Festlegung der gewachsenen Geländeoberfläche (Niedersachsen)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Festlegung der gewachsenen Geländeoberfläche (Niedersachsen)

Streit bei Grenzbebauung einer Garage wegen der Höhe in der Grenze. Nach langen hin und her Wurde ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zur Festlegung der gewachsenen
Geländeoberfläche heran gezogen. Nach der Vermessung ist er zur Auffassung gekommen
das die ursprüngliche gewachsene Geländeoberfläche um 0,50 m höher gelegen haben müsste (bevor überhaupt Menschen dieses Land bebaut haben).
Somit habe ich mein Gelände, was schon seit 50 Jahren als Einfahrt genutzt wird um 0,50 m
abgegraben, sprich tiefer gelegt und somit dem Grenznachbarn ein Höhenpluspunkt von
0,50 m verschafft wurde.
Meine Frage:
Muss ich das so hinnehmen oder habe ich noch eine andere Möglichkeit?
  • Name:
  • H.R.
  1. Mir ist kein Urteil ...

    und keine Legaldefinition bekannt, die festlegt, nach welcher Zeit eine Bodenprofilveränderung wieder als "gewachsener Boden" betrachtet wird.
    Mein Baurechtsprof. Große-Sucksdorf, einer der Väter der NBauO, hat mal gesagt, ein Feldherrenhügel, den Napoleon hat aufschütten lassen, sei heute gewachsener Boden.
    Aber der ist ein bissel mehr als 50 Jahre alt.
    Diese Frage wird wohl letztschlüssig nur ein Gericht klären können.
    Und ob es sich lohnt, dafür vor Gericht zu ziehen? Mit dem Risiko, dass der Gerichts-SV dann 75 cm festlegt.
  2. In diesem unseren Land

    gibt es nur relativ wenige Bereiche, die ein vom Menschen unbeeinflusstes Bodenprofil zeigen. Auch heute bewaldete Gebiete wurden im Mittelalter großenteils beackert und sind demzufolge oft kräftig erodiert. Die in den Auenbereichen verbreiteten Hochflutlehme (Aufschüttungen?) sind erst als Folge des Ackerbaus der letzten etwa 6000 Jahre und der damit verbundenen Erosion entstanden.
    Dazu kommen natürlich in Siedlungsbereichen "echte" Abgrabungen und Aufschüttungen.
    Das Herangehen bzw. die Bewertung des Vermessungsingenieurs in diesem Fall ist also zumindest fragwürdig.
  3. Das ist das Problem ...

    Mancher wird selbst die Wälle der Römer, die als solche noch erkennbar sind, nicht als "gewachsenen Boden" definieren
    Die Wälle, die Arminius in Kalkrise 9 n. Chr. hat aufschütten lassen, sind aber unter anderem Erdreich verschwunden.
    Und das wiederum würde sicher als "gewachsener Boden" definiert, obwohl es auch "künstlich gestaltet" ist.
    Darüber können Rechts- und andere Gelehrte sicher dicke Bücher sich widersprechenden Inhalts schreiben, ohne eine klare Lösung zu finden.
    Mal ein Beispiel aus meiner Heimatstadt:
    Der Maschsee ist ein künstliches Gewässer, dass in den 30 ern durch Geländeumformung entstanden ist.
    Keiner würde heute noch das alte Auenniveau für einen Bauantrag heranziehen.
    Daraus aber ableiten zu wollen, alle Geländebewegungen aus der Zeit vor 45 seien "gewachsener Boden" dürfte nicht klappen.

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