Nutzungsänderung Stall/Genehmigung ohne Landwirt im Nebenerwerb BaWü
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung Stall/Genehmigung ohne Landwirt im Nebenerwerb BaWü

Guten Tag,
Mein Mann und ich sind begeisterte Reiter und im Besitz von 3 Pferden die in Pension stehen. Unser Traum ist es schon seit Jahren einen eigenen kleinen Offenstall für den Privatgebrauch zu haben.
Leider ist dies gerade in unserer Region sehr schwierig, u.a. muss ein Waldabstand von 30 m eigehalten werden, der Naturschutz, soweit ein Bach müssen berücksichtigt werden etc. (der u.g. Stall würde nicht gegen diese Auflagen verstoßen).
Wir haben in unserem Ort einen "Stall/Gebäude" angeboten bekommen, in dem vor vielen Jahren Schafe gehalten worden sind, der Stall besteht aus einem Heulager als kompl. Gebäude (ca. 12,0x6,0 m) und einem Anbei, der leider schon völlig in sich zusammengefallen ist.
Dieser müsste wieder aufgebaut werden und unseren Pferden als Offenstall dienen.
Eine Genehmigung für den Stall und das Heulager liegt vor.
Da wir keine "Landwirte" bzw. "Landwirte im Nebenerwerb" sind, gestaltet sich das Ganze als sehr schwierig.
Wir möchten lediglich unsere Pferde dort halten und auch nichts anderes "herstellen" (Nutzviehhaltung) um eine Landwirtschaftliche Privilegierung zu bekommen. Auch in Form von "landschaftspflege" können wir das nicht erbringen, die Flächen rund um den Stall (ca. 1,5 HaAbk.) würden durch die Pferdehaltung bewirtschaftet und gepflegt werden, durch Beweidung und Heuernte, allerdings möchten wir uns da nicht auf einen Zeitraum und eine Mindestbewirtschaftung verpflichten (Mekargelder).
Auf den Amt stolpern wir immer wieder über den "Landwirt" ohne den wohl schlecht bis gar nichts zu machen ist.
Gibt es denn wirklich keine Alternative? Keine Lücken?
Ich hoffe ich konnte das Ganze halbwegs verständlich erklären, es wäre sehr schön wenn uns diesbezüglich vielleicht jemand weiterhelfen könnte, der nächste Termin auf dem Amt steht bevor und es wäre toll wenn man hiebfeste Argumente vorweisen könnte.
Wir selber haben selbst schon einiges aufgeschrieben.
Wie gesagt, wir wären sehr dankbar, unser Herz hängt da echt dran.
LG
Mari
  • Name:
  • Mari
  1. Der

    Hallo Mari,
    Stall ist also im Außenbereich? Der Nebenerwerbslandwirt bzw. Vollerwerbslandwirt ist m.E. nur notwendig, wenn Ihr im Außenbereich wohnen wollt. Für die "blanke" Nutzung als Stall, kann ich doch auch Hobbylandwirt sein.
    Alte Leier  -  nehmen Sie sich einen Fachmann (männin), der die Lage vor Ort kennt und weiß wie die auf dem Baurechtsamt "ticken"
    Gruß aus Baden
  2. warum Nutzungsänderung?

    Sie wollen eine genehmigte Nutzung fortsetzen.
    Die Änderung von Schafen in Pferde ist keine Nutzungsänderung.
    Sanierungsarbeiten sind genehmigungsfrei.
    Die Behörde könnte allerdings behaupten, die Nutzung sei durch den langen Leerstand "untergegangen", was aber erst nach 7 Jahren greifen könnte.
    Vermeiden Sie deshalb Bauanträge.
    Gruß
  3. Nutzungsänderung

    Genaugenommen ist es doch eine Nutzungsänderung, und zwar von (erwerbsmäßiger) landwirtschaftlicher Nutzung zur Hobbypferdehaltung, zur Hobbypferdehaltung. Im baurechtlichen Außenbereich stellt dieser Unterschied eine große Hürde dar.
    In einem ähnlichen Beitrag habe ich mal ein paar Links gesetzt:

    Ist es denn nun Außenbereich und in welchem Bundesland liegt das?

  4. Umweg

    Also der Umweg könnte folgendermaßen laufen:
    Sie kaufen das Grundstück und den Unterstand nicht, sondern pachten von einem Landwirt. Einen Bauantrag stellen Sie nicht, sondern das bleibt Sache des Landwirts (die bauen sowieso Viehunterstände ohne zu Fragen, aber das ist dann ja nicht ihr Problem).
    Sofern Sie als Hobbypferdehalter selbst bei Behörden nach Baugenehmigung (im Außenbereich) nachfragen läuft in der Regel nichts

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