Versäumnis bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Versäumnis bei der Aufstellung des Bebauungsplanes

Vor 1996 habe ich von meinen Eltern ein Grundstück überschrieben bekommen. Dies sollte als Absicherung für ein Existenzgründungsdarlehn dienen.
Jetzt wollte ich dieses Grundstück veräußern und war mit einigen Interessenten bereits in Verkaufsverhandlungen. Dabei stellte sich heraus das Aufgrund der Vorgabe des in den 60er Jahren aufgestellten Bebauungsplanes mein Grundstück nicht bebaut werden kann. Im Bebauungsplan wird eine Umlegung von Grundstücken dargestellt mit entsprechender Einzeichnung von Baufenstern. Diese Umlegung wurde jedoch nicht oder nur in einem Teilbereich des Baugebietes durchgeführt. Auch erfolgte keine Information an die betroffenen Grundstücksbesitzern zur geplanten Umlegung. Im Bebauungsplan wurde dies jedoch umgesetzt mit der Folge, dass das Baufenster über zwei Grundstücke reicht und mein Grundstück ohne Erwerb des Nachbargrundstückes nicht bebaubar wäre. Die untere Bauaufsichtsbehörde lehnt eine Befreiung ab. Es muss jetzt ein Verfahren auf einfache Änderung des Bebauungsplanes zwecks Verschiebung des Baufensters durchgeführt werden. Ein Prozedere mit ungewissen Ausgang. Von der zeitliche Dauer ganz abgesehen. Welche Möglichkeiten habe ich? Entschädigungsforderungen? Antrag auf ein Normenkontrollverfahren? Das Grundstück ist erschlossen und ich bezahle seit Übernahme des Grundstückes nicht unerhebliche Gebühren für Wasser und Abwasser (als Baugrundstück). Eventuell ein Recht auf Rückforderung überhöhter Gebührenzahlungen? Seitens der zuständigen örtlichen Baubehörde wird ein Versäumnis bei der Aufstellung des B-Plans zugegeben.
Das Grundstück befindet sich in Rheinland-Pfalz
  • Name:
  • G. Wö
  1. Beweissicherung

    Bevor man nach Schuldigen sucht, müssen erst die Beweise gesichert werden.
    Das bedeutet Sichtung von Dokumenten und Bescheiden von Ämtern und Behörden sowie deren Reihenfolge.
    Welcher Wert und welche Bezeichnung des Grundstückes wurde bei der Umschreibung verwendet und wie steht das Grundstück im Grundbuch?
    Eventuell gibt es behördliche Aufforderungen zur Umlegung oder zum Bebauungsplan.
    Seit wann ist der Bebauungsplan rechtskräftig und sind früher Einspruchsfristen versäumt worden?
    Wenn sich aus diesen Unterlagen ein Verschulden ableiten lässt, können Sie nach einer Lösung suchen und dann sicher nicht ohne Fachanwalt.
    Gruß
  2. Rechtskräftigkeit

    Die 1. Ausfertigung war 1970 rechtskräftig. Aufgrund eines Verfahrenfehlers, so hat meine Recherche ergeben, wurde der Bebauungsplan um 2000 nochmals überarbeitet. Das Grundstück ist in Grundbuch und sonstigen Verzeichnissen als Baugrundstück ausgewiesen. 1995 wurde das Grundstück neu eingemessen ... als Baugrundstück. Infos zu geplanten Umlegungsmaßnahmen gab es zu keinem Zeitpunkt. Dies wurde auch seitens der Baubehörde bestätigt. Meine Eltern wussten nichts bzw. wussten keine Details zum Bebauungsplan. Es war zwar einmal geplant das Grundstück zu bebauen. Eine Baugenehmigung lag auch vor. Allerdings war dies zu einem Zeitpunkt vor Bebauungsplan Existenz. Danach war es auch nicht von großer Interesse. Das Grundstück ist Baugrundstück ... soweit war es eigentlich nie Thema den Bebauungsplan zu hinterfragen bzw. Einsicht zu nehmen. In den Unetrlagen ist auch kein Schriftverkehr mit der Baubehörde zu finden mit Inhalt Auslegung Bebauungsplan etc.
    Ich wurde um 2000 gebeten eine Einverständniserklärung abzugeben das ein Fahrweg der zum Teil als Privatweg über mein Grundstück führt und Zuweg für bebaute Grundstücke ist (dies war auch ein Grund für die Bebauungsplan Änderung) genutzt werden darf. Einsicht in den Bebauungsplan nahm ich erst zum geplanten Verkauf des Grundstückes.
    Selbst da war es schwierig Aufgrund der sehr schlechten Darstellung die Grundstücksgrenzen genau auszumachen und der Problematik gewahr zu werden.
    • Name:
    • gw
  3. nun ratlos

    Bei dieser Darstellung wäre ich auch von einem Baugrundstück ausgegangen.
    Das Bauamt müsste an Hand von einem Katasterauszug die genauen Gründe der Möglichkeiten erklären können.
    Auf jeden Fall wirkt sich der Fahrweg negativ auf die Nutzung des Grundstückes aus.
    Gruß
  4. Fahrweg

    Nein, nachteilig ist der fahrweg eigentlich nicht da er direkt an ein anderes Grundstück anschließt. Hälftig liegt der Fahrweg auf meinem Grundstück. Dar Fahrweg hat eher Vorteile da er es mir ermöglicht das Grundstück (leichte Hanglage) auch von oben anzufahren. Aktuell ist seitens der Behörde angedacht das Baufenster zu verschieben durch einfache Änderung des Bebauungsplanes. Dies wird im günstigsten Fall einige Wochen dauern. Diese Änderung muss ja öffentlich ausgelget werden. Ob widerssprüche zu erwarten sind? Einer Befreiung wurde von der unteren Planungsbehörde nicht zugestimmt. Den Weg der einfachen Änderung würde die untere Planungsbehörde mitgehen.
    Ich werde mir auf alle Fälle rechtlichen Beratung durch ein Fahanwalt für Baurecht einholen. Es war natürlich so das es zwei potentielle Käufer gab. Mit einem war ich bereits so gut wie überein ... dann kam das mit dem Bebauungsplan zutage.
    • Name:
    • gw

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