Grenzgaragen als Werkstatt NRW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzgaragen als Werkstatt NRW

Guten Tag,
ich wende mich nun an dieses Forum, da es hier zu meiner Situation ähnliche Beiträge gibt und ich schon ein wenig verzweifele.
Zur Vorgeschichte:
Ich habe 2005 ein Mehrfamilienhaus gekauft. Damals wurden aber auch die Nachbarhäuser verkauft. So dass sich hier viel getan hat.
Unser Nachbarhauseigentümer hat viele Garagen (insgesamt 8, davon 4 zur Straße und 4 im Hinterhof) gebaut, davon zwei an der Grundstücksgrenze. Ich hingegen nutze den Garten als Garten.
Seit nun über 8 Monaten sind die beiden Grenzgaragen an einem Nachbar vermietet, welcher seitdem daraus eine Werkstatt für Motorräder gemacht hat.
Ob es sich dabei um eine Hobbywerkstatt oder eine Gewerbliche handelt kann ich nicht genau sagen. Allerdings wird dort nicht nur an seiner Maschine geschraubt ...
Da es sich um zwei Garagen handelt standen bis vor kurzem fünf weitere Maschinen in der Nachbargarage und wurden bei Bedarf in die andere Garage auf eine Hebebühne geschoben.
Nun stehen die Motorräder in einer der Garagen an der Straße und werden von dort aus bei Bedarf in die hintere Garage gefahren, dabei wird durchaus provokativ der Motor immer wieder hochgefahren.
Auch ist nicht nur der Nachbar am werkeln, sondern noch fünf weitere Personen. Es wird geschleift, lackiert, montiert, ausgeschlachtet, ein Autogestell komplett wieder aufgebaut, etc.
Die Zeiten unterscheiden sich immer leicht ... meistens nach 16 Uhr und bis nach 21 Uhr.. im Sommer war es oft deutlich länger ...
und das dann von montags-samstags.
Ich konnte unseren Garten deswegen nur bedingt nutzen. Ich habe mich also schon damals mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt, Fotos gemacht. Dies blieb aber bis heute Erfolglos.
Das Ordnungsamt war zwar ein paar mal vor Ort, doch zu Zeiten an denen die " Werkstatt" noch nicht geöffnet hatte, oder gerade kein Lärm gemacht wurde.
Es wurde mir gesagt, dass in der Garage geschraubt werden darf und das Ordnungsamt dort nichts mache.
Aber ist es wirklich so, dass man in diesem Ausmaß schrauben darf?
Nun habe ich in einem anderen Artikel hier im Forum gelesen, dass dies eine Zweckentfremdung einer Garage ist und dies nicht so ohne weiteres gestattet ist.
Stimmt das?
Was kann ich denn noch tun? Ich verzweifele langsam immer mehr, denn dem Ordnungsamt reichen anscheinend keine Fotos als Beweis ... und der Nachbar weiß mittlerweile, dass das Ordnungsamt nicht unternimmt ... und provoziert Lärm noch zusätzlich. Auch bedroht wurde ich schon!
Es passiert einfach nichts und es wird daraus hinaus laufen, dass ich meinen Garten erneut nicht nutzen kann.
Das kann es doch nicht sein!
Im Prinzip wäre es mir ja egal, was mein Nachbar macht, aber es geht nun schon so lange und direkt an der Grenze ...
Ist meine Situation wirklich so Aussichtslos?
Jetzt ist der Text doch recht lang geworden und ich bedanke mich schon mal im Voraus für das lesen und beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia W.
(PS: hier auch noch ein paar Fotos, damit ihr euch ein besseres Bild machen könnt.)

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Grenzgaragen als Werkstatt NRW" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Grenzgaragen als Werkstatt NRW" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Frage "Grenzgaragen als Werkstatt NRW" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Frage "Grenzgaragen als Werkstatt NRW" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 5. Bild zu Frage "Grenzgaragen als Werkstatt NRW" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Julia W.
  1. Untätigkeit von OA und BA

    Das Ordnungsamt sieht keine Handhabe, das Bauamt tut möglicherweise auch nichts, aber es mal versuchen wegen illegaler Umnutzung beim Kreisbauamt.
    Die mauern eventuell wenn es keine Grenzgaragen sind.
    Die wirkungsvollste Stelle ist der Zoll.
    Die Arbeitszeit und der Umfang lassen Schwarzarbeit vermuten und dafür ist der Zoll zuständig.
    Machen Sie über ein paar Tage ein Protokoll der Arbeiten und der arbeitenden Personen und dann mit eigenem Namen (nicht anonym) als Anzeige ab zum Zoll, die Ansprechstelle finden Sie auf deren WEB-Seite.
    Wenn es Schwarzarbeit ist wird das bestimmt dicht gemacht, auch wenn es ein paar Wochen dauert.
    Wenn es schnell gehen soll muss sich die Polizei um Schwarzarbeit kümmern.
    Dann möchte ich nicht in der Haut vom Eigentümer der Garagen stecken.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Danke für die schnelle Antwort!

