keine Baumgenehmigung ohne Eintragung der Grunddienstbarkeit
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

keine Baumgenehmigung ohne Eintragung der Grunddienstbarkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf unserem Grundstück (BW) wurde 1977 ein Abwasserkanal gelegt, aber damals Grundbuchrechtlich nicht eingetragen.
Die Baubehörde verlangt nun die Grunddienstbarkeit, ansonsten dürfen wir an diesen Abwasserkanal nicht anschließen, wir müssten dann außerhalb unseres Grundstücks anschließen.
Ist das rechtens?
  • Name:
  • Raphael Gargallo
  1. Baugenehmigungen

    dürfen nur erteilt werden, wenn die Erschließung gesichert ist.
    Da der im Grundstück verlaufende Kanal u.U. entfernt werden muss, eben weil nicht Grundbuchlich gesichert, betrachtet nun die Gemeinde die Erschließung als nicht gesichert.
    Im übrigen:
    Warum wollen Sie zwar an den Kanal anschließen, gleichzeitig aber nicht durch Übernahme einer Grunddienstbarkeit dessen Bestand sichern?
  2. Die Frage ist ja auch ...

    Die Frage ist ja auch wem gehört denn der Kanal? Da tippe ich mal auf einen ö-r- Kanal, und die Kommune will sich nachträglich das legalisieren lassen ...
  3. keine Baumgenehmigung ohne Eintragung der Grunddienstbarkeit

    Ja der Kanal gehört der Gemeinde.
    Nach Aussage der Baubehörde hat dieser Kanal Bestandsschutz, da ja auch noch 5 Nachbarn angeschlossen sind, die ebenfalls mit ihren Leitungen auf unserem Grundstück sind ohne Grunddienstbarkeit (Notleitungsrecht). So kann dieser Kanal gar nicht entfernt werden und die Stadt möchte keine Entschädigung für diese Dienstbarkeit zahlen. Warum sollte ich mein Grundstück mit einer Dienstbarkeit belasten wenn es gar nicht notwendig ist?
    • Name:
    • Raphael Gargallo
  4. Sie sollten die Grunddienstbarkeit gewähren ...

    Sie sollten die Grunddienstbarkeit gewähren vorausgesetzt, der Kanal ist Ihren Bauplanungen nicht im Weg, ansonsten muss er halt umgelegt werden.
    Der Vorteil der Grunddienstbarkeit für Sie ist, dass sich damit die Unterhaltungsverpflichtungen und die Unterhaltungskosten für den Kanal eindeutig auf die Stadt übertragen lassen. Und für die Baugenehmigung wird es auch einfacher.
    Aber erwarten Sie nicht zu viel Entschädigung. Da kommen höchstens wenige hundert € zusammen.
    Gruß
  5. Ich glaub, im juristischen Sinne ...

    Ich glaub, im juristischen Sinne nennt man sowas Erpressung, was die Baubehörde da macht. Und, sauber ist das nicht was die da mit Ihnen vorhaben. Ich würd den Spieß mal umdrehen und androhen, den Kanal dichtzumachen. damit es Spaß bringt, RTL und SAT zur Grundsteinlegung mit einem 5 m³ Betonmischer einladen.
    mal sehn, wer sich bewegt ...
  6. Unabhängig mal vom Spaß

    den werden Sie haben, wenn der Kanal defekt ist und Ihr schöner neuer Vorgarten umgegraben wird. Und wer dann das alles zahlt sollten Sie schon rechtlich 100 % im Vorfeld abklären. Ob sich die Nachbarn freuen, wenn der Kanal dicht gemacht wird?
    Fazit: Klären Sie das 200 % rechtlich einwandfrei ab. Kostet vrmtl. Geld, aber "Altlasten" mit unsicherer Rechtslage sind genau das was Sie nicht wollen?
    Drehen Sie doch auch einfach den Spieß um und schließen Sie AUSSERHALB von Ihrem Grundstück an. Kostet zwar ein paar Meter Leitung mehr aber damit kann Ihnen erstmals der Kanal auf dem Grundstück egal sein und die Baugenehmigung dürfte damit "erteilt werden müssen", auch wenn dem Bauamt das wohl gar nicht gefällt.
    Aber dann haben Sie immer noch den alten Kanal zu klären. Vrmtl. will die Kommune den Kanal nicht umlegen, weil das Geld kostet, das keiner "bezahlt" (Knappe Kassen).
    Fazit: Alleine werden Sie da wohl nicht durchkommen.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.

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