Änderung Eigentümer im Grundbuch
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Änderung Eigentümer im Grundbuch

Hallo,
kurze Frage  -  ich habe einen Altbau gekauft und habe nun einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer ab 01.01.2011 bekommen.
Bedeutet das, das ich jetzt bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bin? Habe noch keine Rechnung vom Grundbuchamt erhalten ...
lg Matthias
  1. es funktioniert

    Baugenehmigungen, Immobilienverkäufe und Besitzumschreibungen gehen heute automatisch zum Finanzamt.
    Das Fi-Amt legt den Einheitswert fest, was wiederum die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist.
    Da die Gemeinden Geld brauchen, ist der Grundsteuerbescheid schnell da.
    Gruß
  2. Wenn

    der Bescheid tatsächlich für den Zeitraum ab 01.01.2011 ist, passt das doch. (Jetzt haben wir erst 2010)
    Im Moment müssen sie also nichts zahlen.
    Grundsteuern sind Jahressteuern, d.h. wenn jemand mit Besitzübergang z.B. 01.03.2010, dann muss er (der Alteigentümer) trotzdem noch für das gesamte Jahr 2010 die Grundsteuern zahlen. Im Innenverhältnis Verkäufer => Käufer wird in den Notarverträgen jedoch vereinbart, dass der Käufer ab Besitzübergang alle öffentl. Lasten trägt. Verkäufer holt sich also die gezahlten Beträge vom Verkäufer zurück.

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