    Das Bauamt habe ich heute aus genau diesem Grund angeschrieben ...
    Mal schauen, ob das etwas bringt. Diese Angelegenheit ist schon ziemlich zermürbend.
    Es handelt sich aber eindeutig um eine Grenzgarage, sie steht schließlich direkt auf der Grundstücksgrenze. Also kann das Bauamt doch nicht sagen es sei keine, oder?
    Was würde es denn unternehmen, wenn dies wirklich eine Zweckentfremdung ist?
    Beim Zoll hätte ich also die größten Chancen, dass das ein Ende nimmt.
    Kann ich denn da wirklich selbst mit einem Protokoll was bewirken?
    Ich kenne Dank Internet-Personenseiten, zwar auch die Namen der anderen Personen welche dort noch schrauben, aber wird das Protokoll nicht genauso Gegenstandslos sein wie die vielen Fotos die ich die 8 Monate gemacht habe?
    Ich meine der Zoll wird sich ja dann selbst ein Bild machen wollen und die Sache überprüfen. Selbst wenn der Zoll dann wirklich die ganzen Personen an der Garage antrifft, kann man doch damit nicht beweisen, dass es sich um Schwarzarbeit handelt ... Da wären doch dann mehrere Besuche nötig.
    So dumm wird mein Nachbar ja dann nicht sein und erstmal nicht mehr in dem Ausmaß schrauben ...
    Wie will man das beweisen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Julia W.
    • Name:
    • Julia W.
  3. Wenig Hoffnung

    Also ich mache Ihnen da wenig Hoffnung, auf dem öffentlich rechtlichen Weg etwas zu erreichen.
    Die zwei Garagen bilden zwar optisch eine Einheit, sie sind aber deutlich baulich voneinander getrennt durch die Zwischenwand. Somit handelt es sich schon mal um nur eine Grenzgarage und eine sonstige Garage. Daher wäre eine Umnutzung der sonstigen Garage, z.B. zum Hobbyraum oder zum Abstellraum durchaus möglich.
    Wenn nur in der linken Garage gewerkelt würde, hätten Sie fast den selben Geräuschpegel. Der Weg übers Bauamt wird nichts bringen.
    Die Sache mit der Schwarzarbeit wird da sicher schwer zu beweisen sein. Hobbyschrauber gibt es ja genug. Die werkeln auch oft ohne Geld oder für ein paar Flaschen Bier, zumindest wird man das so behaupten.
  4. Sie haben recht, wenn es einfach eine Garage ...

    Sie haben recht, wenn es einfach eine Garage weiter geht, ist es natürlich keine Verbesserung für uns.
    Es ist zum Heulen!
    Also bleibt nur der privat-rechtliche Weg, welcher auch nicht unbedingt zu unseren Gunsten ausfallen kann ...
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Julia W.
  5. Vielleicht

    lässt sich über Umweltschutz (Gefahr durch Öl, Bremsflüssigkeit usw) was machen. Die Garage dürfte kaum einen undurchlässigen Boden haben. Viel Hoffnung würde ich mir da aber auch nicht machen, wie will man nachweisen, dass eine mehr als übliche Gefahr besteht und es sich um eine echte Werkstatt handelt. Müsste die Untere Wasserbehörde zuständig sein.
    Gruß
    Volker Leue
  6. Bundesland ist leider

    nicht angegeben.
    Wäre es z.B. NRW, wäre die Saxche relativ einfach.
    Garagen sind laut Bauordnung NRW:
    "Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. "
    Also nichts Werkstatt. Stehen dann die zu Werkstätten umgenutzen Gebäude auch noch auf der Grenze ist diese Nutzung ebenfalls unzulässig, denn Werkstätten sind nicht priveligiert, d.h. dürfen nicht auf der Grenze oder ohne Abstandsflächen errichtet werden.
    Guckst halt mal in die Bauordnung deines Bundeslandes. Definitionen finden sich meist unter § 2, Regelungen zu Abstandsflächen unter § 6.
  7. Tausche

    i+e = privilegiert :-))
  8. Das Bundesland habe ich doch gleich zu beginn ...

