Hilfe! Umnutzung Dachboden, dieser wird bereits als Wohnfläche genutzt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hilfe! Umnutzung Dachboden, dieser wird bereits als Wohnfläche genutzt

Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen?
Hier der Sachverhalt:
ich besitze seit ca. 4 Jahren eine Eigentumswohnung (Bayern). Diese hat auf der 1. Ebene (2. Stock) ca. 60 m² die als Wohnfläche ausgewiesen sind. Nach oben 2. Ebende (Dachboden) führt eine "Sambatreppe". Dort befinden sich zwei Räume die als Büro und Schlafzimmer genutzt werden. Diese Räume sind nicht als Wohnfläche, sondern als Nutz- bzw. Hobbyräume (Nutzräume, Hobbyräume) mit ca. 30 m² ausgewiesen.
Der Dachboden ist voll ausgebaut, Heizung und Dachfenster sind vorhanden, die Decken und Wände wurden mit Rigips verkleidet, bzw. hergestellt.
Die Wohnung wurde so gekauft.
Und nun die Frage:
1. kann ich die Nutz- bzw. Hobbyräume (Nutzräume, Hobbyräume) "anmelden" und zur Wohnfläche umschreiben lassen?
2. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
3. Wie soll man vorgehen?
4. An wem soll ich mich wenden, nicht das "schlafende Hunde" geweckt werden und das Bauordnungsamt vor der Türe steht.
Mit einem zuständigen Feuerwehrmann, der Berufsfeuerwehr habe ich gespochen, dieser sagte aufg alle Fälle muss ein zweiter Fluchtweg vorhanden sein. z.B. eine kleine Plattform unter einem Dachfenster. Oder "Tritte" mit Geländer die auf den Balkon führen ... bzw. die Dachfenster müssen "anleiterbar" sein.
Wenn dieser "Herr" das prüft und bei einer Begehung feststellt, dass in diesen Räumen "gelebt" wird, muss er es den Bauordnungsamt melden, (seine Aussage) ... der Ärger ist dann vorbestimmt. Es folgt ein Bescheid mit der Aufforderung, dies zu unterlassen. Dies kann mit einem Bußgeld in Verbindung stehen.
Da ich das alles rechtlich regeln will bitte ich um Ihre Hilfe!
Vielen Danke!
Hans
  • Name:
  • Hans
  1. nichts tun

    Nutz- und Hobbyräume (Nutzräume, Hobbyräume) sind Begriffe, die einen Daueraufenthalt zulassen.
    Innerhalb einer Wohnung können Nutzungen beliebig verändert werden, ohne dass Umnutzungsanträge gestellt werden müssen.
    Als Beispiel sei die Bezeichnung "Zimmer" die jede Nutzung zulässt, es wird immer ein Zimmer bleiben.
    Es könnte aber sein, dass in den Baugenehmigungsunterlagen die Zimmer als Dachboden genehmigt sind und der Verkäufer die so benannt hat um den Kaufspreis zu erhöhen.
    Nehmen Sie deshalb beim Verwalter Einsicht in die Bauakte und die Pläne zur Teilungserklärung.
    Achten Sie darauf, dass dort die Baugenehmigung mit Plänen enthalten ist.
    Sie erkennen die Pläne am grünen Stempel des Bauamtes mit der eingetragenen Nummer der Baugenehmigung.
    Es würde mich nicht wundern, wenn es hier zu einer bösen Überraschung kommt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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