Änderung einer Teilungserklärung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Änderung einer Teilungserklärung

Hallo,
wir haben nach dem Kauf einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung geändert, da ein zuerst nicht vergebener PKW-Stellplatz zusätzlich in unser Sondereigentum übergehen soll. Die Änderung ist bereits von uns und dem Bauträger unterschrieben und notariell beglaubigt. Der Bauträger hat uns zugesichert, dass dies bereits mit der zweiten Partei abgestimmt sei. Nun teilte er uns mit, dass die "Gegenpartei" doch nicht zugestimmt hätte. Die Erklärung enthält den Passus " ... vorbehaltlich nachträglicher Genehmigung in öffentlich beglaubigter Form ... " sowie "Den Erschienenen ist bekannt, dass die Urkunde bis zur Erteilung der Genehmigung noch schwebend unwirksam ist. " Lt. Aussage des Bauträgers hätte die andere Partei nichts dagegen, wenn wir einen anderen zweiten Stellplatz erhielten.
Hatte jemand schon jemand so ein Problem? Wer ist denn nun in der Bringschuld, der Bauträger? Oder ist die ganze Änderung nun für die Katz?
Bundesland: Niedersachsen
  • Name:
  • Christian
  1. Sch ... WEG

    Gleich zu Anfang erfahren Sie die Tücken einer WEGAbk., dem dümmsten was der Mensch je erfand.
    Die Teilungserklärung macht am Anfang der Bauträger um überhaupt Sondereigentum verkaufen zu können.
    Sondereigentum ist alles hinter der Wohnungstür.
    Stellplätze, Garten etc. sind Sondernutzungsrechte, alles andere ist Gemeinschaftseigentum.
    Soll nun die Teilungserklärung geändert werden, so unterliegt das den Mehrheitsbeschlüssen und der notariellen Beglaubigung.
    Am gekauften Eigentum anderer Eigentümer kann nichts mehr geändert werden, das sind deren (gekauften) Rechte.
    Sonstige Änderungen unterliegen den Mehrheitsverhältnissen.
    Die einfache Mehrheit ist 50,1 Prozent, entweder nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen.
    Absolute Mehrheiten sind 80 Prozent nach Köpfen UND 75 Prozent der Miteigentumsanteilen, mit dieser Mehrheit kann ALLES beschlossen werden.
    Meist wird in der TE eine Abstimmung nach Köpfen bestimmt.
    Jede Wohnung hat einen Kopf, besitzt jemand mehrere Wohnungen, hat er trotzdem nur einen Kopf.
    Beispiel:
    Wohnanlage mit 10 Eigentümern.
    Zwei sind verkauft, 8 besitzt noch der Bauträger.
    Abstimmung mit 3 Köpfen: hier ist Einstimmigkeit erforderlich auch wenn der Bauträger noch 80 Prozent der MEA besitzt.
    Wenn alles verkauft ist, müssen sich immer 8 Eigentümer einig sein und können alles bestimmen.
    Für einfache Angelegenheiten wie Instandhaltungen, Verwalterbestellung gelten die 50,1 Prozent, im Beispiel also 6 Eigentümer.
    Der Spaß hat für Sie schon begonnen, so ein Sch ...!
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Andersrum ...

    Der Bauträger hat verkauft  -  der hat in der WEGAbk. nichts mehr zu sagen. Oder hat der noch weitere Wohnungen im gleichen Haus?
    Vor dem Kauf der ETW solche Sachen durch den Bauträger regeln lassen und dann entscheiden, ob man kauft. Wenn die andere Partei keine Lust hat, sich zu entscheiden, ob und wo ihr einen Stellplatz bekommen sollt, dann gibt es keine Änderung der Teilungserklärung und folglich auch keinen eigenen Stellplatz.
    Die andere Partei kann, wenn sie will, nun noch allerhand für sich herauszuschlagen versuchen.
    WEG ist nicht toll, WEG mit nur zwei Parteien, wo jede die andere blockieren kann, noch weniger.
    Wenn schon, dann das kleinste Detail, bis zur Farbe des Hakens des Waschküchenschlüssels, in die TE schreiben  -  nachher geht, wenn man Pech hat, gar nichts mehr.
  3. wieso das denn?

    Zuerst ist der Bauträger Errichter, Eigentümer und Verkäufer.
    Die TE bestimmt, dass 10 WEAbk. auf einem Gemeinschaftseigentum errichtet sind.
    Erst wenn die zehnte Wohnung verkauft ist, hat der Bauträger nichts mehr zu sagen, sonst sitzt er mit am Tisch und hat eine Stimme (Kopf)
    Aber die (neue) Gemeinschaft kann den Bauträger als Verkäufer verklagen, wenn in der TE etwas nicht stimmt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Moment mal ...

    Moment mal das würde ja bedeuten, dass der Bauträger uns das Sondernutzungsrecht am zweiten Stellplatz ohne Zustimmung der zweiten Partei hätte übertragen können, da die dritte Wohnung (es sind insgesamt nur drei) noch gar nicht verkauft war, oder habe ich das oben falsch verstanden?
    Und was heißt das nun in Bezug auf die unsererseits unterschriebene Teilungserklärung?
  5. drei Sondereigentümer bedeutet ...

    drei Sondereigentümer bedeutet 3 mal 33 Prozent nach Köpfen.
    Einer Änderung der Teilungserklärung müssen alle drei Eigentümer zustimmen.
    Da doch vermutlich Gemeinschaftseigentum in ein Sondernutzungsrecht umgewandelt wird, ist die Änderung der Teilungserklärung zwingend.
    Da Sie "Verursacher" sind, müssen Sie vermutlich die Kosten tragen.
    Achten Sie auch darauf, dass die Kostenregelung für für die Instandhaltung in der TE enthalten ist.
    Zukünftig bei Abstimmungen bedeutet das bei 3 Parteien:
    2 Parteien können immer bestimmen wozu 50,1 Prozent Mehrheit notwendig ist, einstimmig müssen alle Beschlüsse sein, zu der sonst 80 Prozent Zustimmung notwendig ist.
    Viel Spaß in der 3-er WEGAbk.!
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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