Versiegelte Flächen vor kurzem entsiegelt  -  trotzdem anrechenbar?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Versiegelte Flächen vor kurzem entsiegelt  -  trotzdem anrechenbar?

Hallo,
ich habe ein großes Problem in Bezug auf unser Bauvorhaben:
Wir dürfen  -  Aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen  -  auf unserem Grundstück nur soviel durch unseren geplanten Bau versiegeln, wie wir zuvor entsiegeln. Das weiß ich nur leider erst seit vergangenen Donnerstag.
Da bei uns ein Gebäude mit 120 m² abgerissen wird und wir noch weitere 20 m² entsiegeln können, reicht diese Fläche natürlich nicht für unsere geplante Bebauung mit 210 m². Ich habe jedoch vor gut einem Monat auf knappen 100 m² Fläche Betonplatten abreißen und abtransportieren lassen, weil ich eben dachte, dass dann zumindest die Fläche für das geplante Fundament schon mal frei ist. Diese Fläche kann man logischerweise noch an dem Aushub und der Kiesschicht identifizieren.
Mein Vermesser würde sie im amtlichen Lageplan als "vormals versiegelte Fläche" dokumentieren.
Darf ich diese Fläche dann trotzdem mit anrechnen lassen? Trotz dessen, dass sie kürzlich bereits entsiegelt wurde?
Viele Grüße
Verena

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