als das Gefühl, von nervenden Nachbarn ständig beobachtet zu werden!
    Ich würd auch lieber bei meinem Reihenhaus zu einer Seite eine Lärmschutzwand über die volle Grundstückslänge zu ziehen. Wenn an heißen Tagen dort regelmäßig 4 bis xx? Kinder im Pool toben in einer Lautstärke, dass man sich auf der eigenen Terrasse nicht mehr in normaler Redelautstärke verständigen kann (und die Eltern teilweise den Kindern in nichts nachstehen), dann wünscht man sich seine Nachbarn schon mal auf den Mond. Und  -  wie schon gesagt  -  auch hier wäre mir eine derartige Mauer tausendmal lieber, als dass ich mich jedesmal ärgern muss (das Projekt "massive Sicht- / Schallschutzwand" geistert auch immer wieder in meinem Kopf herum, vielleicht wird's wirklich noch was).
    Also: Lieber etwas einbunkern und dann aber seine Ruhe vor solchen Leuten haben (wohlgemerkt: nur zu bestimmten Nachbarn, nicht generell).
    • Name:
    • Werner
  9. Warum denn mit den Nachbarn streiten?

    Also warum denn, erstmal gab es doch hier schon einige brauchbare Vorschläge, die von der Grillparty bis zur Schaufensterpuppe reichten, zweitens ist mir an Ihrer Frage das gleiche aufgefallen wie Frau Leidenbach, Sie schauen selbst (können Sie ja von mir aus auch, nur erwarten Sie nicht, das Ihr Nachbar darauf verzichtet) sonst hätten Sie nicht Leute zählen können und das entscheidende bei der ganzen Geschichte ist doch die Frage weshalb Sie, die Sie das Haus neu erworben haben, vom Nachbarn nun verlangen wollen, das dieser sein Fenster zumauert.
    Sie haben doch sicher im Vorfeld das Haus besichtigt, u.U. ist Ihnen das Fenster nicht aufgefallen oder es war Ihnen nicht so wichtig. Aber es war da. Nun sollten Sie wirklich das Beste daraus machen. Sie haben mit Sicherheit viel Zeit und Geld in das Haus investiert, sagen selber das Sie einen stressigen Job haben und wollen sich dann noch mit dem Nachbarn (oder gar gleichbedeutend mit dem ganzen Ort, weil Sie die einzige Neue sind) rumstreiten? Ne, eine gehen Sie ruhig an, schicke Gardinen an Schlafzimmerfenster (funktioniet auch im zweiten Stock, den Balkon mit einem Sichtschutz zum Nachbarn versehen (Lichtdurchlässig z.B. Wellpolyester) und Sitz- und Ruhezonen im Garten mit Holzspalieren oder Pergola schützen bzw. eine der vorher im Forum aufgeführten Varianten wählen um die Neugier zu befriedigen, außerdem nicht vergessen immer mal nen Schwatz mit dem Nachbarn über dessen tolle Blumen, was Sie nächstes Jahr Pflanzen oder noch bauen wollen ... Viel Erfolg
  10. Mal eben kucken ist nicht beobachten

    Natürlich kucke ich auch, weil erwähnt wird, dass wir 10 Personen gezählt haben (danach hörten wir auf zu zählen ...) Wenn ich auf dem Balkon sitze oder im Garten arbeite sehe ich unweigerlich aus dem Augenwinkel, wenn schon wieder langsam die Gardine zur Seite geschoben wird, oder sich eine Nase an die Scheibe drückt. Wenn ich dann gegrüßt habe, sind die Leute ja feige Zurückgesprungen. Will mir erst gar nicht vorstellen, warum da so viele verschiedene Menschen verkehren. Aber eigentlich geht es darum, dass die Genehmigung zu diesem Fenster nur der Helligkeit dienen sollte und das nun missbraucht wird. Sollte doch einen Anwalt zu Rate ziehen, vielleicht sind ja nur Glasbausteine genehmigt. Wer so dreist ist, hat vermutlich vor nichts Skrupel.
    • Name:
    • Iris Merlin
  11. Langsam, langsam ...

