Grundstückszufahrt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstückszufahrt

Hallo,
wir haben eine EW mit einem Einstellplatz (auf Bild Platz 1) gekauft. Nachträglich haben wir einen bis dahin freien Einstellplatz (Nummer 2) neben dem ersten in die Teilungserklärung mit aufnehmen lassen. Die Teilungserklärung sind bereits unterschrieben, der Aufnahme des Platzes 2 in unser Sondereigentum muss noch ein weiterer Eigentümer zustimmen. Es existierten zu diesem Zeitpunkt insgesamt vier Einstellplätze, die Zufahrt sollte von der Straße aus wie auf der angheängten Zeichnung erfolgen. Die Grundstücksgrenze ist rot markiert (Eckgrundstück), der gelbe Punkt ist/wird eine Straßenlaterne.
Der Bauträger hat nun den Vorschlag gemacht, uns die Plätze 2 und 4 zu geben. Platz 1 würde "entfallen", da stattdessen ein weiterer Eigentümer "links" neben der Zeichnung eine Garage bauen lassen will. Platz 2 rutscht ganz an Platz 4 heran. Die Zufahrt würde sich ebenfalls ändern (Alternativzufahrt in grün). Die Garage als solches ist mir erstmal egal. Mich stören zwei Dinge:
  • die Laterne
  • ist sichergestellt, dass die neue Zufahrt von der öffentlichen Straße überhaupt möglich ist? Die Laterne deutet ja auf etwas anderes hin. So etwas ist doch meines Wissens im Bauantrag exakt geregelt, sonst setzt die Gemeinde dort ja auch keine Laterne hin, oder irre ich mich? Nicht dass eines Tages ein Stoppschild vor dem Stellplatz steht.

Bundesland: Niedersachsen

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Grundstückszufahrt" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Christian
  1. Wieso kann ..

    ... 4 nicht genauso reinfahren wie 2 (schwarze Pfeile)? Und was ist mit 3? Der muss da doch auch irgendwie hinkommen?
  2. zwei Dinge sind zu beachten

    Einmal die Erfüllung der städtischen Parkplatzsatzung.
    Dabei kümmert es oft keinen, ob der Plan praktikabel ist.
    Zum Anderen die Funktionalität in der WEGAbk. auf Dauer.
    Jeder muss zu jeder Zeit bei belegten Plätzen auf seinen eigenen kommen.
    Dieser Plan verschenkt Platz und es gibt Dauerstreit in der WEG.
    Der Bauträger soll eine Zeichnung machen und einen Mittelklasse-PKW mit Radien zum Einparken berücksichtigen.
    Wer 2 Plätze kauft, sollte die nebeneinander haben.
    Und auf jeden Fall die Plätze einmessen und aufmalen sowie Rangier- und Freiflächen (Rangierflächen, Freiflächen) kennzeichnen.
    Gruß
  3. Nachtrag

    Hallo,
    danke erstmal für die Antworten. Ich habe mal eine neue Zeichnung angehängt, ich hoffe, dass sie etwas deutlicher ist. Die alte war ja ein Mix aus alt und neu.
    Erklärung: blau ist der Hauseingang, grün die "Einparkwege", gelb die Laterne, G bezeichnet die Garage, die Ziffern die Einstellplätze.
    Wie oben bereits gesagt haben wir Platz 3 bei Kauf miterworben, Platz 1 über eine nachträgliche Änderung der Teilungserklärung. Diese wurde bisher nicht von der Partei, die Platz 2 hat, unterschrieben; angeblich würde diese sich nach einer bereits gegebenen Zusage nun weigern. Die Laterne ist ja auf unserem Grundstück eingezeichnet, ich wusste bisher gar nicht, dass wir überhaupt eine haben, wozu auch? Bei dem letzten Punkt werde ich sowieso nochmal nachhaken müssen.

    1) Herr Klaus, an welcher Stelle wird Deiner Meinung nach Platz verschenkt?

    2) Familie Berg: im alten Plan parken alle gleich ein, im neuen ändert es sich eben auf Grund der Verschiebung des linken, verbliebenen Stellplatzes.
    Bleibt also noch die Frage, ob wir so nebenbei über die Zufahrtswege zu dem Grundstück entscheiden können, ohne das mit der Gemeinde abzustimmen.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Nachtrag" auf die Frage "Grundstückszufahrt" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Christian
  4. nun klarer

    Nun wird es klarer.
    In der ersten Zeichnung ist Platz verschenkt wenn Stellplätze von 2 Seiten angefahren werden.
    In der neuen Zeichnung mit Garage würde ich den Platz 3 drehen und neben die Zufahrt zur Garage setzen und die Plätze 2 und 4 wie bisher anfahren.
    Damit entfällt das Problem mit der Laterne.
    Im alten Plan hätte das ohnehin nur funktioniert, wenn man die Plätze 1 und 3 bis zur Grundstücksgrenze nach links auseinander gerückt hätte.
    Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass alles vertraglich (Plan und Teilungserklärung) geregelt ist, nichts mündlich und nichts durch abnicken, es gibt sonst irgendwann Ärger.
    Falls es einen Gästeparkplatz gibt, den kennzeichnen.
    Sie haben sich in eine WEGAbk. eingekauft was sowieso Dauerärger bedeutet, spätestens bei Vermietung oder Eigentümerwechsel.
    Gruß

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