Bau-Vorbescheid
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bau-Vorbescheid

Hallo,
ich habe noch eine Frage, nachdem mich andere Stellen so verunsichert haben: Wenn ein Bauamt Aufgrund einer Bauvoranfrage entscheidet, dass ein Vorhaben "bauplanungsrechtlich zulässig ist"  -  kann es dann trotzdem noch an anderen Stellen scheitern?
  1. Jain ...

    Kommt aufs Vorhaben an. Ein Einfamilienhaus auf grüner Wiese eher nein.
    Ein Gewerbeobjekt im Denkmalschutzbereich eindeutig ja, weil bei falscher Fragestellung nicht alle Fachbehörden beteiligt werden müssen.
    Und die könnten dann noch in die Suppe spucken.
  2. und öffentl. Baurecht und die Rechte Dritter

    ... spielen dabei natürlich auch noch eine Rolle.
    Soll heißen, das BVAbk. muss natürlich geplant werden und die Planung muss dem öffentl. Baurecht genügen. Manchmal ist es erforderlich, dass von einzelnen Bestimmungen Abweichungsgenehmigungen erforderlich werden. Das ist in der Bauvoranfrage, je nachdem wie sie gestellt wurde, noch nicht alles überprüft worden.
    Beispiel:
    In der Bauvoranfrage wurde noch keine ordentliche Abstandflächenberechnung durchgeführt. In der weiteren Planung stellt sich heraus, dass ein Nachbar eine Abstandflächenbaulast übernehmen muss und nicht will. Dann erhalten Sie keine Baugenehmigung trotz positiven Vorbescheids.
  3. So war die Frage gestellt:

    Wir hatten die Frage formuliert "Ist das Vorhaben zulässig? " "Können minimierte Abstandsflächen genutzt werden? " Und als Antwort kam dann, dass wir keine Abstandsflächen minimieren dürfen und dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sei. Also haben wir uns riesig gefreut und schon die Sektkorken knallen lassen, weil wir auf einer Sonderfläche im Außenbereich ohne Bebauungsplan, aber entsprechend des FNP bauen wollen. Das erste, was mich stutzig machte, ist, dass der Naturschutz nicht befragt wurde, was in unserem Fall wohl große Relevanz hätte. Das habe ich nun noch nachgeholt und kenne nun die Auflagen für uns.
    Aber an was muss ich noch denken?
  4. Ich würde das so interpretieren:

    Eine Bauvoranfrage soll dem Bauherrn helfen, herauszufinden, ob sein Bauvorhaben von vornherein aussichtslos ist oder nicht. Man kann also ohne große Kosten und Umstände erfahren, ob ein Projekt genehmigungsfähig ist  -  allerdings rechtsunverbindlich. Ich nehme an, das sei in D ähnlich wie in der Schweiz.
    Wenn man das eigentliche Baugesuch stellt, setzt man die ganze Mühle in Betrieb, und das kostet dann auch. Dafür ist der Bescheid rechtsverbindlich.
    Will heißen:
    Voranfragenbescheid negativ => aussichtslos (probieren kann man es natürlich trotzdem)
    Voranfragenbescheid positiv => sehr wahrscheinlich genehmigungsfähig (das Wort "wahrscheinlich" ist wichtig)
    Rechtsansprüche auf Genehmigung kann man aus einem Voranfragenbescheid nicht ableiten, das steht auch explizit im Bescheid drin.
  5. Also zulässig, wenn umgeplant wird

    Es muss ja einen Grund geben, warum Sie die Abstandflächen nicht einhalten können. Also ist Ihr geplanter Baukörper zu groß / zu hoch. Da ist das Bauamt doch eindeutig zu verstehen:
    Sie dürfen dort grundsätzlich bauen, aber sie müssen die Planung so ändern, dass alle Abstandflächen eingehalten werden. Das kann so gravierend sein (wir kennen ja Ihren Entwurf nicht), dass das Vorhaben nicht mehr sinnvoll ist. Also eigentlich haben Sie einen negativen Bauvorbescheid. Das was Sie eingereicht haben, dürfen Sie so nicht bauen. Wenn Sie umplanen könnte es aber gehen.
  6. Antwort von der Fragestellerin

    Wir haben drei Varianten eingereicht. Darunter 2 mit verminderten Abstandsflächen und eins als 1 gesamtes Gebäude. Dieses eine Gebäude  -  was wir nie zu hoffen gewagt hätten bauen zu dürfen  -  hält alle Abstandsfläche ein. Die beiden anderen Varianten hatten Abstände von beiden Gebäuden von 2 bzw. 3 Metern (rechtlich wären es 6). Das heißt für mich also, dass ich dieses 1 Gebäude bauen darf, die beiden anderen Varianten nur, wenn ich die 6 Meter einhalte. So habe ich das interpretiert. Ich "stürze" mich mit Firma nun als auf die 1-Haus-Variante.
    ABER: Kann da noch was schief gehen und gehört die Hörung einer Naturschutzbehörde in einen Bauantrag ODER in eine Rechtsvorschrift, die der Bauherr über die Genehmigung heraus einhalten muss?!?
    Liebe Grüße
    Verena
  7. Gibt es denn keinen Entwurfsverfasser?

    Wer hat denn die Entwürfe gemacht? Das wäre doch der erste Ansprechpartner für diese Fragen. Außenbereich ist ja immer schwierig, aber die Umstände können im Einzelfall trotzdem zu einem positiven Vorbescheid führen, z.B. weil es eine Außenbereichssatzung gibt, weil es eine Lückenbebauung ist oder, oder ...
    Schieben Sie doch den Bauantrag gleich nach, um noch mehr Planungssicherheit zu bekommen. Von hier aus kann das niemand bewerten. Es gibt zu viele Variablen, die wir nicht kennen.

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