Schlussabnahme durch Bauamt - Niedersachsen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Schlussabnahme durch Bauamt - Niedersachsen
In unserer Baugenehmigung ist eine Schlussabnahme durch das Bauamt vorgeschrieben.
Ein zeitlicher Rahmen wurde hierfür nicht vorgegeben. Kann ich mir jetzt jahrelang Zeit lassen mit dem Antrag oder ist eine gesetzliche Frist vorgeschrieben?
Hintergrund: Es gab im Vorfeld einige mehr oder weniger lautstarke Auseinandersetzungen mit dem Bauamt, bzw. mit dem Genehmigter. Jetzt habe ich einfach keine Lust darauf, dass der Typ in meinem Haus herum latscht.
Vielen Dank für Antworten
Ein zeitlicher Rahmen wurde hierfür nicht vorgegeben. Kann ich mir jetzt jahrelang Zeit lassen mit dem Antrag oder ist eine gesetzliche Frist vorgeschrieben?
Hintergrund: Es gab im Vorfeld einige mehr oder weniger lautstarke Auseinandersetzungen mit dem Bauamt, bzw. mit dem Genehmigter. Jetzt habe ich einfach keine Lust darauf, dass der Typ in meinem Haus herum latscht.
Vielen Dank für Antworten
-
Einfach mal nachfragen,
wann die Abnahme stattzufinden hat!
In manchen Bundesländern hat sie VOR der Nutzungsaufnahme, in anderen spätestens zwei Monate nach Nutzungsaufnahme.
In NDS steht zwar kein Zeitpunkt drinnen, es kann aber die Nutzungsaufnahme davon abhängig gemacht werden!
Wenn Sie gegen die Auflage nicht rechtzeitig vorgegangen sind, dann ist sie bestandskräftig und früher oder später "latscht" einer durch das Haus!
Ob Sie wollen oder nicht!Weiterführende Links: