Baugenehmigung f. Terrassenüberdachung 1. OG auf unseren Garagen in München?
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Baugenehmigung f. Terrassenüberdachung 1. OG auf unseren Garagen in München?

Sehr geehrte Experten,
ich habe vor, eine Terrassenüberdachung B=5,0 m, T=3,0 m zu erstellen. Diese ist laut der Bayerischen Bauordnung Verfahrensfrei.
Zitat aus Art. 57 Abs. 1 g der Bayerischen Bauordnung:
Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m.
Unsere Terrasse liegt sozusagen in Hohe vom 1. OGAbk. auf unseren beiden Garagen. Für diese Terrasse gibt es bereits eine Baugenehmigung und wurde vor einigen Jahren erstellt.
Nun habe ich zur Sicherheit bereits per Email die Lokalbaukommission München gefragt, ob ich für diese Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötige. Die Antwort war überraschender Weise, dass ich hierfür eine Baugenehmigung benötige.
Habe bereits selbst die Bayerische Bauordnung durchgelesen, soweit es mir verständlich ist, aber finde keine Einschränkung, dass eine Terrassen nicht im "1. OG" stehen darf und dann für die Überdachung eine Baugenehmigung benötige.
Kann mir hier jemand helfen bzw. erklären warum oder warum nicht diese Überdachung nun Genehmigungspflichtig ist?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Thomas Ertl
  • Name:
  • Thomas Ertl
  1. bestehende Terrassen

    Verfahrensfrei ist die Überdachung von bestehenden Terrassen.
    Sobald andere Gründe vorliegen, wird eine Genehmigung benötigt.
    Andere Gründe sind Statik, Grenzabstände, Umnutzungen,
    Bebauungspläne und mögliche "Verschandelung".
    Vor einer Genehmigung für eine Überdachung muss erst feststehen, ob dort überhaupt eine Terrasse sein darf.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist ...

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Es ist definitiv eine bestehende Terrasse.
    Das Haus ist freistehend und grenzt nicht direkt an ein nächstes. Umnutzung besteht nicht. "Verschandelt" wird dort nichts. Die Terrasse ist genau auf der anderen Seite der Straße bzw. Fußweg und ist von dort nicht sichtbar. Es gibt natürlich Nachbarn, die diese Terrasse und dann auch die Terrassenüberdachung sehen können. Aber "verschandelt" wird unsere Terrasse eher mit der uralten Markiese und aus diesem Grund möchten wir diese Terrassenüberdachung. Statik, ja das könnte evtl. ein Thema sein. Die Terrasse wurde damals auf 500 kg pro m² berechnet und ausgelegt.
    Muss ich extra einen Bauvorlagenberechtigten beauftragen der die ganzen Unterlagen für mich beim Bauamt einreicht?
    Folgende Unterlagen sollen laut dem Bauamt eingereicht werden:
    • Bauantragsformular
    • Amtlicher Lageplan
    • Planfertigungen inkl. Lageplan
    • Kopie des eingereichten Lageplans
    • Baubeschreibung mit Betriebsbeschreibung
    • Baumbestandsklärung
    • Brandschutznachweis (soll ich mit meinem Architekten klären)
    • Statischer Erhebungsbogen je Gebäude

    Meines Erachtens ein riesen Kosten- und Verwaltungsaufwand (Kostenaufwand, Verwaltungsaufwand) der sich dann für mich nicht mehr rentiert und daher mit Sicherheit nicht ausgeführt wird.
    Kosten der Terrassenüberdaching in Eigenleistung ca. 1700,- €.
    Dann noch Architekt mit X,  -  €.
    Gruß
    Thomas Ertl

    • Name:
    • Thomas Ertl

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