Dachbodenausbau: Architekt notwendig für Baugenehmigung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachbodenausbau: Architekt notwendig für Baugenehmigung?

Hallo zusammen,
wir möchten uns demnächst ein Haus kaufen und dort das Dachgeschoss ausbauen (zu einem privaten Büroraum).
Da fast alles in Eigenleistung gemacht wird und ein Kollege exakt weiß, was wie zu tun ist, benötigen wir eigentlich keinen Architekten.
Jetzt wurde mir aber gesagt, dass man auf jeden Fall einen Architekten benötigt, der einen Plan erstellt, damit man eine Baugenehmigung bekommt. Ist das tatsächlich der Fall?
Dieser schlägt mit ca. 1.500 €  -  2.000 € zu buche. Aber alles was der Architekt erstellt ist für uns uninteressant und nicht nötig. Es würde ausschließlich um die Baugenehmigung gehen.
Bundesland ist Bayern, Stadt Coburg.
Gebäude ist Zweitbezug.
Also, ist ein Architekt pflich?
Freue mich über Antworten.
  • Name:
  • Michael
  1. Bauvorlagenberechtigung

    Der Bauantrag besteht nicht nur aus Plänen, sondern einer Menge Berechnungen und das Bauamt hat keine Prüfpflicht.
    Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung hat das Fachwissen und eine Berufshaftpflichtversicherung als Sicherheit für den Bauherrn und als neutrale Stelle.
    Bauämter nehmen einfach an, ein Architekt macht das alles richtig während ein Bauherr für sich schon mal schummelt.
    Wer bauen will hat Geld und muss halt die Kosten tragen.
    Und denken Sie auch an die Statik und den Bauleiter.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Vielen Dank für die Informationen. Ich muss dazu ...

    Vielen Dank für die Informationen.
    Ich muss dazu sagen, dass ein Kollege ein baugleiches Haus (nebenan) hat und den Durchbruch und Ausbau bereits gemacht hat. Daher wissen wir genau, was zu tun ist (ja, sein Haus steht noch).

    Wie mir nun ein bekannter Ingenieur bestätigt hat, ist es nicht notwendig eine Genehmigung einzuholen.
    Nach einem kurzen Anruf bei dem Vorgesetzten des Bauamtmitarbeiters  -  der mir sagte, dass ich einen Architekten benötige  -  und dem Hinweis auf die bayerische Bauordnung Fassung 2009 Art. 57 Absatz 1 Punkt 11 c und d konnte mir bestätigt werden, dass für dieses Vorhaben keine Baugenehmigung notwendig ist, da diese Maßnahme verfahrensfrei ist.
    Ich zitiere hier mal den Gesetzestext für diejenigen, die vielleicht mal vor dem gleichen Problem stehen und einen inkompeteten Mitarbeiter oder Architekt am Telefon haben, denn auch der Architekt hat natürlich nichts davon erwähnt, dass keine Genehmigung notwendig ist:
    (1) Verfahrensfrei sind

    11. folgende tragende und nichttragende Bauteile:

    c) zur Errichtuing einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoss überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden,
    d) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen

    Ich habe das hier mal etwas ausführlicher dargestellt, damit es evtl. eine Hilfe für andere ist, die so etwas vorhaben und vom Bauamt oder Architekten falsch informiert werden.
    In diesem Sinne,
    viele Grüße


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN