Doppelhaushälftengrundstück mit Erbengemeinschaft als Nachbar
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Doppelhaushälftengrundstück mit Erbengemeinschaft als Nachbar

Hallo zusammen,
wir möchten uns ein kleines Grundstück kaufen. Es ist zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte freigegeben.
Ich habe mich beim Bauordnungsamt informiert, wer unsere Nachbarn sind. Es ist eine Erbengemeinschaft von denen ich zwei Adressen habe, leider gibt es keine Telefonnummern und die zwei wohnen etwas weit weg (ich muss mir wahrscheinlich noch die Adressen der anderen holen).
Im Baulastenverzeichnis heißt es genau:
"Verpflichtung zur Grenzbebauung auf der gemeinsamen Grenze zum Nachbargrundstück, Duldungspflicht der Grenzbebauung gegenüber dem Nachbargrundstück sowie Verpflichtung, jede Maßnahme zu unterlassen, die geeignet wäre, die Grenzbebauung zu beeinträchtigen; Geschosszahl, Traufen- und Firsthöhe (Traufenhöhe, Firsthöhe) sowie Dachneigung sind nach Maßgabe der Bauordnungsbehörde mit dem Nachbargebäude
abzustimmen. "
Der zuständige Sachbearbeiter meinte, ich müsste mich mit der Erbengemeinschaft in Verbindung setzten und dann für ein einheitliches Bild sorgen (Trauf- und Firsthöhe (Traufhöhe, Firsthöhe) abstimmen ...). Mir ist schon fast die Lust auf ein Haus vergangen, wenn ich mir vorstelle, wie Aufwendig eine Abstimmung mit einer Erbengemeinschaft ist (zwei von denen habe ich schon jetzt nicht erreicht), von den Kosten ganz zu schweigen.
Hat jemand Erfahrung, wie die Planung von Doppelhaushälfte vonstatten geht?
Ich weiß nicht einmal ob die überhaupt bauen wollen ... einen Antrag haben sie zumindest noch nicht eingereicht.
Ich hoffe jemand hat damit Erfahrung. Danke schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Frank Wenzel
  • Name:
  • Frank
  1. relativ einfach

    Wenn ein DH gebaut werden darf, und derjenige, der zuerst baut und die Vorgaben einhält, gibt die Details vor, an die sich der spätere Nachbar in der Planung halten muss.
    Solange der Nachbar nicht für irgend etwas zustimmen muss, brauchen Sie keine Verbindung aufnehmen.
    Erbengemeinschaften sind meistens zerstritten und es sind keine Antworten zu bekommen.
    Lassen Sie von Ihrem Architekten klären, ob Sie wegen der Schall- und Wärmedämmung (Schalldämmung, Wärmedämmung) von der Grenze weg bleiben müssen.
    Einen Trick haben die Nachbarn:
    Sobald die eine Planung für ein DH vorlegen können die Ihre Planung durch ständig neue Änderungen verzögern.
    Also schnell planen und bauen wie Sie und die Vorschriften es verlangen bevor die Nachbarn planen und bauen wollen.
    Gruß

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