Bestandsschutz im Außenbereich, Verfällt das Wohnrecht?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bestandsschutz im Außenbereich, Verfällt das Wohnrecht?

Hallo, ich habe ein Problem in Bayern. Ein 1988 genehmigtes Zweifamilienhaus im Außenbereich wurde im Jahr 2000 grundlegend saniert, eigentlich wurde alles abgerissen und neu aufgebaut, nicht weil das Haus alt und schlecht war, sondern weil Geld damals beim Voreigentümer keine Rolle spielte und alles schöner und energieeffizienter gemacht werden sollte. Die Pläne und Grundrisse wurden nicht geändert. Dann ging der Voreigentümer aber überraschenderweise pleite und in die insolvent und hinterließ seit 2001 sozusagen einen Rohbau mit fertigem Dach dort. Fenster und Inneneinrichtung fehlten noch. Bis 2000 wurde das Zweifamilienhaus zu Wohnzwecken genutzt, nach der Insolvenz fehlte das Geld zum fertigstellen, dass es wieder bezugsfertig gemacht werden hätte können. Ich habe das Wohnhaus gerade käuflich erworben, jetzt untersagt mir das Landratsamt eine Nutzung zu Wohnzwecken, da es der Meinung ist, dass nach 2 Jahren die Nutzung zur Wohnberechtigung quasi als aufgegeben erscheint und damit verfallen wäre. Eine Wohnnutzungsaufgabe war aber selbst vom Vorgänger nie gewollt, das Geld fehlte halt dem Vorbesitzer und jetzt steht da ein riesen Haus und dürfte nicht mehr genutzt werden? Verfällt hier tatsächlich der Bestandschutz für die Wohnnutzung wenn das Gebäude länger als 2 Jahren nicht mehr bewohnt wird? Wer weiß was, wer kann helfen?
  • Name:
  • Andreas
  1. Wenn wirklich neu aufgebaut wurde

    Wenn die Sanierung wirklich so aussah, dass alles abgebrochen wurde und danach neu aufgebaut wurde, dann wäre das baugenehmigungspflichtig gewesen. Folglich ist seit dem Abbruch 2000 schon der Bestandschutzweg weg und eine Nutzung wurde seitdem je gar nicht mehr aufgenommen. Die Argumentation des LRA scheint schon schlüssig.
    Was Sie jetzt noch tun können ist: Nachschauen, ob nicht doch im Jahr 2000 irgendwelche Behördenbeteiligungen und Genehmigungen nachweisbar sind. Wurden Sie vom Verkäufer darüber aufgeklärt, dass für die Neuerrichtung keine Baugenehmigung eingeholt wurde? Falls Sie nicht darüber aufgeklärt wurden, könnten Sie vielleicht noch versuchen eine Rückabwicklung wegen Täuschung hinzubekommen. Aber da hilft hier keine Spekulation. Sie müssen dringend zu einem Fachanwalt. Schaden um die Investition in eine Ruine.
  2. Vielen, vielen recht herzlichen Dank für den ersten ...

    Vielen, vielen recht herzlichen Dank für den ersten Hinweis!
    Ja, der Vorbesitzer hat die Baumaßnahme angezeigt per Bauantrag. Dem Bau wurde 2000 zugestimmt und genehmigt. Laut Landratsamt ist eine Nutzungsgenehmigung davon aber nicht betroffen gewesen. Der Baumaßnahme wurde also begonnen aber nicht bis zu letzt durchgezogen. Die stellen sich auf dem Standpunkt dass auf alle Fälle nach 2 Jahren die Nutzung zur Wohnberechtigung quasi als aufgegeben erscheint und damit verfallen wäre. Stimmt das denn? Stimmt die Aussage LRA?
  3. Nutzungsgenehmigung?

    Wenn man ein Haus genehmigt bekommt, ist die Nutzungsgenehmigung quasi enthalten.
    Die Nutzung wird durch die abschließende Fertigmeldung angezeigt.
    Die Reihenfolge ist also: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauzeit, Fertigstellung mit anschließender Nutzung.
    Hier hapert es durch die lange Bauzeit bzw. fehlende Fertigmeldung.
    Zu klären wäre, wie es zu heilen ist.
    Die Nutzung ist wohl nicht "untergegangen", sonst würde es eine Abrissverfügung geben.
    Besprechen Sie mit dem Bauamt den Ablauf der Fertigstellung, bevor Sie weiter investieren und kündigen Sie die Fertigmeldung zum Termin X an.
    Eventuell war ja auch ein Raum die ganze Zeit ständig bewohnt.
    Gruß

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