Übersehene Bedingung im Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Übersehene Bedingung im Bebauungsplan
Wir haben ein Problem mit unserer Baugenehmigung und daraus folgend mit unserem Bauträger.
Wir haben bei einer Fertigbaufirma einen Werkvertrag für den Bau eines Einfamilienhaus unterschrieben. Im Werkvertrag ist auch der Bauort und die Straße festgehalten. Wir haben den Bebauungsplan so wie vom Grundstücksmakler erhalten an den Bauträger weitergegeben, ohne zu merken, dass eine Seite des Planes fehlte. Auch die Baufirma samt deren Architekt hat nicht bemerkt, dass eine Seite des Bebauungsplans fehlt. (An der nicht durchlaufenden Nummerierung der Punkte hätte man bei genauem Studium stutzig werden können.)
Die Baufirma macht uns ein günstiges Angebot, wir unterschreiben den Vertrag, die Eingabpläne werden erstellt, das Freistellungsverfahren bei der Gemeinde beantragt. Die Gemeinde informiert uns, dass das Mindest-Längen-Breitenverhältnis von 1,2
(auf fehlender Seite erwähnt) nicht eingehalten wird. Laut Bürgermeister hätte der Antrag so im Gemeinderat auch keine Mehrheit im normalen Bauantragsverfahren.
Die Baufirma bietet uns an, das Haus schmäler und länger neu zu planen. Nun entspricht die Hausform aber nicht mehr einem ihrer Sonderangebote. Die Firma möchte nun trotz gleicher Grundfläche deutlich mehr verlangen als ihr ursprüngliches Angebot, zu dem wir einen Vertrag unterschrieben haben.
Was können wir tun? Was sollen wir tun?
Vielen Dank schon im Voraus für die Ratschläge.
Wir haben bei einer Fertigbaufirma einen Werkvertrag für den Bau eines Einfamilienhaus unterschrieben. Im Werkvertrag ist auch der Bauort und die Straße festgehalten. Wir haben den Bebauungsplan so wie vom Grundstücksmakler erhalten an den Bauträger weitergegeben, ohne zu merken, dass eine Seite des Planes fehlte. Auch die Baufirma samt deren Architekt hat nicht bemerkt, dass eine Seite des Bebauungsplans fehlt. (An der nicht durchlaufenden Nummerierung der Punkte hätte man bei genauem Studium stutzig werden können.)
Die Baufirma macht uns ein günstiges Angebot, wir unterschreiben den Vertrag, die Eingabpläne werden erstellt, das Freistellungsverfahren bei der Gemeinde beantragt. Die Gemeinde informiert uns, dass das Mindest-Längen-Breitenverhältnis von 1,2
(auf fehlender Seite erwähnt) nicht eingehalten wird. Laut Bürgermeister hätte der Antrag so im Gemeinderat auch keine Mehrheit im normalen Bauantragsverfahren.
Die Baufirma bietet uns an, das Haus schmäler und länger neu zu planen. Nun entspricht die Hausform aber nicht mehr einem ihrer Sonderangebote. Die Firma möchte nun trotz gleicher Grundfläche deutlich mehr verlangen als ihr ursprüngliches Angebot, zu dem wir einen Vertrag unterschrieben haben.
Was können wir tun? Was sollen wir tun?
Vielen Dank schon im Voraus für die Ratschläge.
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Trotzdem
einen (baurechtserfahrenen) Anwalt einschalten.
Trotzdem deshalb, weil Sie Lieferant der fehlerhaften Vorgaben waren. Aber vielleicht kann der RA noch irgendwo eine Lücke finden.
Parallel würde ich nochmal mit dem Bauträger Kontakt aufnehmen und ihn auf Kulanz/Werbung/zufriedene Kunden ansprechen. Evtl. auch einen Rabatt in Sachleistung ins Auge fassen - Außenanlagen, Garten etc. -
Vorbehalt
Bei unserem Fertighausvertrag (Massa) hatten wir uns ein Rücktrittsrecht einräumen lassen falls der Bauantrag nicht durchkommt, vielleicht steht bei Ihnen ja sowas im Kleingedruckten. -
Mein einziger Rat ...
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wie teuer wird der Rat?
zuerst die Selbsterkenntnis: der Bauherr selbst hat geschludert, man schließt erst Verträge, wenn was wasserdicht ist oder man hält sich den Rückzug offen.
Wie wäre das Ganze verlaufen, wenn die Bedingung bekannt gewesen wäre?
Hätte es das Haus in der geänderten Form gegeben und genauso günstig?
Wäre das Ganze nicht zustande gekommen?
Will man nun vom Vertrag zurück oder will man nur einen günstigeren Kaufpreis?
Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert.
Gestritten wird nur über den Anwalt, verhandeln kann man selbst.
Dies sei nur ein Hinweis um unnütze Kosten zu sparen. -
mal dumm gefragt
woher wissen sie denn, das die Seite nicht mit übergeben wurde?
hat der Makler die fehlende Seite noch zu hause liegen? wenn nicht, haben die Leute vom Amt die Seite vergessen? bezahlt das Amt dann den "schaden"? meiner Ansicht nach hat derjenige die Verantwortung, der das Haus plant (wenn denn überhaupt geplant wurde). als Architekt überprüfe ich doch gerade die b-Pläne sehr sorgfältig. wenn man sich damit beschäftigt, fällt einem die fehlende Seite höchstwahrscheinlich auf (wenn es nicht gerade die letzte Nummer ist oder wenn unzusammenhängender Text auf der folgeseite erscheint. setzen sie sich doch mal mit der Firma und dem Makler zusammen und fragen sie die beiden, wie die Sache nun weitergehen soll ... schöne Grüße und viel Erfolg. und für spätere vorhaben: nehmen sie sich Fachleute für die Planung ihres Hauses, dann haben sie das, was sie für ihr Geld auch verdient haben (.. oder der Architekt hat eine Haftpflichtversicherung.. )