Was ist bei Schuppenumbau aus ehem. Landwirtschaft zu beachten und wie sind Gartenhaus und Carport zu beurteilen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Was ist bei Schuppenumbau aus ehem. Landwirtschaft zu beachten und wie sind Gartenhaus und Carport zu beurteilen?

Hallo liebes Forum,
ich bin Besitzer eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes bzw. einer Hofstelle in Schleswig-Holstein. Neben dem Wohnhaus sind diverse Nebengebäude wie Scheunen, Ställe und Schuppen vorhanden. Ich habe in der Vergangenheit bereits diverse Sanierungen/Umbauten vorgenommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei unserem Grundstück (insgesamt ca. 10.000 m², davon ca. 4.500 m² Grünland für Pferdehaltung und der Rest ist Hof, Frei und Gartenfläche) bzw. der Lage des Grundstücks um Innen- oder Außenbereich (Innenbereich, Außenbereich) handelt. Es handelt sich um einen Ortsteil der durch landwirtschaftliche Anwesen  -  und auch mehrere "normale" Einfamilienhäuser  -  geprägt ist. Es sind aber nur noch 3 Betriebe von ehemals 6 Betrieben bewirtschaftet. Insgesamt sind in räumlichen Zusammenhang ca. 13 Wohnhäuser und diverse alndwirtschaftliche Bauten vorhanden. Die Grundstücke sind alle sehr groß, sodass die Abstände zwischen den Wohnhäusern gerne bei 100-200 Metern liegen. Insgesamt aber schon ortsbildprägend und aus meiner Sicht eine geschlossene Bebauung.
In der Vergangenheit habe ich bereits einen Maschinenabstellschuppen durch das Verkleinern der Einfahrtsöffnungen zu einem Pferdeoffenstall umgebaut. Dafür habe ich keine Baugenehmigung eingeholt, da ich angenommen hatte das dies nicht erforderlich ist. Der ehemalige Maschinenschuppen hat ca. 35 m² Fläche + ca. 30 m² Nebengebäude (das auch schon immer seit ca. 100 Jahren vorhanden ist) in dem Heu + Stroh gelagert wird. Hätte ich hierfür eine Baugenehmigung gebraucht, weil es eine Umnutzung ist? Ist das grds. genehmigungsfähig, ggf. auch im nachhinein?
Ein weiteres Gebäude auf dem Grundstück ist ein Maschinen- bzw. Lagerschuppen mit einem Grundmaß von 12 x 14 Metern. Dort wurden fürher ldw. Maschinen abgestellt und es ist ein ehemaliger Hühnerstall in diesem Gebäude vorhanden. Jetzt sind diverse Dinge und "Reste" aus alten Zeiten dort untergebracht. Dieser Schuppen hat leider ein undichtes Dach und ist ansonsten auch sehr baufällig. Ich würde diesen Schupenn nun
a) am liebsten komplett abreißen und kleiner (ca. 70 m² Grundfläche) wieder aufbauen. Dieser sollte dann ca. 2 PKW Stellplätze bzw. PKW Anhängerstellplätze und wieder einen Hühnerstall beinhalten
b) den Schuppen (falls a nicht geht) sanieren mit Einbringen eines Betonfußbodens (bisher erdboden), neuer Dacheindeckung, und Erneuerung eines Teils der Umfassungswände. Diese sind tlw. massiv und können bleiben und tlw. sind diese aus Holz und müssten erneuert werden  -  gleichzeitig würde ich den Schuppen aus Kostengründen auch hier gerne verkleinern
Was muss ich nun baurechtlich beachten bzw. sind hierfür Genehmigungen erforderlich. Greift hier nicht der Bestandsschutz der ist dieser verfallen da keine ldw. Nutzung mehr vorliegt. Der Schuppen selbst ist wohl über 100 Jahre alt und mir liegt keine Baugenehmigung dafür vor.
Und dann habe ich noch 2 weitere baurechtliche Problemfälle:
1. Ich habe vor 8 Jahren ein Gartenhaus auf den Rasen gestellt. Dieses habe ich mit einem Betonfundament und einer Betonsole ausgestattet. Das Gartenhaus hat die Maße 6,5 x 4 Meter und hat in diesem Maßen 1 geschlossenen Raum von 16 m² und für den Rest eine überdachte Terrasse. Mittlere Höhe ca. 2,4 Meter.
Da der Rasen riesig ist und auf der grundstückseite auch keine Nachbarn sind bzw. diese mind. 100 Meter entfernt erst sind hatte ich angenommen, dass dies problemlos möglich ist. Habe ich da im Ernstfall Probleme zu erwarten?
2. Ich habe 2 vorhandene Altgebüde die in einem Winkel von 90 Grad zueinander Stehen miteineander mit Hilfe eines Doppelcarports miteinander verbunden. Dieses Carport hat ca. 50 m² Stellfläche und ist seitlich offen bis auf die beiden Wände der vorhandenen Gebäude. Auf dem Dach des Carports habe ich eine Warmwassersolaranlage von ca. 5 m² Kollektorfläche installiert.
Hätte es für dieses Carport eine Genehmigung gebraucht?
Ich bin in der Vergangenheit ein wenig unbedraft an diese Dinge rangegangen, will das aber jetzt lieber korrekt machen bzw. ggf. nachträglich genehmigen lassen.
Vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
Torsten
  • Name:
  • Torsten
  1. Klarheit

    Ohne die Klarheit, ob Innen- oder Außenbereich (Innenbereich, Außenbereich) gültig ist geht es nicht.
    Daraus ergibt sich, was Sie genehmigungsfrei oder bauantragsfrei dürfen und was als Sanierung bzw. Reparatur zu betrachten ist.
    Nun die Frage nach dem Bestandsschutz.
    Unter Bestandsschutz steht alles, was in der letzten Baugenehmigung enthalten ist. Wenn es z.B. 1960 ein Bauantrag gab, so haben diese Gebäude Bestandschutz.
    Wenn in diesem Bauantrag weitere Veränderungen z.B. ein Teilabriss vorgesehen war und der wurde nicht gemacht dann gibt es dafür heute keinen Bestandsschutz.
    Alle Veränderungen seit dem letzten Bauantrag ohne Genehmigung sind damit illegal.
    Umnutzungen und Umbau heben den Bestandsschutz auf.
    Illegale Bauwerke werden so beurteilt, als würden diese heute beantragt.
    Was so heute genehmigt werden würde, kann legalisiert werden.
    Bestandsschutz für illegale Gebäude gibt es nicht.
    Welchen Status Ihr Anwesen hat, erfahren Sie auf den Gemeinde- und Kreisbauämtern (Gemeindeämtern, Kreisbauämtern), auf dem Katasteramt und beim Finanzamt.
    Was ist mehr Wert: Unklarheit oder "schlafende Hunde wecken"?
    Nach der Gesamtheit der Fragestellung würde ich sagen: Klarheit erst, wenn viel Geld für Neu- oder Umbauten (Neubauten, Umbauten) notwendig werden.
    Gruß

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