"Freistehende Doppelhaushälfte"
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

"Freistehende Doppelhaushälfte"

Hallo,
wir haben vor einigen Jahren eine Doppelhaushälfte in NRW gebaut. Die zweite Doppelhaushälfte ist bisher nicht gebaut worden. Nun haben wir die Gelegenheit,
das Grundstück zu erwerben. Wir würden das Grundstück gerne als Garten nutzen. Am liebsten würde ich die jetzige Grenzwand ebenfalls verblenden und Fenster einbauen.
Ist dies überhaupt möglich bzw. erlaubt? Wenn ja, wäre es schön. Wenn nein könnte man ja überlegen, die Grundstücke zusammenzulegen. Kann dadurch evtl. die Bau-Option für die zweite Doppelhaushälfte verwirkt werden?
Gruß
Jo
  • Name:
  • Joe
  1. keine Klärung von rechtlichen Fragen

    Solange es getrennte Grundstücke sind, dürfen oder müssen Sie die Grenzwand dämmen, aber ohne Fenster einzubauen.
    Wenn Sie das Grundstück zusammenlegen und Fenster in die Grenzwand machen, geben Sie die weitere Bebauung auf, das Recht zum Bauen geht sozusagen unter.
    Eine neue Teilung könnte in Jahren aus diversen Gründen versagt werden.
    Den Eigentümer des anderen Grundstückes wird man irgendwann fragen wann er bauen will, denn das ist eine Baulücke.
    Und als Garten ist Bauland zu teuer.
    Hier ist also eine Beratung durch einen Fachanwalt notwndig.
    Gruß
  2. Guter Tipp von zuständiger Kreisbauaufsicht

    Hallo,
    habe von Kreisbauaufsicht den Tipp bekommen, nach Erwerb des
    Grundstücks ein Vereinigungsbaulast eintragen zu lassen. Angeblich kann ich dann  -  sofern die zuständige Gemeinde planungsrechtlich keine Einwände hat  -  Fenster und Türen einbauen. Schlimmstenfalls ist noch ein Bauantrag einzureichen, wenn Öffnungen größer als 2 m² geplant sind. Natürlich ist klar,
    dass eine evtl. spätere Bebauung nur bei Rückbau der Öffnungen und Löschung der Vereinigungsbaulast möglich ist.
    Ich glaube, so mache ich es. Trotzdem Danke für die Unterstützung.
    Gruß
    • Name:
    • Joe

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