    Langsam, langsam steigern Sie sich da bitte in nichts hinein. Es ist einfach so, dass die "Neuen" beobachtet werden, vor allen Dingen in gewachsenen Wohngebieten. Warten Sie erst mal ab, wie es sich entwickelt. Die Vorschläge mit dem Sichtschutz weiter oben sind doch gut, da kann man was daraus machen. Wenn Sie jetzt zum Anwalt gehen, können Sie gleich Ihren Umzug planen, dann werden Sie dort nicht glücklich. Auch wir haben in einem alten Ortskern gebaut und haben 7 (!) Nachbarn, da wird vielleicht getratscht und geflüstert, aber ich bin immer zu allen freundlich, das kommt dann wieder zurück.
    Noch ein Tipp zum Fenster: es gibt eine Brandschutzverordnung, die im Genehmigungsverfahren geprüft werden muss, vielleicht wurde die nicht eingehalten.
    • Name:
    • Emilia Schneider
  12. Na, da ist doch der gute Tipp,

    auf den ich gewartet habe. Die Brandschutzverordnung! Das könnte wirklich klappen, denn der Abstand zwischen den beiden Fenstern ist sehr gering. Vielen herzlichen Dank Frau Schneider. Und für die vielen "Tarn-Tipps" bedanke ich mich auch noch mal bei allen.
    Tschüss.
    • Name:
    • Iris Merlin
  13. Verordnung gilt eventuell für beide

    Prüfen Sie ruhig Frau Merlin, aber bedenken Sie dass Ihr Fenster, wenn nur 1 m zum Nachbarfenster da sind, sicherlich auch nicht die notwendigen Abstände einhält. Nicht dass Sie dann Ihr Fenster auch ändern müssen*g*
  14. Brandschutzverordnung?

    Die soll Fenster verbieten? Halte ich für ein Gerücht. Wenn überhaupt, wird die Art des Fensters vorgeschrieben.
  15. LBauO Rheinland-Pfalz

    § 30: (2) Brandwände sind herzustellen
    1. zum Abschluss von Gebäuden, soweit die Abschlusswand in einem Abstand bis zu 2,50 m von der Nachbargrenze errichtet wird, es sei denn, dass ein Abstand von 5 m zu auf dem Nachbargrundstück bestehenden oder nach baurechtlichen Vorschriften zulässigen Gebäuden öffentlich-rechtlich gesichert ist ...
    (8) Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. In Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude sind Öffnungen zulässig, wenn es die Nutzung des Gebäudes erfordert. Die Öffnungen müssen mit feuerbeständigen, selbstschließenden Abschlüssen versehen werden; Abweichungen können zugelassen werden, wenn der Brandschutz gewährleistet ist.
    (9) In Brandwänden können Teilflächen aus lichtdurchlässigen, nicht brennbaren Baustoffen zugelassen werden, wenn diese Einbauten feuerbeständig sind.
  16. also ...

    ... also endlich kommt man mal zur Sache: vielleicht habe ich es ja überlesen, aber mir stellen sich folgende Fragen:
    1. Welches Bundesland?
    2. Welchen Grenzabstand hat Ihr Haus, Frau Merlin (in Metern) und welchen Grenzabstand hat das Haus der Nachbarn?
    3. Schwierig wird das ganze, wenn beide Häuser nicht den für Brandschutz erforderlichen Grenzabstand einhalten: denn das zu nahe Fenster des einen wäre dann ebenso unzulässig wie das des zweiten: vielleicht müsste, wenn die Bauaufsichtsbehörde einschreitet, auch Frau Merlin ihr Fenster schließen!
    Gruß
    wb9
  17. Sorry, hatte ein paar Tage nicht reingelesen

    Also wb9, vielen Dank das Sie jetzt endlich zur Sache kommen. Wobei ich vorweg nehmen möchte, dass alle die recht haben, die mich darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Hauskauf MIT dem Nachbarfenster zustande kam, und ich jetzt nicht meckern sollte ...
    1. Bundesland: Rheinland Pfalz
    2. Grenzabstand: keiner, mein Haus wurde vor 80 Jahren zuerst gebaut, die Nachbarn haben sich bei ihrem Hausbau eine Wand gespart. Der Sohn hat irgendwann das Elternhaus vergrößert (verlängert). Diese Verlängerung zieht sich im 90 Grad Winkel (rechter Winkel) über meine gesamte Grundstücksgrenze. Diese Anbauwand war ohne Fenster. Der Vorbesitzer war ein alter alleinstehender Herr und das Gejammer der Nachbarn ging los, es sei zu dunkel in ihrem Anbau. Der alte Mann willigte ein, dass der Anbau ein Fenster bekommen darf. So kam es zu dem ominösen Fenster in der ersten Eltage, welches sich im rechten Winkel zu meinem Haus und meiner Fensterfront befindet, genauer ca. 1 m davon entfernt.
    3. Bauaufsichtsbehörde: Könnte es denn so eine Ungerechtigkeit geben? Schließlich war mein Haus doch zuerst da und dort wurde nicht nachträglich etwas verändert.
    • Name:
    • Iris Merlin
  18. Also, in BW ...

    muss ein Abstand von 1,80 m zwischen Grenze und Lichtöffnungen eingehalten werden!
    • Name:
    • Sukram

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