GRZ-Anrechnung Wasserbecken
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
GRZ-Anrechnung Wasserbecken
Guten Tag,
gelten Wasserbecken (keine Teiche, sondern mit Betonboden/Stützwänden hergestellt) im Rahmen des Bauantrages als Bauliche Anlagen, die z.B. bei der GRZAbk.-Berechnung mit angesetzt werden müssen?
Aus dem Gesetzestext lässt sich hierzu keine klare Aussage ableiten, da der eigentliche Sinn der GRZ dort nicht erläutert wird. Wo kann man man Infos dazu finden?
Vielen Dank im Voraus.
gelten Wasserbecken (keine Teiche, sondern mit Betonboden/Stützwänden hergestellt) im Rahmen des Bauantrages als Bauliche Anlagen, die z.B. bei der GRZAbk.-Berechnung mit angesetzt werden müssen?
Aus dem Gesetzestext lässt sich hierzu keine klare Aussage ableiten, da der eigentliche Sinn der GRZ dort nicht erläutert wird. Wo kann man man Infos dazu finden?
Vielen Dank im Voraus.
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Baunutzungsverordnung
Schon mal die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) gelesen? Ich meine, es ergibt sich eindeutig daraus. Ich würde das als unterirdisches Bauwerk sehen, welches bei der GRZAbk. zu berücksichtigen ist. Soweit ich das auf die Schnelle interpretieren darf die zul. GRZ durch das Schwimmbecken um bis zu 50 % überschritten werden.