Austargshaus Betriebsleiterwohnung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Austargshaus Betriebsleiterwohnung

Hallo zusammen,
ich komme aus Oberbayern und würde gerne in nächster Zeit ein Austragshaus bzw. eine Betriebsleiterwohnung bauen. Meine Eltern betreiben eine Landwirtschaft die ich in absehbarer Zeit übernehmen werde. Das Grundstück auf dem ich bauen möchte ist eine landwirtschaftliche Fläche (Wiese) und ist durch eine Straße vom Hofgrundstück getrennt. Der Abstand beträgt ca. 15 m. Meinen Vater gehört ebenfalls ein Wohnhaus, dass sich auch auf der anderen Seite der Straße befindet und direkt an das Wiesengrundstück anschließt. Er hat das Haus vor ca. 10 Jahren geerbt und dieses ist seitdem vermietet. Das Hofgrundstück ist groß genug, dass auch dort ein Haus errichtet werden könnte. Alles zusammen befindet sich im Außenbereich und es gibt keine weiteren Nachbarn. Bevor ich mich jetzt mit Gemeinde und Landratsamt in Verbindung setze hätte ich einige Fragen.
1. Kann ich auf dem Wiesengrundstück bauen, obwohl dass Hofgrundstück groß genug wäre für ein weiteres Haus?
2. Welchen Einfluss hat das andere Haus, dass mein Vater besitzt?
3. Ich weis, dass Austragshäuser bis zu einer bestimmten Größe genehmigt werden (Es ist ja auch nur für 2 Personen gedacht). Kann ich damit rechen, dass eine Betriebsleiterwohnung mit größerer Wohnfläche genehmigt wird, da ich mit meiner Familie darin leben werde (z.B. 4 Personen und mehr)?
Vielen Dank.
  1. Wunsch zu bauen..

    ... bedeutet erst mal die Kenntnis über die gültigen Baugesetze des Bundeslandes und im Besonderen über die Vorschriften im Außenbereich.
    Wenn Sie sich darüber schlau gemacht haben und anschließend ermittelt haben, was derzeit genehmigt oder illegal ist, kann ein Architekt über eine Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit klären.
    Nach der Eingangsfrage handelt es sich um verschiedene Grundstücke, was dann nicht bebaut werden kann und es könnte sich herausstellen, dass die Vermietung illegal ist.
    Es ist doch einfach: kündigen Sie den Mietern und ziehen Sie dort ein.
    Sobald Sie einen Flächenplan einreichen mit den Grenzen der Flurstücke fliegt die Sache sowieso auf, falls was illegales gebaut oder umgenutzt wurde.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN