Zweimal Eigenheimzulage bei einem Haus?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Zweimal Eigenheimzulage bei einem Haus?

Hallo zusammen,
wir, ein unverheiratetes Paar, wollen zusammen ein Haus bauen in Baden-Württemberg.
Wir haben das Haus so geplant, dass wir im Obergeschoss eine komplette Wohnung haben werden.
Ist es nun möglich, dass einer von uns die Eigenheimzulage für das Haus bekommen kann und einer die Eigenheimzulage für die Wohnung oben? Was müssen wir beachten, falls dies möglich ist?
Für Antworten wären wir sehr dankbar!
Viele Grüße von Rainer und Silvia
  • Name:
  • Silvia Rügamer
  1. tricksen lohnt nicht

    sie müssten 2 unabhängige abgeschlossene ETW schaffen und nachweisen, dass sie beide getrennt nutzen, d.h. 2 Kühlschränke 2 Betten (und kein Sex ;-)). Sonst wird's eine Steuerhinterziehung. Ist das Haus ein 2-Familienhaus? Nein, sicher nicht. Sind beide Wohnungen selbstgenutzt? Nein, sicher nicht. Reicht der Preis einer Wohnung für die volle Förderung? Keine Ahnung ... Was steht im Grundbuch, wie finanziert eine Bank dieses Durcheinander? der Aufwand lohnt nicht
  2. Widerspruch

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    das ist in der Tat möglich, da kenne ich Beispiele. Wichtig ist, dass die Wohnungen abgeschlossen sind und auch erkennbar getrennt genutzt werden (insbes. 2 benutzbare Küchen! , 2 Bäder usw.). Das wird gegebenenfalls. kontrolliert. Die Finanzierungen der beiden Wohnungen müssen sauber getrennt werden, sonst wird's schwierig.
    So ganz legal ist das nicht, wenn Sie nicht tatsächlich getrennte Wohnungen bewohnen wollen. Ich hätte Ihnen nicht geantwortet, wenn unverheiratete Paare dieselben steuerlichen Möglichkeiten hätten wie Ehepaare.
    Grüße
  3. wo ist der Widerspruch?

    inhaltlich gleiche Antwort => Viel Aufwand, nicht legal und wofür? Wieviel € mehr gibt es aktuell bei 2 ganzen statt 2 halben Eigenheimzulage? Da kann man nicht mal einen gebrauchten Golf für kaufen. Dafür lohnt der ganze Aufwand nicht ... und hinterher ist man mit etwas Pech noch vorbestraft ...
    Gruß: Christian, unverheirateter Eigenheimbesitzer und Bezieher 2er halber Eigenheimzulage mit einem Kinde seit 3 Wochen ... ;-)
  4. Nicht 2-mal halb, sondern 2-mal ganz

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Christian,
    es gibt Leute, für die der Unterschied zwischen 2-mal halber und 2-mal ganzer Eigenheimzulage merklich ist ;-)
    Glückwunsch zum Nachwuchs! Wie klappt es denn mit dem Duchschschlafen des Papas?!
    Grüße
  5. Butter bei die Fische ...

    Butter bei die Fische aber wo liegt denn das bei der "heutigen" Eigenheimzulage, wenn man nicht gerade 5 Kinder hat? Evtl. erhält man ja auch nicht die volle Eigenheimzulage, da man "nur" eine Wohnung hat weil die Herstellungskosten zu gering sind. Also über wieviel Tausend € Unterschied reden wir, verteilt auf 8 Jahre? Ich würde mal auf wenige Tausend (5-6) tippen die noch abdiskontiert, habe aber nicht nachgesehen? Lohnt dafür dieser Aufwand? Wenn das beim Bau schon zwickt ... au weia ... Mag jetzt großkotzig klingen, aber evtl. verschätze ich mich auch einfach.
    So muss jetzt zu einem Promotionsvortrag einer befreundeten Physikerin ... Als Kaufmann muss man sich ja hin und wieder mal was Spannendes anhören ;-)
  6. Wir reden ...

    über 1250 € * 8.
    Kinderzulage gibt es eh nur einmal (zeitgleich).
    Eigenheimzulage nur für selbstgenutztes Wohneigentum.
    Dafür 2* Finanzierung, 2* Notar, WEGAbk.-Recht beachten usw.
    @ Christian
    Glückwunsch ;-)) ). Also noch so ein sündiges Menschlein.
  7. na jetzt wird es ja ganz bunt

    seit wann verstößt jemand gegen Gesetze der die Gesetzeslücken ausnutzt. zwei abgeschlossene Wohnungen  -  bedeutet zwei mal Eigenheimzulage möglich! nach sex fragt da kein finanzbeamter  -  kopfschüttel!
    weiter geht es mit notarkosten. die bemessen sich immer noch am Wert  -  der Wert des Hauses ändert sich doch nicht (merklich) also sind die Kosten dort auch nicht anders. das gleiche gilt für aqndere Gebühren und auch die Grunderwerbssteuer. wichtig ist einzig die Planung  -  das es eben wirklich zwei abgeschlossenene Wohnungen (sein könnten) sind.
    übrigens ist dies tägliche Praxis.
    MfG
    jens
  8. Vielen Dank ...

    für die vielen schnellen Antworten!
    An Christian: Von uns auch alles Gute zum Nachwuchs!
    Das hört sich ja nicht so einfach an mit den 2 Eigenheimzulage. Ich denke, in diesem Fall werden wir es wohl lieber bleiben lassen.
    Vor allem, da es wohl nicht ganz legal wäre, da wir das Haus schon gemeinsam nutzen würden und auch keine zwei voll eingerichtete Küchen haben werden, usw.
    Vielen Dank, ihr ward bisher schon eine große Hilfe!
  9. Uups..

    der letzte Beitrag war von mir:-)
    Grüße
    Silvia
  10. Interessant, ...

    dass Jens da wieder weniger Probleme sieht.
    Zum Thema "tägliche Praxis":
    Die Idee, die Eigenheimzulage 2 mal zu beantragen stammt auch nicht von uns.
    Eine Baufirma, mit der wir jetzt aber nicht bauen, hat uns das vorgeschlagen.
    Was muss denn dann alles beachtet werden, wenn wir 2 mal Eigenheimzulage beantragen?
    Was bedeutet " zwei abgeschlossene Wohnungen" dann genau?
    Wie genau wird das überprüft?
    Gruß
    Silvia
  11. Achtung: Baurecht und Steuerrecht ist verschieden

    Sie können sehr wohl nach dem Baurecht ein Haus mit 2 Wohnungen bauen (Baurecht) und Steuerrechtlich 4 haben?
    konkreter Fall den ich kenne: 1-Familien Haus mit Einliegerwohnung = 2-Fam. Haus.
    Kinderzimmer im OGAbk. sind über Treppenhaus zugänglich (jedes separat) und haben (incl. den begehbaren Kleiderschränken in der Schräge) die Mindestfläche für ein Zimmer.
    Steuerbeamte kam und hat auf 4-Wohneinheiten abgenickt.
    Zimmer + Einliegerwohnung wurden an die Kinder bzw. Mieter vermietet. Somit nur 1/4 Eigennutzung
    Bei der damaligen 10 e-Regelung eine gute Sache.
    Der Hausbesitzer sagte mir dann, erst zum Steuerberater, dann zum Architekt. Aber der hat auch viele Tage §§ gewälzt um das alles zu kennen (z.B. dass begehbarer Kleiderschrank zur Wohnfläche zählt).
  12. Grundrissdiskussion

    Hallo,
    eigentlich gehört dieser Thread ins Grundrissforum, wenn der Steuerberater (meistens sind es weder Architekten noch Steuerberater) schon am Grundriss mitpinselt. Denn ich frage mich, wie man ein Haus gemeinsam über zwei Wohnungen bewohnt. Bei mir mag da kein richtiges Wohnwohlgefühl aufkommen. Silvia, welche Überlegungen, außer der steuerlichen hat Sie bewogen, diese deutliche räumliche Trennung zu ziehen?
    Viele Grüße
  13. @all Danke

