Haus in der Höhe um 40 cm weiter raus gebaut = Folgen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Haus in der Höhe um 40 cm weiter raus gebaut = Folgen?

Hallo beisammen,
wir haben letztes Jahr mit dem Bau unseres Einfamilienhaus begonnen. Beim Stecken des Schnurgerüstes stellte sich auf Grund der Grundstücksbeschaffenheit heraus, das es günstiger wäre das Haus 40 cm "weiter aus dem Dreck raus" zu bauen. Die Außenabmessungen und Platzierung wurden eingehalten. Gesamthöhe wurde auch beibehalten, die Grundplatte liegt halt nur 40 cm höher.
So, bis jetzt lässt mich diese Sache aber nicht los. Meiner Meinung nach ist das Ganze doch kein Akt, nur der Plan stimmt halt nicht.
Sollte das Landratsamt das bei der Vermessung zum Schluss feststellen, muss ich dann halt nur nen Nachtrag bezahlen oder kann das richtig teuer mit Strafe und sowas werden.
Mein gesunder Menschenverstand widerspricht dem zwar, aber beim deutschen Staat weiß man ja nie.
Also, kann mir jemand bitte sagen wie das rechtlich für mich ausguckt?
  • Name:
  • Jürgen
  1. Links

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    auch hier ein bisschen Lessfutter

    Bin froh, dass ich nicht Ihr Nachbar bin. 40 cm sind nicht wenig.
    Grüße

  2. @ Jürgen

    Kann es sein, dass Du uns da gewaltig an der Nase rumführen willst?
    Zu Beitrag Nr. 9 in

    Zitat:
    "Ach ja, die 40 cm die ich Grundstücksbedingt höher gebaut habe, die schneid ich auch gleich raus. "

  3. je nach dem ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    1. Planabweichend bauen ist eine Ordnungswidrigkeit (vgl. max. Strafmaß im anderen Beitrag ...)
    2. Es hängt davon ab, ob die neue Höhe überhaupt genehmigungsfähig ist.
    • wenn ja ist eine nachträgliche Legalisierung über einen Nachtrag bzw. eine Tektur nur eine gebührenpflichtige Formsache.
    • wenn nein:

    . Hoffen dass es nicht bemerkt wird;
    . offizielle Duldung;
    . Rückbauverfügung
    usw.

  4. Häää?

    Die Grundplatte 40 cm höher gesetzt und trotzdem wurde die Gesamthöhe eingehalten? Wie geht das denn? Dann haben Sie die Raumhöhe verringert oder das Dach nicht so steil gestellt, und damit den Spitzbogen gekappt. Sie es wie es sei  -  da haben sie gewaltig gegen den Bauantrag gehandelt. Die mögliche Strafe kann aber nicht beantwortet werden, wohl muss Ihr Haus anders aussehen als genehmigt und somit muss doch auch die Statik etc. angepasst worden sein.
    Beten sie nur, dass keiner zur Kontrolle kommt. denn ein möglicher Rückabu wäre doch einfach durch einen Änderungsantrag möglich gewesen. Schon allein deshalb, weil die Gesamthöhe ja eingehalten wurde und damit die Abstandflächen nicht brührt worden wären. Nach meiner Meinung.
  5. im Bebauungsplan steht das die Traufseitige Wandhöhe 6,70 m nicht überschreiten darf. Wir bauen E+1 mit Kniestock. Bin nicht vom Bau, aber Traufseite ist doch da wo die Regenrinne montiert ist. Wenn ich da dann vom Boden bis zur Dachschalung hoch messe (ist ja die Wandhöhe, oder?) dann bin ich immer noch in den 6,70 drin. Nur die vertikale Lage im Grundstück entspricht nicht der im Plan, praktisch wurde aus einem Kellerfenster ein Fenster das jetzt frei über der Erde liegt. Das 40 cm weiter aus dem Dreck raus kommt daher, dass das Gelände um 2 m hängt, beim Bauplanzeichnen ist das nicht so richtig rausgekommen, sondern erst beim Schnurgerüst. Um zu vermeiden das beim Regen gleich das Wasser für die Haustür reinkommt haben wir eben eine Stufe davor gemacht.

    ... im Bebauungsplan steht das die Traufseitige Wandhöhe 6,70 m nicht überschreiten darf. Wir bauen E+1 mit Kniestock. Bin nicht vom Bau, aber Traufseite ist doch da wo die Regenrinne montiert ist. Wenn ich da dann vom Boden bis zur Dachschalung hoch messe (ist ja die Wandhöhe, oder?) dann bin ich immer noch in den 6,70 drin. Nur die vertikale Lage im Grundstück entspricht nicht der im Plan, praktisch wurde aus einem Kellerfenster ein Fenster das jetzt frei über der Erde liegt. Das 40 cm weiter aus dem Dreck raus kommt daher, dass das Gelände um 2 m hängt, beim Bauplanzeichnen ist das nicht so richtig rausgekommen, sondern erst beim Schnurgerüst. Um zu vermeiden das beim Regen gleich das Wasser für die Haustür reinkommt haben wir eben eine Stufe davor gemacht.
    So wie ich das hier lese, dürfte das dann mit dem tektonischen Dingsbums der richtige Weg sein

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