Widerspruch im Bebauungsplan beim Bau einer Garage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Widerspruch im Bebauungsplan beim Bau einer Garage

Hallo zusammen, ich habe eine Frage, weil ich aktuel nicht sicher bin, ob unsere noch zu bauende Doppelgarage ein Satteldach haben muss oder nicht. Um es gleich zu bemerken: Ich will kein Satteldach. Begründung: Kosten, Beeinträchtigung der Sonnenausbeute im Garten.
Nun zu den Hintergründen. Wir haben 2008 ein Einfamilienhaus gebaut und im Bauantrag ist auch eine Doppelgarage genehmigt, die wir an die schon bestehende Garage des Nachbar bauen wollen (Grenzlinie). Die Garage des Nachbarn hat ein Satteldach. Nun heißt es im Bebauungsplan:
"Dachform: Die Firstrichtung bei Doppelgaragen und zusammengebauten Garagen ist dem Bebauungsplan zu entnehmen. Begrünte Dächer sind zulässig. Nebeneinanderliegende Garagen benachbarter Grundstücke sind im Baustil und Dachneigung gleich zu gestalten (Ausnahme begrünte Dächer). Die Firsthöhe darf max. 0,5 m unterschiedlich sein. Werden neue Garagen an bestehende gebaut, richtet sich die Höhe und Dachform nach der bestehenden Garage. "
Würde für mich heißen, dass wenn ich ein Flachdach mit Begrünung bauen will, dass dies zulässig ist. Der letzte Satz richtet sich ja nicht an die Nachbargarage, sondern an eine eigene, also wenn ich eine weitere Garage an meine dann bestehende anbauen möchte, muss sie entsprechend gleich sein im Baustil.
Das Bauamt sagt, das ich ein Satteldach bauen muss, wenn mein Nachbar eines hat und wir an dessen Garage anbauen. Der Satz mit der Ausnahme der begrünten Dächer besagt nur, dass man nicht die gleichen Pflanzen nehmen muss (?). Außerdem hätte ja jeder nach dieser Vorschrift seine Garagen gebaut.
Wie seht ihr das?

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Widerspruch im Bebauungsplan beim Bau einer Garage" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Heinrich
  1. Ermessensspielraum

    Das ist schon ein Widerspruch, den der Bauamtsmitarbeiter in seinem Ermessen auslegt.
    Es wird also unterschiedliche Garagen geben, auch nebeneinander.
    Einige werden nicht fragen sondern einfach bauen wie sie es persönlich auslegen.
    Entscheidend ist, wie es im Bauantrag für die Garage beschrieben ist, nach dieser Genehmigung müssen Sie bauen.
    Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie eine Tektur einreichen und auf die Genehmigung warten.
    Jedenfalls ist die Auslegung, dass die Unterschiede nur die Bepflanzung betreffen ein ausgemachter Unsinn.
    Eine Dachbegrünung kann nur auf einem flachen Dach sein.
    Wenn begrünte Dächer zulässig sind, muss ein Flachdach neben einem Satteldach möglich sein, aber eben nur mit Genehmigung der Baubehörde ... nun sind wir wieder beim Ermessensspielraum.
    Gruß

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