Wer klärt Postanschrift eines Grundstückes?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Wer klärt Postanschrift eines Grundstückes?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich möchten demnächst in RP bauen. Ein Grundstück ist bereits vorhanden. Hierbei ist aber noch klären, zu welcher Straße das Grundstück gehört/gehören soll. Welche Behörde ist denn dafür zuständig?
Hintergrund:
Das Grundstück wurde vom Vorbesitzer geteilt, dadurch wurde auch leicht das Baufenster geändert (Zufahrten von zwei Seiten - zwei Straßen - aus möglich). Beide Grundstücke gehören nun uns und es soll ein freistehendes Einfamilienhaus darauf. Lt. Kreisverwaltung kann das so gemacht werden, benötigt wird lediglich eine Baulast, die besagt, das Grundstück für die Zeit der Bebauung als ein Grundstück zu behandeln. Wir benötigen allerdings nur eine Zufahrt, doch wer klärt, von welcher Seite aus das geschehen kann?
Die Kreisverwaltung konnte mir das nicht beantworten ...
Für Hinweise / Tipps im Voraus vielen Dank!
meine Frau und ich möchten demnächst in RP bauen. Ein Grundstück ist bereits vorhanden. Hierbei ist aber noch klären, zu welcher Straße das Grundstück gehört/gehören soll. Welche Behörde ist denn dafür zuständig?
Hintergrund:
Das Grundstück wurde vom Vorbesitzer geteilt, dadurch wurde auch leicht das Baufenster geändert (Zufahrten von zwei Seiten - zwei Straßen - aus möglich). Beide Grundstücke gehören nun uns und es soll ein freistehendes Einfamilienhaus darauf. Lt. Kreisverwaltung kann das so gemacht werden, benötigt wird lediglich eine Baulast, die besagt, das Grundstück für die Zeit der Bebauung als ein Grundstück zu behandeln. Wir benötigen allerdings nur eine Zufahrt, doch wer klärt, von welcher Seite aus das geschehen kann?
Die Kreisverwaltung konnte mir das nicht beantworten ...
Für Hinweise / Tipps im Voraus vielen Dank!