Gültigkeit einer Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gültigkeit einer Baugenehmigung

Im Zuge der Neuregelung der Eigenheimzulage stellen sich sicherlich einige zukünftige Bauherren, wie lange eine Baugenehmigung Gültigkeit besitzt und ob und wie lange diese verlängert werden kann.
Beispiel: Bauantrag dieses Jahr noch abgegeben, Baubeginn erst im März 2005. Kann man einer Baugenehmigung so lange Gültigkeit verschaffen?
In einigen Beiträgen in diesem Forum habe ich gelesen, das Grundlage der Eigenheimzulage die Einreichung eines Bauantrages ist.
  • Name:
  • Marco Dankert
  1. 4 Jahre

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Baugenehmigung gilt 4 Jahre und kann auf Antrag (wenn sich die rechtlichen Grundlagen nicht geändert haben) um je 2 Jahre verlängert werden.
  2. Verlängerung kostet aber Geld ...

    wurde mir gesagt, da ich wg. Carport den erst später machen kann.
  3. Nicht immer, Herr Halbinger!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Kommt aufs Bundesland an (Saarland 3 Jahre Gültigkeit, 3 Jahre Verlängerung; Rheinland-Pfalz 4 Jahre Gültigkeit, 4 Jahre Verlängerung) ...
    s. Link
    • Name:
    • Tu
  4. für Bayern

    Foto von Martin G. Halbinger

    Sorry, war eben die mir bekannte Regelung für Bayern ...
    Kalr kostet eine Verlängerung Geld, aber im Vergleich zu den Kosten einer unpassenden Finanzierung (z.B. weil derzeit nicht soviel Eigenkapital zur Verfügung steht oder der Bausparvertrag erst später zuteilungsreif wird) nicht der Rede Wert, oder?
  5. Ich möchte in diese Sache mal einen ganz anderen Aspekt

    einbringen. Durch den Wegfall (Kürzung) der Eigenheimzulage wird wohl dieses Jahr noch viel gekauft und verkauft und bauantraggestellt usw. . Kann es evtl. nicht auch klug sein bis nächstes oder übernächstes Jahr zu warten. Da die Häuser dann über den Preis verkauft werden (müssen!?), ist evtl. durch die Ersparnis beim Kauf, der Wegfall der Eigenheimzulage egalisiert. Ist nur so ein Gedanke.
  6. Immer mal weiterbauen..

    Alternativ kann man auch (zumindest in NDS) immer mal ein bisschen weiterbauen, z.B. mal ein kleines Fundament, und dieses dem Bauordnungsamt per Brief dokumentieren. Zumindest in Niedersachsen hat man dann erstmal wieder drei Jahre Ruhe ;-)
    Auf diese Art kann man einen Bauantrag sehr weit ziehen..
    PS: Das muss natürlich zur genehmigten Baumaßnahme gehöhren.
  7. Baubeginn

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn vor Ablauf der Baugenehmigung mit dem Bau begonnen wird, ist die Frist eingehalten. Man muss nicht alles sofort fertigmachen, es muss nur weitergehen (keinen mehrjährigen Stillstand ...)
  8. wird aber für die Eigenheimzulage nicht unbedingt nützen,

    da  -  vermute ich mal  -  dort Übergangsfristen eingestellt werden. z.B. Bauantrag noch vor dem 31.12.2002, Einzug bis spätestens 31.12.2004.
    Auch wenn die Baugenehmigung dann noch ein paar Jahre gilt, gibt es nach dem 31.12.2004 nur noch Eigenheimzulage nach künftiger Regelung.
    Achtung: habe mich mit dem Thema noch nicht beschäftigt, die Daten sind nur Beispiele!
    (habe ja meinen Bescheid für die nächsten Jahre gottseidank schon)

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