    ... für die Glückwünsche ...
    @Jens Raabe: Das mit dem Sex war ein Witz! ;-) Den Finanzbeamten interessieren aber evtl. durchaus 2 Kühlschränke, 2 Schlafräume und die "Abgeschlossenheit". Da sind es mir 8*1250 €, die noch abdiskontiert, nicht Wert mein Haus für "umzubiegen" und zu verschandeln ... und immer so tun, als leben man getrennt fürs Finanzamt ... plötzlich sind dann Kinder da und dann? Dann will man gerne mit dem Lebenspartner auch offiziell zusammenleben (ich weiß, wovon ich spreche) und schon gehen die Probleme los ...
    @Fragesteller:
    Billiger wird das Haus und der Papierkram durch diese Trickserei sicher nicht, ehr teurer (s. o). Ergo bleibt kaum was über, für das sich dieses Trickserei lohnt ... und da wären wir wieder bei meinem ersten Beitrag zu diesem Thread ...
  14. @ Herrn Ostertag

    Hallo Herr Ostertag,
    Sie haben dieses Beispiel schon öfter gebracht und jedesmal denke ich mir, man müsste den Sachverhalt ganz genau kennen, um als Leser daraus schlau zu werden. So ganz glücklich bin ich deshalb mit Ihrem Beispiel nie, denn bei mir kommt es ähnlich der Flüsterpost mit vielen Fragezeichen an.
    Natürlich kann man Teile einer Wohnung vermieten und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Hier ist das besondere Problem die Vertragskonstruktion Eltern  -  Kinder, bei der es Einiges zu beachten gibt. Es kann durchaus sein und das ist nur eine Vermutung, dass die Konstruktion steuerlich etwas gewagt ist und es dem betreffenden Steuerberater durchaus bewusst war, dass sie auch nicht hätte durchgehen können, wenn das Finanzamt die Sichtweise bzw. die Anwendbarkeit einer steuerlichen Vorschrift auf diesen Sachverhalt nicht teilt.
    Ihr Rat, einen Steuerberater in der Planungsphase aufzusuchen ist sehr wertvoll, denn auch wenn man den Grundriss nicht nach steuerlichen Gesichtspunkten plant, gibt es viele kostspielige Fehlentscheidung zu verhindern.
    Viele Grüße
  15. steht die Eigenheimzulage vor der Türe

    flüchtet die Liebe zum Fenster raus?
    Sorry, aber ...
    Indira Simon
  16. bin ich im falschen film?

    @sigge
    das Finanzamt interessiert die persönliche Situation überhaupt nicht. Anspruchsvoraussetzung ist lediglich das für zwei Wohneinheiten (und sei es auf dem Papier  -  es muss nur z.B. Anschlüsse für eine mögliche zweite Küche  -  und  -  ein zweites Bad  -  und  -  ein zweiter Abstellraum vorhanden sein und die Wohnungen (zumindest bei der Abnahme) abgeschlossen sein. ihre Aussage ist einfach falsch und wird durch Wiederholung nicht besser! (oder richtiger) nochmals  -  diese Konstruktion ist unwesentlich teurer (wenn man's den mag) und tägliche Praxis.
    Gruß
    jens
  17. ich befürchte ja!

    Lieber Herr Raabe,
    wenn ich ein Einfamilienhaus möchte und Sie mir ein Zweifamilienhaus verkaufen, haben Sich mich an meinem Bedarf und an der von mir benötigten Wohnfläche vorbei beraten.
    Viele Grüße
  18. zurück in die Videothek!

    und den Film umtauschen Herr Raabe, denn Sie sind im falschen Film. Es geht hier nicht um die Frage Ein- oder Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus). Da mögen sie Recht haben. Es geht um die Frage (Herr Ketting möge mir die Großbuchstaben verzeihen) SELBSTGENUTZTES Wohneigentum oder nicht. Gerade bei uns in NRW hat das Finanzamt in letzter Zeit "Jagd" auf diesbezüglich mißbräuchliche Eigenheimzulage Bezieher gemacht. Wenn wirklich zwei Blindstopfen auf Wasseranschlüssen für eine zweite Küche genügen würden, dann würde das ja jeder machen. So blöd ist das Finanzamt heutzutage nicht mehr. Das Finanzamt guckt sogar sehr genau, wie das Wohneigentum finanziert wurde. Haben die Eltern zu viel zugebuttert und das mit einem Privatdarlehnsvertrag abgesichert, kann es auch Probleme geben.
  19. na dann schauen sie sich die Ausgangsfrage noch mal an!

    @sigge =>>> siehe Ausgangsfrage!
    @daffner =>>> das selbige
    Gruß
    raabe
  20. Hallo Fragesteller

    bitte nochmal konkret. Wie soll das aussehen wenn es 2 Wohnungen sind. Die eine wird vermietet, steht leer oder sie bewohnen beide getrennt oder zusammen? Wieviel Küchen planen Sie in dieser Konstellation? Wenn nur eine und sie nutzen die beiden Wohnungen bitte mal kurz erklären warum 2 Wohnungen
    @Raabe: Habe meine Hausaufgaben gemacht und die Ausgangsfrage gelesen. Meine Poistion bleibt. Wenn es 2 Wohnungen sind, müssen sie auch JEWEILS selbst GENUTZT sein. Wie das vernünftig gehen soll möchte ich mal mit Grundriss erklärt haben. Es ist und bleibt eine Trickserei, bei der sich der Aufwand m.E. nicht lohnt ...
  21. ich sage es ungern

    aber mich kotzt diese miesmache hier im Forum oft an. da wird eine einfache frage gestellt und dann werden wüste Konstruktionen kreiert  -  und es ist ja alles so schwer  -  und soooooooo kompliziert. so vergrault man Leuten das bauen. ist das der Sinn? meiner Meinung nach war die Frage eindeutig >>>>
    wir, ein unverheiratetes Paar, wollen zusammen ein Haus bauen in Baden-Württemberg.
    Wir haben das Haus so geplant, dass wir im Obergeschoss eine komplette Wohnung haben werden.
    Ist es nun möglich, dass einer von uns die Eigenheimzulage für das Haus bekommen kann und einer die Eigenheimzulage für die Wohnung oben? Was müssen wir beachten, falls dies möglich ist?
    <<<<<<<<<<<< was bitte ist daran schwer und rechtfertigt die vage Drohung mit steuerschnüffelei? was?
    mein Gott
    liebe Grüße
    jens raabe
  22. Beitrag 10

    Hallo Herr Raabe,
    gucken Sie sich doch bitte auch Beitrag 10 an. Ich zitiere 4 Sätze:
    "Die Idee, die Eigenheimzulage 2 mal zu beantragen stammt auch nicht von uns.
    Eine Baufirma, mit der wir jetzt aber nicht bauen, hat uns das vorgeschlagen.
    Was muss denn dann alles beachtet werden, wenn wir 2 mal Eigenheimzulage beantragen?
    Was bedeutet " zwei abgeschlossene Wohnungen" dann genau? "
    Das sieht mir nicht nach anfangs gewolltem Zweifamilienhaus aus.
    Viele Grüße
  23. die Welt ist eben nicht einfach ...

    Herr Raabe, jetzt aber mal weniger aufregen. Hier wird doch keine Miesmacherei betrieben. Ich haben lediglich auf die Frage "was müssen wir beachten" wahrheitsgemäß geantwortet. Die Idee entstand wohl auch nicht vom Fragesteller, sondern ist eine "Finanzierungsidee" eines m.E. windigen Verküufers! So, davor muss man warnen, ebenso wenn ein Bauträger vorschlägt Grundstück und Hausbauvertrag getrennt abzuschließen um Grunderwerbssteuer zu sparen. In der Frage steht eindeutig "wir wollen EIN Haus bauen, es GEMEINSAM vollständig nutzen (@Fragesteller: sorry für meineNachfrage, da stand ja schon alles) aber 2 Eigenheimzulage bekommen. " So, und das geht nun mal nicht. Punkt. Ich sage den Fragestellern nur, was eine m.E. windige Idee des Hausverkäufers ist, die ihm später Probleme machen könnte. Mal drüber schlafen Herr Raabe. Evtl. müssen sie dann morgen weniger kotzen ...
  24. ok  -  geh ich auf die Frage genau ein

    Hallo Frau Daffner  -  frage 10!
    also => zwei Wohnungstüren (die auch ausgehängt wunderschön im Keller oder Schuppen vor sich hinstehen können)
    => einen gemeinsamen (oder zwei getrennte) trepenaufgang
    => zwei abstellräume (für jeden einen)
    => zwei mal Anschlüsse für Küche (das Finanzamt kann sich nur für die Anschlüsse interessieren (da es faktisch nicht vorgeschrieben ist selbst den Luxus von Küchenmöbeln und/oder Kühlschrank und dergleichen zu haben) dies kann in der Planung gleich berücksichtigt werden und kostet bei seriösen Firmen keinen cent mehr (für die Planung). auch in der Ausführung gibt es  -  bis auf das bisschen Rohre und Leitungen  -  eventuell die eine oder andere zusätzlich Innenwand  -  (nicht mal getrennte ablese ist zwingend vorgeschrieben) bei Häusern mit max. zwei Wohneinheiten kaum baubedingte Mehrkosten.
    ich selbst sitze in so einem Haus  -  und  -  kaum einem Besucher fällt auf das es soooooooooo ist.
    Gruß
    jens
  25. haben sie

    für das Haus denn auch 2x Eigenheimzulage bekommen Herr Raabe? Wenn ja, wann war das?
  26. ich glaube sie kennen nur die Rechtslage nicht richtig

    Herr Sigge!
    und der windige Verkäufer  -  wie sie ihn nennen  -  berät a. falsch wenn er das so mit dem Grundstück machen würde (richtig von ihnen) und b. richtig wenn er ihnen sagt 2 mal ehz ist möglich und die (baulichen) Voraussetzungen dazu nennt. ihre Manie mit dem Finanzamt teile ich nicht  -  weil (ausschließlich) es eben nicht vorgeschrieben ist das die die Türen z.B. nicht aushängen (und auch sex dürfen sie haben) dürfen und sich im Haus treffen und leben dürfen. es muss eben ausschließlich (baulich) abgeschlossen sein  -  und  -  jeder faktisch Eigentümer eines der teile und der gemeinschaftsfläche. so.
    manchmal ist die Welt ganz einfach.
    Gruß
    jens
  27. ausschließlich auf ihre Werte nachfrage

    Herr Sigge  -  nein keine zwewi mal ehz  -  da  -  alleiniger Eigentümer die Kampa ag ist. es ist halt ein Musterhaus.
    aber  -  ich habe solche und ähnliche Häuser schon an Mutter und Tochter, Freund und Freundin und selbst an ein lesbisches pärchen verkauft. niemand ist straffällig geworden und das Bauamt und das Finanzamt kennen Entwürfe und Ausführung.
    Gruß
    jens raabe
  28. wo bleibt die Antwort auf meine Frage Herr Raabe?

    haben sie 2x Eigenheimzulage bekommen? Ich kenne auch Häuser aus den 70 ern, die im Kinderzimme nen Blindstopfen aus steuerlichen Gründen haben.
    Möglicherweise liegt es an meinem BWL-Studium, dass ich hier anders (nicht unbedingt besser) denke an als Sie. Ich frage nach dem Sinn des Eigenheimzulage Gesetzes, was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, wozu soll's sein. Und wir haben hier nun mal ein Einfamilienhaus das als Einfamilienhaus von einer Familie genutzt wird. Dafür soll es eine Eigenheimzulage geben und Schluss. Alles andere ist Trickserei und endet mit einem BGH Urteil evtl. mal als böses Erwachen für einige. Die hier vorgeschlagenen Lösung ist eben nicht IM SINNE dieses Gesetzes. So denke ich. Dass sie das als Praktiker anders sehen kann ich verstehen. Ich sehe ja auch, dass sie sowas anders angehen:

    (soll jetzt keine "Anmache" sein)
    Was ich weiß ist, das die Finanzämter mit fortschreitender Vernetzung immer genauer prüfen. In NRW haben sie neulich mehrere Mio Eigenheimzulage zurückgefordert, weil nach Überprüfungen rauskam, dass viele Leute gar nicht selbst in ihrem Eigentum gewohnt haben.

  29. crossposting

    da haben sich unsere Postings überschnitten. Ich bleibe dabei. Es ist eine Trickserei, die nicht im Sinne des Gesetzes ist. Gut möglich, dass sowas "durchgeht", gut finde ich es nicht, schätze auch, dass irgendwann mal Schluss ist damit, wenn man vorher nicht die Eigenheimzulage abschafft.
    Zu meinem ursprünglichen Punkt: Ob der Aufwand (Teilung, WEGAbk., geänderter/iengeschränkter Grundriss => deutliche Auswirkungen aufs Treppenhaus, dass man anders evtl. viel "schöner" machen könnte) die paar übrigbleibenden Kröten (abdiskontiert ca. 4000-5000 €) Wert ist, wage ich zu bezweifeln ...
  30. Kosten

    Hallo Herr Raabe,
    danke für die Aufstellung. Vergessen Sie bitte nicht die Bäder.
    Wieviel Mehrkosten haben wir nun? Natürlich dürfen wir den zusätzlichen Raumbedarf, den die Abgeschlossenheit erfordert, nicht vergessen.
    Ich sehe keinen wirtschaftlichen Vorteil.
    Die Chance auf eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestellte Planung geht verloren, statt dessen werden die Menschen auf Grundrisse, die zum Verkaufsargument passen hingebogen.
    Schade!
  31. recht und recht

    ja so ist das. ihre Einschätzung der Rechtslage ist und bleibt leider weiterhn falsch. verspätet auch von mir noch varterschaftsgrüße  -  viel Spaß mit dem neuen erdenbürger. (Baukindergeld schon beantragt?)
    @daffner
    ich kenne fast kein Haus das nicht ohnehin zwei Bäder hat (eben eines unten und eines oben). sie etwa? ich sagte auch schon  -  das es bei mir kaum einem Besucher auffällt. und mal eben so ca. 9.000 € netto (wenn es zum grundsätzlichen wohnwunsch passt  -  sagte ich auch (wörtlich =>>>>wehm's gefällt) >>>> also war das "schade" überflüssig  -  oder?
    Gruß
    jens
  32. @Frau Daffner

    Sie diskutieren mit jemandem, der nicht annäherend verstehen kann, was Sie ihm sagen wollen. Perlen vor die Säue! Der Mensch muss verkaufen, verkaufen, verkaufen und die Masse macht's!
  33. jetzt habe ich mir mal Zeit genommen

    und etwas gegooglt. soviel zu den Behauptungen:

    und

    und

    soviel zum rechtlichen Hintergrund!
    Frau Daffner  -  wenn sie es wirklich wünschen  -  zeig ich ihnen mal wie sowas aussehen kann  -  ohne große (Mehrkosten und dennoch geschmackvoll. einfach pauschal zu behaupten das es deshalb k"eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestellte Planung" gäbe und " die Menschen auf Grundrisse, die zum Verkaufsargument passen hingebogen" werden  -  schreibt sich zwar leicht und flockig und liest sich schön schlagfertig  -  aber stimmt dennoch nicht (immer)!
    woher nehmen sie eigentlich diese Überzeugung? weil sie mal schlechte Erfahrungen gemacht haben?
    in einem persönlichen (Beratungs) oder (verkaufs) gespräch ergeben sich oftmals Punkte  -  hier  -  soweit ich das richtig verstanden habe  -  wollten die Bauherren ohnehin eine komplette Wohnung im og  -  auf die ein aufmerksamer Berater eingehen kann. wenn sich der Wunsch der Bauherren  -  mit den Möglichkeiten der Eigenheimzulagevoraussetzungen decken  -  macht der Berater genau das richtige. er berät den Interessenten in diesem Fall dessen wünschen angepasst. wenn der Bauherr natürlich kommt und wünscht einen weiten  -  großzügigen Grundriss  -  Geld spielt keine rolle  -  ehz bekommt er ohnehin nicht usw. wäre die Beratung in mehreren fällen mangelhaft. wenn der objektive Forumsteilnehmer jetzt zur Ausgangsfrage zurückgeht  -  sich diese und die gesetzlichen Regelungen durchliest  -  eventuell einen schönen Grundriss vom verkaufstalent dazubekommen hat  -  dann steht dem bau mit zwei mal ehz nichts (auch nichts rechtliches  -  denn die ehz wird verbraucht!) mehr im Wege.
    so  -  das war jetzt ausführlich  -  hoffe ich.
    MfG
    jens raabe

  34. Ich kenne weder die neuen Grundlagen

    ... noch habe ich die Details hier gelesen, aber eines möchte ich mal grundsätzlich anmerken:
    so falsch ist es in unserer heutigen Lebenskultur nicht unbedingt, ein Einfamilienhaus von der Basis her teilbar zu planen ... und getrennt zu besitzen.
    So manche Trennungen, egal ob mit oder ohne Trauschein würden, u.U. streßfreier ablaufen und so manche Immobilie dem "Scheidungs-Hammer" entkommen.
    Schon klar, dass das glückliche Neubauherren oft nicht gerne hören wollen, aber statistische Zahlen sprechen hierfür.
    Im Einzelfalle kann so eine  -  eigentlich aus anderen Gründen heraus getrennte  -  sich später mehr auszahlen, als hier im diskutierten Bereich.
    Meine Einzelmeinung!
    LG
  35. Flexibilität

    Hallo Frau CHREIC,
    Ich stimme Ihnen zu. Die Anforderungen an zeitgemäße Grundrisse beinhalten Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten an sich ändernde Lebenssituationen. Heute mehr als früher. Das erfordert aber intensive und intelligente Planung.
    Die vom Finanzamt geforderte Abgeschlossenheit erzwingt ein klare von vornherein durchgeführte Trennung der Wohnungen und steht zeitlich im Widerspruch zu einer von Ihnen vorgeschlagenen späteren Teilungsmöglichkeit.
    Viele Grüße
  36. Zur Auf- / Erklärung

    Also, erst mal vielen Dank an alle fürs Schreiben!
    Vor allem an Jens Raabe, er hat unsere Situation richtig erkannt.
    Wir planen ein Haus, in welchem es, wie heute üblich, im EGAbk. und im OGAbk. ein Bad gibt. Zudem haben wir zwei Vollgeschosse und im OG daher auch relativ große Räume (3 Zimmer und ein großes Bad).
    Unsere Küche liegt genau unter einem der drei Zimmer im OG und da kam uns (meinen Eltern) die Idee, den Anschluss der Küche unten, einfach auch noch nach oben zu legen.
    Somit haben wir oben entweder
    zwei Kinderschlafzimmer, ein Elternschlafzimmer und ein Bad
    oder
    eine Küche, einen Wohnraum, ein Schlafzimmer und ein Bad.
    Unser Treppenaufgang ist gleich rechts neben der Haustüre und kann somit ohne Probleme von der unteren Wohnung abgetrennt werden. Die Treppenhausabtrennung ist im Prinzip ein Windfang für die untere Wohnung.
    Dieses Haus kann also entweder von
    einer Familie mit 2-3 Kindern bewohnt werden
    oder
    von 2 getrennten Parteien (auch von Vorteil, wenn die eigenen Kinder aus dem Haus sind und die Eltern oder Schwiegereltern nicht mehr alleine leben können. Die können dann nämlich in unserem Haus oben wohnen).
    Extra geplant haben wir das also nicht, wir haben vielmehr erkannt, dass es bei unserer Raumaufteilung zufällig möglich wäre.
    Unser Haus, wie wir es wollen, musste also dafür gar nicht verändert werden und wir zahlen zusätzlich nur die Rohre von der Küche unten in das Zimmer darüber.
    Und das alles passt in ein relativ kleines Haus mit ca. 140 m² Wohnfläche.
    Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert beschrieben, aber ich denke, dass somit einige Diskussionen aus dem Weg geräumt sind, die in die falsche Richtung gehen.
    Viele Grüße
    Silvia
  37. Nutzung

    Hallo Silvia,
    danke für Ihre Ausführungen.
    Leider fehlt ein wesentlicher Punkt. Wie wird nach Fertigstellung das Haus tatsächlich genutzt? Daraus ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen, über die sie am besten mit einem Steuerberater diskutieren.
    @raabe
    Die von Ihnen gebrachten Beispiele sind schlecht gewählt, da sie ganz andere Sachverhalte behandeln. Im Fall der unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige wurde über eine Vorschrift entschieden, die auf nur auf Ehegatten anzuwenden ist. Dieser Fall wird auch häufig in Steuertipps im Internet und in Bauzeitschriften erwähnt.
    Hier liegt die Knackpunkt meiner Ansicht nach in der Frage, ob die tatsächliche durchgeführte einheitliche Nutzung des Gesamtobjekts schädlich für die beantragten Eigenheimzulagen sind. Und diese Frage ist meinen Augen nicht so einfach und unkompliziert zu sehen.
    Viele Grüße
  38. Satzumstellung missglückt.

    Wenn man anfängt Sätze umzubauen ...
    "Hier liegt der Knackpunkt meiner Ansicht nach in der Frage, ob die tatsächliche durchgeführte einheitliche Nutzung des Gesamtobjekts schädlich für die beantragten Eigenheimzulagen ist. "
    Jetzt passt's. :-)
  39. ich nochmal

    wollte nach dem Posting der Fragestellerin eigentlich nicht mehr Antworten, aber da Frau Daffner ja wie ich denkt auch noch mal mein Senf. Die Links oben von Herrn Raabe sind für diesen Fall nicht relevant, denke ich auch. Es handelt sich m.E. nicht um "nahe Angehörige" i.S.d. § 15 AO. Das eine Urteil stärkt auch ehr meine /unsere Position. das FA lässt nicht alles mit sich machen. Möglich, dass es oft so läuft, im Sinne des Gesetzes ist diese Trickserei nicht. Wenn die Innentüren raus sind, ist es strenggenommen "Subventionsbetrug" ... Habe das Eigenheimzulage Formular nicht mehr so genau in Erinnerung, aber irgendwo gibt man auch die Nutzer der Wohnung an. Und spätestens da müsste man dann unwahre Angaben machen, damit das FA nicht hellhörig wird ...
  40. @ Christian + Marion ...

    Vergesst es. Wir denken falsch.
    Was nicht heißen soll, jetzt anders zu denken ;-)) Ganz im Gegenteil.
  41. jetzt tun sie mir doch mal einen gefallen

