Bauen mit Bauträger  -  Notarvertrag vor Baugenehmigung / Klage eines Anwohners
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen mit Bauträger  -  Notarvertrag vor Baugenehmigung / Klage eines Anwohners

Hallo zusammen,
wir stehen vor der Entscheidung, von einem renommierten Bauträger ein noch zu errichtendes Reihenhaus zu erwerben. Nun stehen wir unmittelbar vor dem Notarvertrag, die Finanzierung steht  -  und es gibt Stolpersteine (zumindest in unserer Wahrnehmung).
  • Wir haben die Darlehensverträge für das Bauvorhaben bereits unterschrieben, die Rückgabefrist verstreicht Mitte der kommenden Woche.
  • Daher haben wir darauf gedrängt, noch vor Ablauf der Frist den Notarvertrag zu machen.
  • Wir sind darüber informiert, dass der Bauantrag bei der Stadtverwaltung vorliegt, aber noch nicht genehmigt ist.
  • Der Bauträger hat uns gegenüber schriftlich erklärt, dass wir von allen Folgeksoten freigestellt werden, wenn der Bauantrag abgelehnt werden sollte (ohne diese Erklärung hätten wir die Darlehensverträge nicht unterzeichnet).
  • Heute ruft der Vertriebler des Bauträgers an  -  es gebe eine Klage aus der Nachbarschaft gegen das Bauvorhaben, da mit der Errichtung der Bebauung der ursprüngliche Charakter der Wohngegend zerstört werde (wir hatten von solchen Meinungen bereits aus der Tagespresse gelesen).
  • Der Bauträger will nun in den Notarvertrag einen Passus aufnehmen, dass wir über die Klage informiert sind.
  • Der Bauträger hat ausgesagt, dass die Stadt das Bauvorhaben genehmigen werde.
  • Schlimmstenfalls könne es eine Verzögerung im Bau geben.

Beschneidet das unsere Rechte hinsichtlich der Rückabwicklung? Kann der Passus dafür sorgen, dass die Kosten der Bank im Falle der Nichterteilung der Baugenehmigung an uns hängen bleiben?
Welches Interesse verfolgt der Bauträger damit, diesen Sachverhalt mit aufzunehmen?
Wir denken ernsthaft darüber nach, den Notarvertrag abzusagen und das Darlehen zurückzugeben  -  oder wäre das voreilig / falsch?  -  Dazu ist zu sagen, dass es bereits einige klärungsbedürftige Sachverhalte im Vorfeld gegeben hat; unser Vertrauensvorschuss also aufgebraucht ist.
Vielen Dank für eine Einschätzung.

  • Name:
  • Bauen2010
  1. Rechtsgrundlagen

    Klären Sie doch kurzfristig, auf welcher Rechtsgrundlage der Bauantrag eingereicht wurde.
    Sicherlich wird es auch einen Bebauungsplan der Stadt geben.
    Wenn der Bauantrag diesen Bestimmungen entspricht und keine Befreiungen beantragt sind, bleiben Nachbareinsprüche erfolglos.
    Klären Sie auch, ob es sich um einen Einspruch oder um eine Klage handelt.
    Der Bauträger erhält auf jeden Fall Akteneinsicht.
    Ansonsten sollten Sie alle Unterschriften von einem "genehmigten Bauantrag" abhängig machen.
    Der Bauträger muss auch erklären, dass der Bauantrag keine Rechte Dritter verletzt.
    Gruß
  2. Das ist

    jetzt keine Rechtsberatung, aber evtl. geht es so: "Der Käufer ist informiert ... der Verkäufer sichert unwiderruflich zu, dass alle aus einer Ablehnung des BA entstehenden Kosten von ihm getragen werden"
    Mal den Notar fragen, wie man das genau machen könnte und ihm genau die Zielsetzung erklären. Dann sollte er den Vertrag entsprechend aufsetzen.
    Wie weit die bisherige 'Freistellung von Folgekosten' geht, sollte eigentlich ein Anwalt klären und besonders wohl wäre mir ohne Anwalt bei der ganzen Sache nicht. Eine 'schriftliche Erklärung' des Bauträger soll ihnen gegenüber reichen und anders herum soll es in den Notarvertrag? Fragwürdig.
    Nebenbei sollte man m.E. NIE so einen Vertrag unterschreiben, ohne ihn von einem Juristen prüfen zu lassen, der dann auch gleich dieses Problem angehen kann.
    (Alles nur als Laienmeinung)
    Gruß
    Volker Leue
  3. Künstlerviertel Wiesbaden

    wäre da als Google-Stichwort nicht schlecht. Eine Baugenehmigung reicht u.U. nicht aus.
  4. Rückzug

    Hallo,
    herzlichen Dank für die Rückmeldungen. Wir sind von den Verträgen zurück getreten, weil uns das Risiko zu groß erscheint. Mindestens auf den Finanzierungskosten blieben wir hängen (Vorfälligkeitsentschädigung bei Rücktritt nach der Widerrufsfrist), zudem agiert der Bauträger aus unserer Sicht hier fragwürdig (telefonische Auskunft: "Für Sie besteht kein Risiko ... "  -  aber trotzdem sollen wir die Haftungsverlagerung auf uns in Kauf nehmen?!).
    Wir hoffen auf ein neues, dann wasserdichtes Vorhaben und sagen Danke.
    • Name:
    • Bauen 2010
  5. Eine gute Entscheidung

    Hallo,
    Ihr Rückzug von den Verträgen war genau die richtige Entscheidung. Da hätten Sie womöglich sehr viel Geld verpulvert. Ich würde in Zukunft erst den Notartermin abwarten bevor irgend etwas anderes unterschrieben wird. Eine Finanzierungszusage brauchen Sie natürlich, gerade im Hinblick auf eventuelle Lasten im Grundbuch.
    Ich empfehle Ihnen mal den kostenlosen Report auf

    Viel Erfolg wünscht
    Carsten


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