Bauplatz als Parkplatz zweckentfremdet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauplatz als Parkplatz zweckentfremdet
Hallo,
in Hessen spielt Folgendes: Nachbar hat zwei Grundstücke und baut auf einem ein Mehrfamilienhaus. Auf dem anderen Grundstück will er min 5 Abstellplätzt bauen und den Rest als Garten verwenden.
Jetzt habe ich als Nachbar den Ärger mit den Autos, die eigentlich zu einem anderem Grundstück gehören.
In der Bauordnung finde ich dazu nichts. Über Tipps bin ich dankbar!
Gruß Dennis
in Hessen spielt Folgendes: Nachbar hat zwei Grundstücke und baut auf einem ein Mehrfamilienhaus. Auf dem anderen Grundstück will er min 5 Abstellplätzt bauen und den Rest als Garten verwenden.
Jetzt habe ich als Nachbar den Ärger mit den Autos, die eigentlich zu einem anderem Grundstück gehören.
In der Bauordnung finde ich dazu nichts. Über Tipps bin ich dankbar!
Gruß Dennis
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Was soll da ...
auch zu finden sein.
Wenn es keinen Bebauungszwang für die Grundstücke gibt, kann man die Stellplätze für ein Grundstück auf einem anderen nachweisen.
Absolut zulässig und nicht anders als wenn auf dem Grundstück ein Haus stände und diese seine Einstellplätze auf dem Grundstück hätte.
Baurechtlich ist da wohl nichts zu machen. -
Nachfrage
Viele Dank für die Info,
also kann ein Grundstück ohne Bauzwang als Parklpatz verwendet werden? Es ist ja ein Unterschied, ob ich ein oder zwei Stellplätze und ein Haus habe, oder 6++ Stellplätze (Lärm, Gestank, usw.).
DEmnach kann ich in einem Neubaugebiet ohne Bauzwang ein kleines Grundstück kaufen und dort Parkplätze anlegen damit ich für das Hauptgrundstück ordentlich Platz habe?
Gruß Dennis