    und lesen sich das eigenheimzulagengesetz durch (übrigens auch einer der links) und schauen mal in ihre jeweilige Landesbauordnung  -  bei mir § 41 der lbo: § 41 Wohnungen
    (1) Jede Wohnung muss von anderen Wohnungen und fremden Räumen baulich abgeschlossen sein und einen eigenen, abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenraum, einem Flur oder einem anderen Vorraum haben.
    Wohnungen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen brauchen nicht abgeschlossen zu sein. Wohnungen in Gebäuden, die nicht nur zum Wohnen dienen, müssen einen besonderen Zugang haben; gemeinsame Zugänge können gestattet
    werden, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen für die Benutzer der Wohnungen nicht entstehen.
    (2) Jede Wohnung muss eine für ihre Bestimmung ausreichende Größe und eine entsprechende Zahl besonnter Aufenthaltsräume haben. Es dürfen nicht alle Aufenthaltsräume nach Norden liegen.
    (3) Einzelne Aufenthaltsräume sind in Kellergeschossen zulässig, wenn
    1. der Fußboden der Aufenthaltsräume nicht mehr als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegt und
    2. die Geländeoberfläche, die sich an die Außenwände mit notwendigen Fenstern anschließt, in einer Entfernung von 2 m und in Breite der Aufenthaltsräume vor den notwendigen Fenstern nicht mehr als 0,50 m über dem Fußboden der Aufenthaltsräume liegt.
    (4) Innerhalb jeder Wohnung müssen ein Bad und eine Toilette mit Wasserspülung sowie die technischen Voraussetzungen für den Einbau einer Küche vorhanden sein. Fensterlose Räume sind zulässig, wenn sie eine Lüftungsanlage haben.
    (5) Wohngebäude müssen über einen leicht erreichbaren und gut zugänglichen Abstellraum für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie über leicht erreichbare und witterungsgeschützte Abstellplätze für Fahrräder verfügen. Dies gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe.
    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<< interessant was da unter anderem über Küche steht  -  nicht wahr? hatte ich doch richtig in Erinnerung.
    weiterhin  -  auch wenn sie es behaupten: es ist kein subvestitutionsbetrug und in den Urteilsbegründungen (nur deshalb habe ich die anderen links mitgeschickt) wird auf die allgemein rechtliche Situation eingegangen. <<<<<<<<<<<< aber mir reicht das Thema jetzt auch. wer nicht sehen will  -  das so zwei Eigentümer zwei Wohnungen erwerben  -  zwei ehz (verbrauchen) nutzen und dann dennoch unter einem Dach leben können und dürfen (und sogar sex haben dürfen  -  Herr Sigge) dem kann ich mit Argumenten nicht helfen. selbst wenn ein übereifriger finanzbeamter sein regelwerkchen mal falsch ausnutzen sollte (mir noch nicht untergekommen  -  und im Antrag steht die Wahrheit Herr Sigge) dann steht das finanzgericht davor. so  -  reicht jetzt  -  Wetter ist schön  -  raus an die Luft. (geh ich jetzt)
    liebe Grüße
    jens raabe
  42. Herr Raabe!

    Eigenheimzulage gibt es NUR für SELBSTGENUTZTES Wohneigentum!
    Das heißt in diesem Falle:
    Mann besitzt UND bewohnt überwiegend = 50 %+ die Wohnung EGAbk.
    Frau besitzt UND bewohnt überwiegend = 50 %+ die Wohnung OGAbk.
    Umgekehrt ist auch möglich! ;-)
    Und danach wird im Antrag gefragt.
    Klar kann ich mir irgendwo eine Wohnung kaufen, mich dort meldetechnisch anmelden und woanders wohnen. Ist aber schon der erste Gesetzesverstoß (Meldegesetz). Wenn ich jetzt noch Eigenheimzulage beantrage, obwohl wer anders die Wohnung nutzt, breche ich das nächste Gesetz.
    Und nichts anderes gilt beim 2-Fam-Haus. Nach Ihrer Lesart bauen, Mann, Frau, Eltern, Schwiegereltern ein 6-Fam-Haus und kriegen  -  so nicht anders schon verbraucht  -  legal 6* Eigenheimzulage. Großer Blödsinn.
    Finanzbeamte schlafen doch nicht auf dem Baum. Die, die ich kenne, schlafen ja nicht mal im Büro ;-)).
  43. Wohnungsbegriff nach EigZulG

    Sehr geehrter Herr Raabe,
    leider ist die LBOAbk. für die Eigenheimzulage nicht maßgeblich:
    Eine Wohnung ist eine Zusammenfassung von Räumen, die es dem Inhaber ermöglicht, hierin einen Hausstand zu führen. Dis setzt zum einen eine bestimmte Mindestwohnfläche voraus (...). Zum anderen erfordert der Wohnungsbegriff das Vorhandensein einer Küche oder eines Raums mit Kochgelegenheit (FG München, 13.09.1996, Rev. X R 156/97), eines WC und eines Bads bzw. einer Dusche. Darüber hinaus müssen nach der Rspr. des BFH die zu einer Wohnung zusammenzufassenden Räume eine baulich abgeschlossene Einheit bilden, d.h. sie müssen über einen eigenen Zugang verfügen, der nicht durch einen anderen Wohnbereich führt. Das Vorliegen dieser Merkmale ist im Rahmen des Zulagevefahrens eigenständig und damit auch unabhängig von der Feststellung der Gebäudeart im Einheitswertbescheid zu prüfen. (Wacker, Kommentar zum Eigenheimzulagengesetz)
    Möglich ist so eine Konstruktion und kann z.B. bei einem gemeinsamen Bau durch Geschwister auch legal sein. Nach den tatsächlichen Gegebenheiten hier ist sie aber NICHT legal.
    Eine Teilungserklärung wäre übrigens m.E. auch notwendig, um Alleineigentum an den einzelnen Objekten zu erhalten, da mag aber auch anderes regelbar sein.
    Gruß Susanne
  44. noch da

    zwar schon fertig zum an die frische Luft gehen aber da antworte ich noch mal schnell. Hallo Herr Dühlmeyer. sie geben doch genau wieder wie die lebenssituation sein wird  -  wie es der Bauherr wünscht. zwar stimmt ihre Aussage mit dem selbstgenutzen wohneigentum nicht und das definitiv nicht da sie familienmitgliedern ihre Wohnung überlassen dürfen  -  aber das spielt in diesem falle keine rolle.
    das Beispiel mit dem 6 familienwohnhaus: wenn es sechs abgeschlossene Wohnungen sind  -  es sechs Eigentümer gibt  -  gibt es sechs mal ehz. ob das dann wirtschaftlich sinnvoll ist bezweifle ich in diesem konstruierten Fall allerdings denn bei einem wohnhaus mit mehr als zwei Wohneinheiten steigen die Anforderungen (wie sie sicher selbst am besten wissen) und dann wird es so richtig teuer.
    was soll ich noch sagen  -  schönen tag.
    MfG
    jens raabe
  45. Teilungserklärung

    Null Problemo. die Abgeschlossenheit überprüft das Bauordnungsamt (und zwar nach LBOAbk.)  -  diese Prüfung und Bescheinigung ist Grundlage für die ehz. wo ist das Problem?
    noch was zur Küche  -  kein Mensch  -  nicht mal ein Beamter der finanzen  -  kann ihnen vorschreiben an ihren Anschlüssen für Wasser Abwasser und Strom (in der Küche) eine Küchenzeile oder dergleichen stehen zu haben  -  auch ein Kühlschrank ist nicht Pflicht. soweit geht der Einfluss des gesetzes und des beamtentums nicht. das mag der obrigkeitsbewusste Bürger vielleicht vermuten aber wie jemand seine Küche (baulicher begriff) nutzt das geht dem "Staat" nichts an.
    Frau sus-595-hel: sie schrieben richtig  -  Zitat: Eine Wohnung ist eine Zusammenfassung von Räumen, die es dem Inhaber ermöglicht, hierin einen Hausstand zu führen. <<<<<<<<<<<
    ermöglicht <<<<<<<<<<<<<<<<
    MfG
    jens raabe
  46. nein

    Herr Raabe,
    Susanne hat es doch geschrieben:
    Das Vorliegen dieser Merkmale ist im Rahmen des Zulagevefahrens eigenständig und damit auch unabhängig von der Feststellung der Gebäudeart im Einheitswertbescheid zu prüfen. (Wacker, Kommentar zum Eigenheimzulagengesetz)
    Das Finanzamt kann durchaus zu einer anderen Feststellung kommen.
    Wie ich oben schon geschrieben habe, widerspricht die tatsächliche Nutzung der Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen. Das wurde eingangs auch schon von Oliver dargestellt.
    Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch auf § 42 AO hinweisen.
    Viele Grüße
  47. der Hinweis ist gut geht aber ins leere

    tut mir doch mal einen gefallen  -  stellt euch vor es ginge nicht um zwei Wohnungen übereinander, sondern um zwei nebeneinander  -  Doppelhaus. (nur steuerrechtlich erst einmal) Freund kauft eine hälfte Freundin die andere  -  bekommen beide ehz  -  ja! dürfen sie sich z.B. auch überwiegend in einer hälfte aufhalten  -  ja! dürfen sie sex haben (@sigge sie haben es so gewollt)  -  ja!  -  weil die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.
    bei zwei (baurechtlich abgeschlossenen Wohnungen) z.B. begehbar durch ein gemeinsames Treppenhaus  -  gelten die gleichen Bedingungen. seht doch das endlich mal. da ist keine zauberei dabei und kein betrug.
    hier wird ein popatz aufgebaut und bauliche und rechtliche Überlegungen die nicht zusammengehören durcheinandergewürfelt das es keinen Spaß mehr macht. wie man das ganze dann schick umsetzt  -  ob den Bauherren dann solch ein Entwurf gefällt ist doch eine ganz andere Geschichte.
    Gruß
    jens
  48. DHH und Flex

    Und was ist nun mit dem Doppelhaushälfte Beispiel, wenn beide zur großen Flex greifen und einen Durchgang in die Gebäudetrennwand (Herr Tahlhammer, wie sollten die das abdichten?) flexen um so vorm/beim/nach dem Sex in Hälfte A auch den Fernseher in Hälfte B sehen können auf denen eine Schmuddelsendung läuft? Passt das Beispiel immer noch? Ich denke nicht, entspricht aber dem ausbauen der Innentüren. Und wie ist das dann mit der GEZ? 1x zahlen oder 2x zahlen?
    Sie merken, ich habe es irgendwie aufgegeben, wir denken einfach anders, sieht man auch am Thread Grenzgaragenbebauung. Zum Glück gibt's genug Leute (ich habe sogar den Eindruck viel mehr) die so denken wie ich, wobei ich aber durchaus glauben will, das es so Fälle wie die von ihnen beschriebeneb gibt, die so durchrutschen, weil es für's FA nur Peanuts sind ...
  49. Ich dachte immer ...

    Raben seien gelehrige Vögel ;-)).
    Herr Raabe. Wenn die beiden eine normale Beziehung weiterführen wollen  -  und davon gehe ich mal aus  -  leben die beiden mehr oder weniger zusammen in einer Wohnung/Haushälfte. Und damit entfällt die Grundbedingung Selbstnutzung.
    Ist wie BumbumBoris oder Schumi. Damit die keine Steuer hier zahlen müssen, müssen Sie +50 % Ihres Lebens in irgendeinem der vielen Steuerparadise verbringen.
    Und bei Eigenheimzulage genauso: Ein Single mit Eigenheimzulage darf auch mal bei seinem Schatz übernachten. Aber wenn er quasi da einzieht, entfällt die Grundlage für seine Eigenheimzulage.
    Dass das die Recken des Ritters Eichel nicht mitkriegen, ist was anderes.
  50. das liegt daran das sie irriger weise immer noch davon ausgenhen

    das die Wohnung zwingend selbstgenutzt sein muss Herr Dühlmeyer  -  das stimmt nun mal nicht. bitte zeigen sie mir einen Text der das besagt und nicht wie von mir angeführt eingeschränkt wird.
    Herr Sigge sie haben mal wieder bauliches recht mit dem steuerlichen vermischt  -  bei einem dh dürfen sie die Gebäudetrennwände nicht aufschneiden oder sonst wie öffnen  -  bei einer Einliegerwohnung gibt es Türen und die kann man halt aushängen.
    man o man
    Gruß
    jens
  51. sie MUSS zwingend SELBSTGENUTZT sein!

    und darf nicht mal eine Wochenendwohnung sein

    so und jetzt augenzuhändevordieohrenundlautlalasingen ...

  52. und NEIN

    die Lebensgefährtin ist keine nahe Angehörige i.S.d. § 15 AO der man die (Teil-) Nutzung unendgeltlich überlassen kann!
  53. Da war er ...

    schon wieder schneller, der Christian ;-).
    Lesen Sie mal Ihren eigenen Link, Herr Raabe, speziell den § 4.
    Dann sehn' Sie was.
  54. jo dann sehe ich Einschränkungen

    und zum Glück gibt es auch rechtskräftige urteile.
    für diesen speziellen Fall nochmals  -  ob der eine Eigentümer die Wohnung innehat sich aber in Afrika oder ständig im Bett seiner Freundin aufhält die die andere Wohnung hat  -  ist schnurz egal  -  zumal eine Überprüfung  -  selbst wenn die Voraussetzungen anders wären überfiskalisch wäre.
    bei mir hält sich weiterhin der Verdacht das hier alles sehr verkompliziert wird. warum  -  weiß ich nicht.
    nochmals  -  die baulich gestalterische Umsetzung wurde hier fast nicht besprochen.
    Gruß
    jens
  55. Durcheinandern

    @raabe
    Das Durcheinander, das Sie jetzt anderen vorwerfen, haben Sie selbst durch die Auswahl von nicht zum Sachverhalt passenden Links verursacht. Steuerlichen Sachverstand haben Sie damit nicht bewiesen.
    Dagegen gefallen mir die Beiträge von Susanne, die ich inzwischen schon öfter lesen durfte, sehr gut. Sie ist offensichtlich Steuerpraktikerin!
  56. Herr Raabe!

    Leerstand einer Wohnung, z.B. wg. Aufenthalts in Afrika oder dauerndem Verbleib im Bett der Freundin, ist NICHT förderfähig!
  57. Frau Daffner

    da habe ich mir mal meine Links angeschaut  -  und sie haben recht!  -  zumindest der erste Link passt gar nicht  -  der muss durch falsch anklicken da reingerutscht sein. der dritte enthält in der Begründung genügend interessantes Material.
    der zweite ist das Gesetz  -  past.
    @dühlmeyer  -  das ist ihre Meinung  -  die lass ich ihnen.
    zum Glück ist die tägliche Praxis eine andere.
    MfG
    jens
  58. Zum Thema Selbstnutzung

    Das ist nicht das Problem, da wir natürlich beide Geschosse selber benutzen.
    Es ist so, dass wir eigentlich unser Schlafzimmer unten als Hauswirtschaftsraum nutzen werden und den Schlafraum oben als gemeinsames Schlafzimmer.
    Wir werden also definitiv beide Wohnungen selber nutzen. Das ist nicht das Problem.
    Und zu den 50 %: jeder wird wohl 50 % oben wohnen und 50 % unten wohnen. Die Hälfte der Zeit, in der wir daheim sind werden wir oben schlafen, die andere unten verbringen.
    Das Thema scheint mir echt schwierig, ich komme kaum noch nach mit lesen und Antworten, ich muss schließlich auch noch arbeiten :-), weiß gar nicht wie ihr immer schreiben könnt.
    Bin aber begeistert über die große Anzahl an Beiträgen!
    Weiter so :-)
    Viele Grüße
    Silvia
  59. silvia

    wenn du das so im Finanzamt erzählst  -  (was geht das Finanzamt das an) dann kriegst du keine zwei ehz. und jetzt sag mir keiner  -  das er bei seiner Steuererklärung nicht alle Möglichkeiten ausschöpft.  -  zeichnerisch und theoretisch  -  müsst ihr den bau so anlegen das es sich um zwei abgeschlossene Wohnungen handelt die meinetwegen über ein gemeinsames Treppenhaus miteinander verbunden sind (getrennt durch abschließbare Wohnungstüren) (wo die stehen könnten habe ich schon gesagt) wenn das so geht  -  bekommt ihr zwei mal ehz.
    wo wer schläft  -  wann und wie geht  -  wo ihr frühstückt und wo und wann ihr fernsehe guckt  -  euer Ding. Eine Orwel'sche Horrorgeschichte anno 1984  -  wäre das anderweitig beschriebene.
    hier sind (aber nur scheinbar) alles heilige unterwegs.
    Das mit der Zeit zum beAntworten ist so eine Sache  -  eigentlich habe ich sie nicht  -  aber die Antworten  -  besonders am Anfang waren zu ärgerlich. so vergrault man Leuten das bauen.
    Viel Spaß noch
    Gruß jens
  60. Frau Daffner

