Erschließungsrecht, Baurecht
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Erschließungsrecht, Baurecht
Hallo,
Habe vor ca. 1 Jahr ein Grundstück von einem bestehenden Grundstück
raus messen lassen, das dann als Baugrundstück ausgewiesen wurde.
(Grundstückseigentümer sind jetzt verschieden). Auf dem rausgemessenen Baugrundstück steht auch jetzt schon ein Haus (kein austragshaus). Jetzt wo es um die Erschließung vom Wasser für dieses Grundstück geht, legt uns die Gemeinde eine Satzung vor der steht. "Der Grundstückseigentümer muss für die Wasserversorgung und denn entstehenden Kosten selbst aufkommen". Meine Frage an euch, muss eine solche Satzung nicht vor Baubeginn bzw. bei der Baugenehmigung von der Gemeinde mitgeteilt werden?
Würde mich über Antworten freuen
Land: Deutschland, Bayern
Habe vor ca. 1 Jahr ein Grundstück von einem bestehenden Grundstück
raus messen lassen, das dann als Baugrundstück ausgewiesen wurde.
(Grundstückseigentümer sind jetzt verschieden). Auf dem rausgemessenen Baugrundstück steht auch jetzt schon ein Haus (kein austragshaus). Jetzt wo es um die Erschließung vom Wasser für dieses Grundstück geht, legt uns die Gemeinde eine Satzung vor der steht. "Der Grundstückseigentümer muss für die Wasserversorgung und denn entstehenden Kosten selbst aufkommen". Meine Frage an euch, muss eine solche Satzung nicht vor Baubeginn bzw. bei der Baugenehmigung von der Gemeinde mitgeteilt werden?
Würde mich über Antworten freuen
Land: Deutschland, Bayern
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Es handelt sich nicht um ein Austragshaus! *! ...
Es handelt sich nicht um ein Austragshaus! *! -
Nein, kann ich mir nicht denken
Die Gemeinde hat schließlich keine Bringschuld, Ihnen bestehende Satzungen und örtliches Baurecht frei Haus zu liefern. Diese Unterlagen sind alle bei der Gemeinde einsehbar.
Die jeweiligen Bauwilligen (und dessen Beauftragte) haben sich über geltendes Ortsrecht und Satzungen aus eigenem Antrieb zu informieren.