DIN 1055-5 bei Grenzbebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

DIN 1055-5 bei Grenzbebauung

Hallo habe ein Problem bei einer geplanten Dachaufstockung.
Habe ein Reihenmittelhaus mit Flachdach. Möchte nun auf das Flachdach ein Satteldach bauen. Laut meinem Statiker benötige ich eine Statik von meinen Nachbarn um zu überprüfen ob die Dachflächen meiner Nachbarn nach der DINAbk. 1055-5 eine erhöhte Schneelast durch Schneeverwehungen standhalten. Von dem einen Nachbarn habe ich diese auch sofort erhalten. Der 2. Nachbar möchte aber erstmal schriftlich sehen das ich dieses auch wirklich benötige.
Hier meine Frage.
Wo steht das bei Höhensprüngen/Grenzbebauung auch die Statik des Nachbardaches kontrolliert werden muss?
Finde in der DIN 1055-5 nichts.
Ach ja, Niedersachsen.
Vorab Vielen Dank
Frank
  • Name:
  • Frank
  1. Es muss doch nicht alles ...

    in einer Norm stehen. In D darf Mensch gelegntlich noch den gesunden Menschenverstand gebrauchen. Das ist echt noch erlaubt. Auch ihrem Nachbarn ;-).
    Lassen Sie es doch mal ihren Ingenieur versuchen mit dem Nachbarn. Manchmal hilft das.
    Und wenn nicht, fragen Sie mal das Bauamt, ob die Ihnen dann helfen können.
    In der DINAbk. werden Sie keinen Passus finden a'la: Bei Aufstockungen müssen die Nachbarstatiken geprüft werden.
  2. Ist schon zum Haare raufen

    Leider gibt es unterschiedliche Menschen. Ich hätte auch kein Problem damit das mein Nachbar meine Statik überprüft.
    Architekt und Statiker (sogar schriftlich) haben es versucht.
    Habe am Wochenende nochmal ein Gespräch mit meinem Nachbarn.
    So bleibt nur die Hoffnung.
  3. Kein Zwang

    Ihr Nachbar will eine Norm sehen, die ihn praktisch zwingt, seine Statikunterlagen auszuhändigen. Sowas gibt es aber nicht.
    Es ist eine Sache der Freiwilligkeit, dass Ihr Nachbar kooperativ ist. Das es zu Schneeanhäufungen kommt, wenn man neben einem Flachdach eine Wand/Dach errichtet, dass ergibt sich ja eindeutig aus der DIN 1055. Somit ist es eine Frage der Logik, dass der Statiker das Dach des Nachbarn nachberechnen muss.
    Hier mal ein Link, wo diese Anhäufung erklärt ist. Zeigen Sie das doch dem Nachbarn:

    Unter Anderem steht dort:
    "Die Anhäufungen setzen sich aus den zwei Teilen abgerutschter Schnee und Verwehung zusammen. Die zusätzliche Last aus Verwehung ist stets anzusetzen"
    Dadurch, das die zusätzliche Last stets anzusetzen ist, wird klar, dass ein Dach, wo so eine Last bisher nicht berücksichtigt war, nachbemessen werden muss. Aber ich vermute, die Argumentation wird nichts nützen. Ihr Nachbar sucht nur nach fadenscheinigen Argumenten, um sie in Ihrem Vorhaben zu behindern, weil, so vermute ich, er die Baumaßnahme gar nicht haben will.
    Gibt es eigentlich schon eine Baugenehmigung?
    Kann der Statiker nicht schon aus den vorliegenden Unterlagen Ihres und des anderen Nachbarn Hauses Rückschlüsse auf die Dachstatik ziehen? Bei Reihenhäusern wurde doch oft ähnlich oder gleich gebaut und oft nur eine Statik erstellt, in der alle Häuser einer Reihe abgehandelt sind.
    Dann gibt es noch den Weg der Akteneinsicht beim Bauamt. Evtl. liegt bei Ihnen ein berechtigtes Interesse vor. Früher wurde die Statik noch oft bei der Bauakte mit abgeheftet.

  4. Baugenehmigung liegt vor

    Also eine Baugenehmigung habe ich zwar. Aber die nützt mir nicht viel. Hatte einen Vertrag mit einer Firma (Planung und Ausführung), jedoch hat diese Firma Insolvenz angemeldet. Habe für den Bauantrag auch die Bestätigung eines Statikers. Doch leider hat dieser Statiker die Bestätigung nur unterschrieben aber noch keinerlei Berechnung fertig. Habe die Berechnung von einem neuen Statiker machen lassen. Der Nachbar hat vor einigen Jahren selbst sein Dach aufgestockt. Gegen unsere Dachaufstockung hat er nichts, hat mir sofort unterschrieben das wir an dem gemnsamen Weg den Abstand unterschreiten dürfen.
    Schauen wir mal, was dabei rauskommt.
    Danke für die Antworten.
    Frank

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