    Das Bundesland habe ich doch gleich zu beginn in der Überschrift angegeben. Es ist NRW.
    Ich denke mit dem Umweltschutz werde ich noch weniger Erfolg haben.
    Ja, in die Bauordnung habe ich schon geschaut. Dort steht ja auch das eine Garage nicht Zweckentfemdet werden darf und zur Unterstellung dient.
    Allerdings lässt es sich anscheinend nicht auszureichend beweisen, dass dies eine Werkstatt (und wenn auch nur Hobbywerkstatt) im großen Stil ist.
    • Name:
    • Julia W.
  9. Was

    soll da noch bewiesen werden?
    Unterstellen heißt nicht daran herumschrauben. Und wenn wie Sie schreiben, da ständig geschraubt wird, geht das über die Instandhaltung des eigenen Kfz's ja weit hinaus.
    Wenn das Bauamt sich nicht rührt muss denen halt ein Anwalt Beine machen.
    Fotos gibt es ja zu Genüge und wenn dann auch noch Daten/Zeiten vermerkt sind, dürfte das wohl reichen.
  10. Ich weiß ja auch nicht, was da noch ...

    Ich weiß ja auch nicht, was da noch zu beweisen ist. Fakt ist, dass ich schon seit 8 Monaten dem Ordnungsamt Bilder zu genüge schicke und nichts rührt sich! Das Ordnungsamt sagte mir noch heute: "Dort könne schrauben wer will [ ... ] Es ist nicht bewiesen, dass es eine Werkstatt ist. "
    Wenn die es nicht mit eigenen Augen sehen und den Lärm mit eigenen Ohren hören, gibt es dort anscheinend auch nichts.
    Ich habe sogar schon über einen gewissen Zeitraum notiert, wann welche Motorräder dort gerade aufgebockt sind und bearbeitet werden und dies dem Amt geschickt. Nichts.
    Wie schon geschrieben, habe ich heute dem Bauamt geschrieben und hoffe wirklich inständig das dies endlich hilft.
    Mit freundlichen Grüßen
    Julia W.
    Nochmals vielen Dank, ich habe wirklich nicht mit so vielen Antworten gerechnet! Tolles Forum!
    • Name:
    • Julia W.
  11. Zoll

    Bevor der Zoll vorbeischaut haben die die gemeldeten Bewohner überprüft, ob ein Gewerbe angemeldet ist, ob jemand harzt oder sonst wo beschäftigt ist.
    Schon wenn mehrere Motorräder in einer Garage stehen wird nach Mietverträgen gefragt, wenn eine Werkstatt eingerichtet ist werden ganz spezielle Fragen gestellt.
    Wenn jemand zu Haus einen Wasserhahn neu montiert, kann der Zoll nach den Belegen fragen und Sie müssen beweisen, WER den Wasserhahn montiert hat.
    Machen Sie sich deshalb keine Sorge, wie der Zoll zu Beweisen kommt, der oder die "Schrauber" sind in Erklärungsnot.
    Noch ein Punkt: beim Bauamt müssen Sie eingetragener Grundstückseigentümer sein, sonst lehnen die Ihren Antrag ab auch wenn Sie Recht haben und bürden Ihnen noch die Kosten auf.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  12. Okay. Dann werde ich jetzt erstmal so ein ...

    Okay. Dann werde ich jetzt erstmal so ein Protokoll führen wie Sie vorgeschlagen haben. Eine Werkstatt ist definitiv eingerichten. Dank Fotos die mein Nachbar selbst in Netz gestellt hat, kann man es sehen. Eine kleine Schrankwand mit Arbeitsfläche, Regale, Werkzeug an den Wänden, Hebebühne sogar ein Fernseher ist drin ...
    Eingetragener Grundstückseigentümer bin ich.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Julia W.
  13. Wenn

    es um baurechtliche Verstöße geht ist das Ordnungsamt die falsche Adresse.
    Das insbesondere grenzständige Garagen nur zu Abstellzwecken benutzt werden dürfen berührt das Baurecht. Also Bauordnungsamt.
  14. Guten Morgen, es ist jetzt fast eine Woche ...

    Guten Morgen,
    es ist jetzt fast eine Woche her, dass ich das Bauamt angeschrieben habe und es hat sich nichts getan! Es wird fleißig weiter gearbeitet, sogar heute auf einem Sonntag! Allerdings schrauben sie zurzeit nur am Wochenende ...
    Ich weiß wirklich nicht mehr weiter ... Es kann doch nicht sein, dass das Bauamt nichts macht.
    Bevor ich damit zu einem Anwalt gehe, wollte ich euch fragen, ob ich es erstmal über dem Haus und Grundeigentümerverein versuchen soll bei dem ich Mitglied bin? Also, dass die dem Bauamt einen Brief schreiben oder an wen soll das gehen?
    Danke für die Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Julia W.

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