    ... Sie haben mich erkannt *ggg* (und danke für das Lob)
    Tatsächlich sind 'Verlobte' übrigens Angehörige im Sinne von
    § 15 AO (d.h. Personen, die einander die Eingehung der Ehe versprochen haben, § 1297 BGBAbk.).
    M.E. liegt hier der Knackpunkt in den tatsächlichen Verhältnissen. Baurechtlich mögen so viele abgeschlossene Wohnungen vorliegen wie man will  -  nach der tatsächlichen Nutzung handelt es sich nur um eine Wohnung, daher steuermißbräuchliche Gestaltung, § 42 AO (der oben bereits erwähnt wurde).
    Die Teilungserklärung habe ich erwähnt, da jeder Bauherr auch alleiniger Eigentümer einer Wohnung sein müsste, da anteiliges Eigentum auch anteilige Eigenheimzulage bedeutet.
    Gruß Susanne
  61. Susanne  -  da freu ich mich doch das wenigstens ein beteiligter

    die Gesetzgebung kennt!
    jetzt erklären sie mir nur noch (bitte)  -  ohne horrorgeschichten wenn es geht  -  den Unterschied zwischen eingehängten Wohnungstüren und ausgehängten  -  wer soll oder hat tatsächlich Interesse daran  -  und  -  selbst wenn  -  die rechtliche Situation ist klar  -  die Eigenheimzulage für zwei verschiedene eigenheime unter einem Dach verbraucht. es gibt keine geschädigten. Voraussetzung ist sicherlich die Feststellung der baulichen Abgeschlossenheit  -  hatte ich doch gesagt!
    endlich sieht jemand das Licht!
    MfG
    jens
  62. manchmal

    ist das Licht am Ende des Tunnels auch der Scheinwerfer eines entgegenkommenden Zuges: Ich zitiere Susanne: "nach der tatsächlichen Nutzung handelt es sich nur um eine Wohnung, daher steuermißbräuchliche Gestaltung". Das habe ich doch immer gesagt. Dass Ihr "Trick" funktioniert habe ich nie bezweifelt, den Nutzen/Aufwand und den "moralischen Standpunkt" aber immer angezweifelt.
    @Susanne: jau, Verlobte fallen unter § 15 AO, aber soweit ist die Fragestellerin wohl noch nicht, und sie wird sich ja wohl nicht nur wegen der Eigenheimzulage verloben wollen ;-)
    PS: Ja, wir sind alles arbeitslose bzw. unterbeschäftigte Heilige, sonst könnten wir hier nicht den ganzen Tag im Forum posten ... ;-)
  63. Mal ehrlich ...

    Hallo Herr Raabe,
    Mal ehrlich, hätten Sie es erkannt, wenn ich nicht darauf hingewiesen hätte? :-)) )
  64. Interessant ist,

    ob 1. die Fragestellerin hier nach Möglichkeiten zum Schmu gefragt hat, oder ob es 2. darum geht, zu fragen, ob ihre reale Situation zu 2 mal Eigenheimzulage berechtigt. Die Antwort scheint zu sein, ad 2. nein, da gemeinschaftliche Nutzung geplant, ad 1., mit Meister Raabe bauen, "Null problemo".
    Weiowei, aber wer sich aus steuerlichen Gründen so verrenken mag, der versteht mein erstes Posting weiter oben ohnehin nicht ...
    I. Simon
  65. das Licht am Ende des Tunnels auch der Scheinwerfer eines entgegenkommenden Zuges

    Der war genial, Herr Sigge.
    Geschädigte sind wir übrigens alle, Her Raabe. Und ich finde das gar nicht lustig!
  66. jo jdb

    besonders du bist geschädigt! das wusste ich schon  -  hat aber mit ehz nichts zu tun.
    raabe
  67. mal ehrlich

    Frau Daffner  -  was meinen sie?
    Gruß
    jens
  68. neulich

    ein Lob von Blücher, jetzt eines von JDB ... Mensch, langsam wird's unheimlich ... ;-)
  69. Herr Sigge

    leben wir im mittelalter  -  oder was haben sie für Vorstellungen vom verlobtsein?
    wer lob braucht  -  der hechelt danach  -  hängt die Fahnen in den Wind  -  passt!
    Gruß
    jens
  70. Herr Rabbe

    1) es geht nicht um meine Vorstellung vom verlobt sein, sondern um die vom FA

    2) schrob ich oben recht deutlich, dass ich keineswegs nach Lob hechele, sondern mir solches unheimlich ist

    3) Wenn Sie denken, ich würde nach Blüchers und JDBs Lob hecheln, dann kennen sie eine Haufen Beiträge von mir nicht, in denen ich mich mit den beiden angelegt habe, bzw. anderer Meinung war und das auch deutlich gesagt habe ...

  71. @Raabe  -  verlobt

    mit germanischem Wortstamm: lova (schwed.) = versprechen. Hat nichts mit Lob und auch nicht mit Versprecher zu tun, gell?
    Dumm wird's ja erst dann, wenn man hechelt und kriegt doch keins.
  72. sollte es so sein

    gut für sie  -  passen sie nur auf des es nicht zu unheimlich wird. mit ihrer ersten Antwort schossen sie jedenfalls deutlich übers ziel hinaus. was hier die wechselnden (nicks) angeht  -  warum haben die das nötig?
    Gruß
    jens
  73. Frau in-Simon

    meinen sie etwa diesen fachlich relevanten Beitrag? steht die Eigenheimzulage vor der Türe 12.04.05
    flüchtet die Liebe zum Fenster raus?
    Sorry, aber ...
    Indira Simon
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  74. in der Tat

    meine ich den. Der ist thematisch mindestens so relevant wie Ihre elastischen Verkaufstraktate, aber 1. kurz & knackig und 2. für Sie sicherlich nicht zu verstehen (aber das macht mir rein gar nix).
    I. Simon
  75. na dann sind wir uns ja einig

    mir geht es auch vorbei (wiederholt) was sie so schreiben.
    Gruß
    jens
  76. Mal ehrlich ...

    Hallo Herr Raabe,
    nein haben Sie nicht.
    Aber das ist schon OK so.
    Viele Grüße
  77. @MarionDaffner  -  was hat er denn nicht

    der Raabe?
    Recht O
    Ahnung O
    Eigenheimzulage O
    Archidiplom O
    bitte ankreuzen. Die Beiträge werden zunehmend kryptischer.
  78. @ Matthias Ackermann

    Hallo Herr Ackermann,
    es bezog sich auf das "Erkennen" in den Beiträgen 60,63 und 67.
    Ich wünsche eine gute Nacht mit einem Zitat von Herrn Raabe, das meiner Ansicht nach sehr gut zu diesem Thread passt:
    "der ein oder andere inteligente Bauherr wird da schon durchsehen. " ;-))
    Viele Grüße
  79. Hallo Frau Daffner

    Dank Herrn ackermann weiß ich auf was sie hinauswollten.
    ja ich habe es gewusst  -  hätte ich sonst auf das Gesetz hingewiesen.
    Gruß
    jens
  80. Zum Schluss..

    Zum Schluss möchte ich noch kurz klar stellen, dass wir keinesfalls die Absicht haben/ hatten Schmu zu treiben, sondern wissen wollten, ob es generell möglich wäre bei so einem Haus 2 Eigenheimzulage zu beantragen, im legalen Rahmen versteht sich.
    Anhand der Beiträge im Forum und dem Gesetzestext (Link) ist aber ersichtlich, dass es an Illegalität grenzt so wie wir das machen wollen. Soll es dann legal sein, ist es wohl sehr kompliziert.
    Daher haben wir für uns beschlossen, auf die zweite Eigenheimzulage zu verzichten um sicher keine Probleme zu bekommen.
    Viele Dank nochmal für die zumeist guten interessanten Beiträge!
    Grüße von Rainer und Silvia
  81. Rainer und silvia

    warum geht ihr nicht einfach mal zu einem seuerberater  -  erklärt genau die Situation und euren Wunsch  -  und  -  fragt den.
    ich persönlich erachte das grundrecht des bürgers auf den besonderen Schutz seiner Wohnung immer noch höher als den Wunsch des finanzministers nach weniger ausgaben und mehr Einnahmen. im übrigen erfahren wir täglich aus allen Medien wie die großkopferten alle möglichen steuerschlupflöcher ausnutzen  -  und  -  hier wird mit riesen elefanten durch die Gegend geworfen. Ich begreife das nicht.
    Gruß jens
  82. Es sprach ...

    der Mörder bei seiner Verteidigung:
    Es erschiesst auch der Soldat den Menschen
    Ein Unrecht gegen das andere aufzuwiegen, macht keins von beiden ungeschehen.
    :-(.
    Jaja, ich weiß, meine Kopfschmerzen kommen vom zu engen Heiligenschein ;-)).
  83. ich sprach von schlupflöchern

    nicht von unrecht. aber soll es gut sein. na den heiligenschein möchte ich sehen? aber selbst bei kopfschmerzen hilft ein deutsches Apothekenfabrikat genauso oder nicht  -  wie generika.
    schönes Wochenende allen.
    Gruß
    jens
  84. interessanter Thread

    den ich leider erst heute entdeckt habe ...
    Fazit: indira hat (fast) recht. ;-)
    dass das Thema so kontrovers diskutiert wurde, liegt wohl daran, dass wir  -  die Gesellschaft- in unserer Kultur die Mitglieder einer partnerschaftlichen Beziehung (ehe oder eheähnliches Verhältnis) steuerrechtlich (und wohl sonst auch) als eine Person darstellen. solange man die ehz nicht abschafft, müsste man eigentlich jedem einzelnen Bürger auch das selbe recht (und damit die selbe subvention) zugestehen. wer wohneigentum erwirbt, darf nicht ausschließlich dadurch schlechter gestellt sein als andere, weil er zufälligerweise einen der Termine des bundesrates übersehen hat, bei dem zufälligerweise die Eigenheimzulage gekippt wurde (besser wäre hier meiner Ansicht nach eine Regelung nach geburtsjahr und nicht nach Bauantragstellung / kaufdatum) oder weil er zufälligerweise mit jemandem zusammen ist, der zufälligerweise auch Geld genug hat, sich eine Wohnung zu kaufen und der zufälligerweise eine andere Auffassung vom zusammenleben hat als die ebenfalls zufälligerweise entstandene Mehrheit der übrigen Mitglieder der Gesellschaft.
    wer sein Haus so plant, dass zwei Wohnungen entstehen, müsste diese auch gefördert bekommen, da man kaum kontrollieren kann, wer sich wann wo und zu welchem Zweck aufhält (geht übrigens gemäß gg keinen etwas an).
    die +50 % Regelung (@ralf d.) ist übrigens kein gutes Argument des fa.
    nehmen wir an, in whg 1 sind Kinderzimmer, Zimmer der Frau und elterliches Schlafzimmer untergebracht, in whg 2 Küche, das gemeinsame Wohnzimmer und das Zimmer des Mannes. die Frau verbringt also die meiste Zeit in whg 1 (0.00  -  7.00 Uhr Schlafzimmer, 8.00  -  15.00 eigenes Zimmer). die Zeit von 7.00 Uhr  -  8.00 Uhr verbringen alle zusammen in whg 2 zum gemeinsamen frühstück. der man schläft ebenfalls in whg 1, also von 0.00 Uhr bis 6.30 (ihr merkt (und auch das fa darf es merken), der man hat's drauf und macht frühstück.. ;-)).
    der man macht nach dem frühstück seinen Job in Wohnung 2 (er schlichtet z.B. für prof. Partsch in heimarbeit Streit auf BAU.DE  -  @ralf s., du bist ausdrücklich nicht gemeint) während die Frau bekanntlich in whg 2 weilt (Tätigkeit unbekannt). das Kind ist übrigens immer in der nähe der Mutter und diese darf deshalb den Kinderzuschlag auf ihr Konto buchen.
    ab 15.00 verbringen alle dann noch eine schöne Zeit im Wohnzimmer der whg 2 (bis 23.30 Uhr). um 23.30 gehen dann alle ins Bad (funktional: in jeder Wohnung eins) und ab 0.00 beginnt alles wieder von vorn. Fazit: ein heiles familienleben, Dank des satten Honorars von prof. Partsch und der doppelten ehz kann das Haus locker finanziert werden und das Beste ist: man und Frau verbringen jeder 50+ in den eigenen vier Wänden (inkl. ordentlichem sex, @ Sigge, du bist ebenfalls nicht gemeint). Meister raabes Meinung finde ich völlig OK , der Staat macht es uns doch tagtäglich vor. es werden z.B. von den Kommunen alle möglichen schlupflöcher gesucht und gefunden, um z.B. eine der begehrten eu-Förderungen (Stadtsanierungen, kläranlagen, gewerbegebiete etc. etc.) zu erhalten. der Staat hat auch keine skrupel, z.B. EU-Recht auszuhebeln (siehe Regelung zur Abzugsfähigkeit der mehrwertsteuer für den privaten Nutzungsanteil für ein gewerblich/privat genutztes Gebäude. es darf eigentlich keinem Bürger ein Nachteil entstehen, der zufälligerweise mit 20 heiratet und in eine gemeinsame Wohnung zieht (= 1x ehz), während zwei andere mit 20 je eine Wohnung kaufen, dann 8 Jahre lang jeder ehz bekommen, sich mit dem ersparten Geld dann eine Ausbildung finanzieren und danach dann zufälligerweise zusammenfinden.
    hhmmm, ich will eigentlich nur sagen: ich versteh'den raaben ... ;-)
    seine Sichtweise ist vielleicht sogar die sinnvollste: ehz für alle!
    wir sollten also alle noch einmal nachdenken und dann eine gemeinsame Erklärung an unseren minister abgeben.
    inhalt: "lieber Hangs, schaffe bitte die ehz ab und lege dann für jedes neugeborene Kind 20.000 € in Aktienfonds an. nach 25 Jahren bekommt dann dieses ehemals neugeborene den erlös aus den Fonds abzüglich deiner Aufwendungen ausgezahlt. die Rente wäre für alle Zukunft gesichert, die Bauwirtschaft würde boomen.
    die Bildungsmisere und die desolate Lage im Gesundheitswesen würde beendet sein, denn aus dem erlös muss das ehemals neugeborene sämtliche seiner zunächst vom Staat ausgelegten Ausbildungskosten zuzüglich 20 % Zusatzleistungen für soziale Einrichtungen zurückzahlen. unsere hochqualifizierten neugeborenen würden auf dem arbeitsmarkt übrigens weggehen wie warme semmeln, die Arbeitslosigkeit wäre besiegt.
    Gruß auch an gerd und den Rest der Mannschaft.dein BAU.DE-Forum"
  85. nur 50 % Zustimmung

    In diesem Thread ging es weniger um eine "sinnvolle" Ausgestaltung des Eigenheimzulage Gesetzes (da könnten wir laaanage drüber reden, Ihren 20 t€/Kind Vorschlag finde ich toll) sondern darüber, ob die von den Fragestellern angedachte Konstellation "im Sinne des Eigenheimzulage-Gesetztes" ist. Dass es auch anders klappt, weil das FA nicht hinsieht, hat ja niemand bestritten. Nur wollte Raabe nicht sehen, dass man sich auch darüber Gedanken machen kann, wie ein Gestezt gedacht ist ...
  86. sicher

    Herr Sigge, hat der gesetzesgeber die ins Spiel gebrachte Konstellation des Fragestellers nicht gewollt, das ist wohl allen klar. andererseits frage ich mich im ernst, ob es dann auch gerecht ist, wenn Familien nach 10 e Förderung bekommen haben und dann für den Anbau z.B. eines wintergartens noch einmal ehz bekommen.
    ich denke mal, das Bauchgefühl des Herrn raabe ist im Prinzip sogar richtig und gerecht: wenn ehz, dann für alle.
    mein 20 t€-Vorschlag müsste man in der Tat mal ernsthaft durchrechnen (Herr ebel, das wäre eigentlich ihr Gebiet), er würde zumindest die Unwegbarkeiten des Lebens etwas kompensieren, für die zumindest die Kinder nichts können. ob so etwas poltisch gewollt wäre ist dann eine andere Geschichte. hhm, die Versicherungswirtschaft hat ja eine starke Lobby in Berlin ... :-)
    schöne Grüße

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